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Totalschaden am Auto: Was ist zu tun?

Auto und VerkehrArtikel13. Juni 2024

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Ein Auto gehört zu Ihrem wertvollsten Hab und Gut – logischerweise ist das Ärgernis nach einem Totalschaden groß. Dem Schaden schließen sich zahlreiche Fragen an: Wie viel ist das Auto überhaupt noch wert? Wie wird dieser Wert ermittelt? Und was leistet die Versicherung?

Allgemeine Antworten gibt es auf diese Fragen nicht. Je nach Hergang des Totalschadens ist eine andere Kfz-Versicherung zuständig. Wir bieten Ihnen einen Überblick mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Rechenbeispielen, wie sich ein Schadenersatz für Ihr kaputtes Fahrzeug ermitteln lässt.

 

Was ist ein Totalschaden am Auto?

Sind Sie in einen Autounfall oder einen Wildunfall verwickelt, können erhebliche Schäden die Folge sein. Auch Unwetter-Einflüsse wie Hochwasser, Brände oder Vandalismus können zu massiven Schäden führen. Wann es sich um einen Totalschaden handelt, entscheidet ein Kfz-Gutachten.

Von einem Totalschaden spricht man, wenn eine Reparatur am Auto nicht mehr möglich ist oder wenn die Reparaturkosten höher ausfallen als der Kauf eines gleichwertigen Ersatzwagens (= Wiederbeschaffungswert). Der Wiederbeschaffungswert bezieht sich auf den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs, bevor der Schaden entstand.

Ob Ihre Versicherung einen Schadensersatz zahlt, hängt davon ab, ob Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Ist dies der Fall, ermittelt sich der Schadensersatz aus Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts und abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts. Der Restwert ist der geschätzte Wert des beschädigten Fahrzeugs in seinem aktuellen Zustand und wird zusätzlich über die Wrackbörse ermittelt.

Wichtig: Ist eine andere Person nachweislich für den Unfall verantwortlich, greift deren Kfz-Haftpflichtversicherung. In diesem Fall wickeln Sie den Schadensersatz über diese Versicherung ab.

 

Lesetipp: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko-, Vollkasko, Kfz-Rechtsschutz… Welche Autoversicherung gibt es für österreichische Autofahrerinnen und Autofahrer – und worin unterscheiden sie sich?

 

Vorgehen nach einem Totalschaden

Nach einem Autounfall sitzt der Schock zunächst tief. Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und sichern Sie den Unfallort ab. Überprüfen Sie, ob Unfallbeteiligte medizinische Hilfe benötigen und rufen Sie ggf. einen Rettungswagen. 

Anschließend sollten Sie die Polizei verständigen. Danach sollten Sie den vorhandenen Schaden genau dokumentieren. Das ist wichtig für Ihre Kfz-Versicherung:

  1. Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge.
  2. Fotografieren Sie die sichtbaren Schäden. Machen Sie möglichst detaillierte Fotos aus mehreren Perspektiven.
  3. Sprechen Sie mit Zeugen und bitten Sie diese um Kontaktdaten.
  4. Lassen Sie Ihren Wagen abschleppen. Bzw. rufen Sie Ihre Versicherung an, wenn Sie ein Reparatur-Service wie “Smart & Easy” von Zurich Connect, bei Ihrer Kasko-Versicherung inkludiert haben.
Anschließend kann bereits vorläufig beurteilt werden, ob es sich um einen Totalschaden handelt. Gehen Sie danach wie folgt vor: 
  1. Melden Sie den Schaden bzw. Totalschaden möglichst schnell Ihrer Versicherung.
  2. Schildern Sie den Unfallhergang möglich genau.
  3. Senden Sie die erstellten Fotos an Ihre Versicherung.
  4. Von der Versicherung wird eine detaillierte Inspektion durch eine Kfz-Gutachterin bzw. einen Kfz-Gutachter vorgenommen. Sie dient dazu, um festzustellen, ob es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden handelt.
  5. Nehmen Sie an dem beschädigten Fahrzeug keine Veränderungen vor und bewahren Sie es auf, bis es versicherungsseitig besichtigt wurde.

 

Schaden melden bei Zurich Connect: Melden Sie Schäden Online über Kunden-Login, Online-Formular, per App, Telefon oder E-Mail.

 

Unterschied zwischen wirtschaftlichem und technischem Totalschaden

Spätestens nach der gründlichen Inspektion wird via Kfz-Gutachten festgestellt, ob und wie Ihr Fahrzeug repariert werden kann oder ob ein Totalschaden vorliegt. Dabei wird in technischen Totalschaden und wirtschaftlichen Totalschaden unterschieden.

  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Trifft zu, wenn das Fahrzeug zwar noch reparierbar ist, allerdings die Anschaffungskosten für einen gleichwertigen Ersatzwagen übersteigen. Sie könnten theoretisch das Auto reparieren lassen und damit weiterfahren – allerdings wäre finanziell ein Ersatz sinnvoller.

Was macht die Versicherung? In diesem Fall verfügt der Wagen noch über einen Restwert. Die Versicherung zahlt eine Entschädigung aus, die sich aus Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts errechnet.

  • Technischer Totalschaden: Trifft zu, wenn das Fahrzeug nicht mehr zu reparieren oder mit sehr hohem Aufwand zu reparieren ist. Es ist quasi technisch nicht mehr möglich. Der aktuelle Restwert des Fahrzeugs entspricht in diesem Fall Null oder nahe Null.

Was macht die Versicherung? Ihre Versicherung erstattet einen Wiederbeschaffungswert. Dieser Wiederbeschaffungswert richtet sich nach dem Wert Ihres Wagens direkt vor dem Unfall.

Nach einer Mure haben mehrere Autos einen Totalschaden | Zurich Connect Kfz-Versicherung

Bild: Nach einem Murenabgang sind mehrere Pkw zum Totalschaden geworden

 

Wie wird die Entschädigung Fahrzeugs nach einem Totalschaden ermittelt?

Wie hoch der Schadensersatz ausfällt, den Ihnen von der Versicherung erstattet wird, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Reparaturkosten: Summe der Kosten für die Reparaturen, die notwendig sind, um das Fahrzeug wieder in einen verkehrstüchtigen Zustand zu versetzen. Bei einem Totalschaden lohnt sich eine Reparatur nicht, da sie den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall übersteigen.
  • Wiederbeschaffungswert: Kosten für das gleiche Fahrzeug in dem Zustand, in dem sich Ihr Fahrzeug vor dem Totalschaden befunden hat. Die Ermittlung des Werts basiert auf der Eurotax-Liste. Diese Liste bietet Anhaltspunkte, da sie Durchschnittswerte von gebrauchten Fahrzeugen enthält.
  • Restwert: Der von Kfz-Gutachterin bzw. Kfz-Gutachter ermittelte Preis, der Ihr Fahrzeug nach dem Totalschaden noch wert ist. Dieser Restwert setzt sich aus verschiedenen Kriterien zusammen:
    • Kilometerstand beim Unfallzeitpunkt
    • Ausstattung des Fahrzeugs
    • Regelmäßige Wartungsarbeiten, Inspektionen und Reparaturen – nachgewiesen mit dem Serviceheft

Anmerkung zum Restwert: Üblicherweise werden Fahrzeuge in die Wrackbörse gestellt. Während der Bieterphase können Wrackhändler für das Fahrzeug bieten. Bestbieter wird bekanntgegeben.

 

Rechenbeispiel Für Die Erstattung Bei EinemWirtschaftlichen Totalschaden:

Rechenbeispiel Für Die Erstattung Bei EinemTechnischen Totalschaden:

Reparaturkosten: EUR 12.000 Reparaturkosten: EUR 12.000
Wiederbeschaffungswert: EUR 10.000 Wiederbeschaffungswert: EUR 10.000
Restwert nach Schaden: EUR 4.000 Restwert nach Schaden: EUR 0*
 

 * Anmerkung: Nach einem technischen Totalschaden liegt der Restwert des Fahrzeugs oft bei Null oder nahe Null

Formel Für Berechnung Des Schadenersatzes:

Formel Für Berechnung Des Schadenersatzes:
Wiederbeschaffungswert
EUR 10.000 Wiederbeschaffungswert
EUR 10.000
Restwert nach Schaden
- EUR 4.000 Restwert nach Schaden
- EUR 0
Schadenersatz =EUR 6.000 Schadenersatz = EUR 10.000

 

Sonderfälle und Wissenswertes

  • Greift die Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin bzw. des Unfallgegners, können Sie hier eine Reparatur trotz wirtschaftlichen Totalschadens erwirken. Zum Beispiel, wenn das Fahrzeug einen hohen emotionalen Wert für wie besitzt (wie ein Oldtimer).
  • Sie können Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden weiterverkaufen. Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden besitzt das Auto schließlich noch einen Restwert, der mittels Gutachten ermittelt wurde. Dieser Wert stellt einen guten Anhaltspunkt für Verkaufsverhandlungen dar.

  • Ist Ihr Neuwagen von einem Totalschaden betroffen, erstattet Ihnen die Versicherung bis zum 6. Monat den vollständigen Listenpreis. Voraussetzung ist, dass Sie eine Vollkaskoversicherung mit der Sonderdeckung "verbesserte Leistung im Totalschadenfall" abgeschlossen haben.

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Versicherungsabwicklung nach einem Totalschaden

Nachdem Ihr Fahrzeug einen Schaden erlitten hat, teilen Sie dies schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung mit. Mit Ihrer Versicherung regeln Sie die nächsten Schritte. Eventuell ist kurz nach dem Unfall noch nicht eindeutig ersichtlich, ob es sich um einen Totalschaden handelt. Ein Totalschaden wird erst durch eine Kfz-Gutachterin bzw. Kfz-Gutachter festgestellt.

Je nach Unfallhergang ist eine andere Abwicklung notwendig:

 

Sie haben den Unfallschaden nicht verursacht

Ihre Versicherung wird Sie zunächst Fragen, ob Sie für den Totalschaden verantwortlich sind. Liegt die Verantwortung bei der Unfallgegnerin bzw. Ihrem Unfallgegner, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Person.

Die Abwicklung erfolgt über die Versicherung der anderen Person. In diesem Fall wird diese Versicherung Ihnen den Schaden erstatten. Unter Umständen ist bei wirtschaftlichem Totalschaden auch eine Reparatur möglich. Sie sollten aber unbedingt warten, bis Ihnen die gegnerische Versicherung eine Bestätigung zur Kostenübernahme aushändigt, bevor Sie Ihr Fahrzeug in die Reparatur geben.

 

Sie haben den Unfallschaden nicht verursacht – aber es wird Ihnen vorgeworfen, ihn verursacht zu haben

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung. Bewahren Sie alle Beweise wie Fotos und Zeugenaussagen gut auf. Wenn Ihnen vorgeworfen wird, an dem Unfallschaden schuld zu sein, Sie sich aber unschuldig fühlen, verständigen Sie Ihre Kfz-Rechtsschutzversicherung.

 

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Der Totalschaden entstand durch Naturgewalten, Brand oder einem Wildunfall

In diesem Fall greift Ihre Teilkaskoversicherung bzw. Ihre Vollkaskoversicherung. Bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden erhalten Sie einen Schadenersatz von Ihrer Versicherung.

Das Fahrzeug wurde gestohlen

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, greift ebenfalls Ihre Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung. Zunächst werden polizeiliche Untersuchungen eingeleitet, um das Fahrzeug wiederzufinden. Per se fällt Diebstahl nicht unter Totalschaden – dennoch erstattet Ihre Versicherung hier einen Wiederbeschaffungswert.

Achtung: Bei Vandalismus sowie Parkschäden greift im Regelfall nur eine Vollkaskoversicherung. Bei Zurich Connect haben Sie jedoch die Möglichkeit eine "Teilkasko mit Parkschaden und Vandalismus" abzuschließen. Somit ist Ihr Fahrzeug auch im geparkten Zustand bzw. bei mut- oder böswilligen Beschädigung durch fremde Personen geschützt.

 

Sie haben den Unfallschaden verursacht

Auch wenn Sie verantwortlich für den Unfallschaden sind, greift bei dem Totalschaden Ihres Fahrzeugs Ihre Versicherung. Sie erhalten einen Schadenersatz. Voraussetzung ist hierfür der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Was geschieht mit den Fahrzeugen anderer Beteiligter? Haben andere Fahrzeuge Schäden von dem durch Sie verursachten Unfall davongetragen, kümmert sich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung darum.

 

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Totalschaden am Auto

Kann ich meinen beschädigten Wagen noch verkaufen?

Auch ein Fahrzeug mit Totalschaden können Sie privat oder über Autohändler verkaufen. Sie sind allerdings verpflichtet, potenzielle Käuferinnen und Käufer über den Totalschaden des Fahrzeugs zu informieren.

 

Welche Dokumente sind nach einem Totalschaden erforderlich?

Bei einem Totalschaden benötigen Sie für die Versicherung folgende Dokumente und Informationen:

  • Ihre Polizzennummer
  • Ihre Kontaktdaten
  • Ihre Bankdaten bzw. gewünschte Kontoverbindung für die Überweisung der Schadenzahlung
  • Fotos des beschädigten Autos
  • Dokumentation eventueller Zeugenaussagen
  • Genaue Wiedergabe des Unfallhergangs
  • Polizeiliche Anzeigen, wenn vorhanden (bei Vandalismus, Diebstahl oder unter Umständen bei Parkschäden)
  • Vollständige Gutachten inkl. Lichtbilder

Das beschädigte Fahrzeug sollten Sie für eine Besichtigung von Seiten der Versicherung in seinem Zustand belassen und nichts verändern. Sämtliche Dokumente sollten Sie griffbereit halten.

 

In unseren Blog-Artikeln erwähnen wir mitunter Produkte, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmale, die nicht notwendigerweise von Zurich Connect angeboten werden. Unser Ziel ist es, Themen ganzheitlich zu behandeln und unsere Leserinnen und Leser umfassend sowie neutral zu informieren. Details zu den von Zurich Connect angebotenen Produkten, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmalen finden Sie auf den entsprechenden verlinkten Produktseiten.