So erreichen Sie uns
Glückliches Pärchen auf der Vespa dank versicherter Kfz-Assistance

Pannen- und Unfallhilfe für Ihr Motorrad

  • Notfallhilfe rund um die Uhr
  • Technische Hilfeleistungen in Europa

Wenn Ihr Motorrad fahruntauglich ist, sei es durch Panne, Unfall, Totalschaden oder weil es gestohlen wurde: Die Assistance sorgt dafür, dass Sie trotzdem mobil bleiben. Versichert ist Ihr Motorrad, gleichgültig wer es lenkt oder darauf mitfährt.

 

Die Highlights

  • Pannen- und Unfallhilfe in der EU und vielen weiteren Ländern
  • Im Notfall genügt ein Anruf, und das rund um die Uhr
  • Ersatzchauffeur für die Heimreise bei Fahrerausfall
Prämie berechnen
Ihr Zweirad ist fahruntauglich durch Panne, Unfall, Totalschaden oder wurde gestohlen.

Technische Hilfeleistungen in Europa 

  1. Pannen- oder Unfallhilfe und Abschleppen (inklusive Bergung) in die nächstgelegene Markenwerkstätte bis zu insgesamt EUR 300 bei Versicherungsfällen im Inland und EUR 875 bei solchen im Ausland
  2. Bergungskosten in voller Höhe
  3. Wenn Reparatur nicht innerhalb von 2 Stunden möglich ist oder bei Diebstahl des Fahrzeugs Mehrkosten
    • des Aufenthalts bis zu EUR 75 pro Fahrzeuginsassen
    • der Heim- bzw. Weiterreise bis insgesamt EUR 220 pro Fahrzeuginsassen
    • für aufgewandte Taxikosten bis EUR 75 pro Tag max. bis zu 4 Tage
  4. Wenn die Reparatur nicht innerhalb von drei Arbeitstagen möglich ist
    • Rückführung des Fahrzeuges an den Wohnort, bis zum Zeitwert des Fahrzeuges, maximal bis EUR 1.500
    • Mehrkosten der Heim- bzw. Weiterreise bis insgesamt EUR 220 pro Fahrzeuginsassen
  5. Zusatzleistungen im Ausland
    • Vermittlung eines Dolmetschers
    • Verschrottung des Fahrzeuges falls erforderlich
    • Garagierungskosten bis max. 2 Wochen
    • Gebühren für amtliche oder behördliche Dokumente (bei Diebstahl aus dem versicherten, versperrten Fahrzeug)

Medizinische Hilfeleistungen in Europa - ausgenommen Österreich
Unabhängig davon, ob ein Verkehrsmittel verwendet wurde, helfen wir dem Kunden und seinen Angehörigen bei schwerem Unfall oder wenn diese an den Folgen eines solchen Unfalles versterben mit folgenden Leistungen:

  1. notwendige Bergungs- und Rettungsaktionen bezüglich verletzter versicherter Personen bis EUR 75.000 je Verletztem/Verletzter (davon max. EUR 10.000,00 für Hubschrauberbergung/-rettung)
  2. Kosten bis zu insgesamt EUR 75.000 je Verletztem/Verletzter
    • medizinisch unaufschiebbare ärztliche Behandlung außerhalb eines Krankenhauses
    • Ersttransport in das dem Unfallort nächstgelegene öffentliche Krankenhaus
    • medizinisch unaufschiebbare Krankenhausbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (Kosten in der Sondergebührenklasse eines öffentlichen Krankenhauses sind mit EUR 20.000 limitiert)
    • medizinisch notwendige Verlegungstransporte in ein anderes Krankenhaus
    • vor Ort unfallbedingt verordnete Medikamente
  3. Rücktransport schwer verunfallter Personen an den Wohnort
  4. Bergung und Heimtransport verstorbener Personen
  5. Hin und Rückreisekosten des Spitalsbesuchs durch eine nahestehenden Person, wenn der Spitalsaufenthalt länger als eine Woche dauert bis insgesamt EUR 1.000
  6. Ersatzchauffeur zur direkten Heimholung des Fahrzeugs und der Insassen, wenn kein weiterer Insasse imstande ist das Fahrzeug zu lenken
  7. Rückholung von Kindern bis zu EUR 2.200
Andorra, Albanien, Belgien, Bosnien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Herzegowina, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (europ.Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei (gesamt), Tunesien, Ungarn, Vatikanstaat, Zypern.

Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz!

Vertragsdauer ist ein Jahr. Falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf (Frist 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeuges, nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert. Bei Beendigung der für dasselbe Kfz bestehenden Haftpflichtversicherung erlischt die Assistance, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf.

Im Fall einer Panne, eines Unfalls oder Diebstahls erreichen Sie uns unter: +43 50 1255 1255. Sie erhalten rund um die Uhr Notfallhilfe.