Zurich Connect Österreich
Durchschnittlich wird alle 20 Minuten ein Fahrrad gestohlen, weniger als 5% der Diebstähle werden aufgeklärt. Sichern Sie Ihr wertvolles Rad also lieber doppelt ab: mit Schloss und Fahrradversicherung.
Die Highlights
- Jetzt 5% bei Online-Abschluss und weitere 35% Aktionsnachlass bis 30. Juni 2021 sparen
- Schutz bei Diebstahl des versperrten Fahrrads
- Vertragsdauer wählbar: 1 Jahr oder 3 Jahre, mit automatischer Verlängerung (wenn ungekündigt bis 1 Monat vor Ablauf)
- Versicherung auch für fix montiertes Zubehör
- Optional: Schutz bei Schäden an der Elektronik
- Optional: Schutz bei mut- und böswilliger Beschädigung
Welche Fahrräder/E-Bikes und welches Zubehör können versichert werden?
Versicherte Fahrräder/E-Bikes
Sie können Fahrräder ab einem Wert von EUR 100,- bis zu 10.000,- versichern. Bei gebrauchten Rädern oder Bikes, deren Kauf länger als ein Jahr her ist, muss der Zeitwert von einem Fahrradhändler geschätzt und bestätigt werden.
E-Bikes können bis zu einem Verkaufspreis von max. EUR 5.000 versichert werden.
Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrrad mit einem fälschungssicheren Aufkleber codiert oder mit der vorhandenen Rahmennummer registriert ist. Informationen zur Registrierung finden Sie auf www.fase24.at.
Versichertes Zubehör
Sie können Zubehör mitversichern, sofern es fest montiert ist und es eine Rechnung (beim Fahrradpreis nicht inkludiert) darüber gibt. Das kann z.B. Spiegel, die Lichtanlage oder der Gepäckträger sein. Nicht versicherbar sind Anhänger, Packtaschen, Kindersitze, Körbe, Flaschen oder Tachometer.
Was genau ist versichert?
Wie muss das Fahrrad abgesperrt werden?
- Wenn das Fahrrad abgestellt wird, müssen Sie den Fahrradrahmen mit einem hochwertigen Schloss an einen festen und fixen Gegenstand anschließen. Dabei muss es sich um ein Bügelschloss (z.B. ABUS, Mindestgewicht: 1,10 kg), ein Faltschloss (Stabdurchmesser mind. 5mm) oder ein Kettenschloss (Mindestgliederstärke 8mm) handeln. Dies gilt auch in Stiegenhäusern, Höfen und dergleichen.
- In versperrten Räumen (z.B. Kellerabteil) genügt ein normales Absperren.
Muss ich zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Falls Sie mit Ihrem Fahrrad oder E-Bike fremdes Eigentum beschädigen oder gar einen Menschen verletzen, springt
die Privathaftpflichtversicherung ein. Sie wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und kommt für Schäden auf, die
Sie verursachen. Diese ist meist in der Haushaltsversicherung enthalten, bei Zurich Connect sogar prämienfrei.
Aufgepasst: Wenn Ihr Elektrofahrrad eine Höchstleistung von mehr als 600 Watt erzielt und/oder die Bauartgeschwindigkeit
mehr als 25 km/h beträgt, gilt es als Motorfahrrad. Damit benötigen Sie unter anderem eine eigene Motorrad-Haftpflichtversicherung und müssen Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Berechnen Sie gleich online Ihre Prämie: Geben Sie
bei der Motorradversicherung an, dass es sich um
ein Moped mit Elektromotor und einem Sitz handelt.
Was, wenn mich selbst beim Fahrradfahren verletze?
Für diesen Fall empfehlen wir, mit einer privaten Unfallversicherung vorzusorgen. Sie schützt vor finanziellen Engpässen nach Unfällen, wenn z.B. wegen einer körperlichen Beeinträchtigung ein Umbau der Wohnung erforderlich ist.
Downloads (Bedingungen)
Hier finden Sie die aktuellen Bedingungen rund um die Fahrradversicherung zum Download.
Falls Sie einen PDF-Reader benötigen, können Sie diesen kostenlos bei Adobe herunterladen.
Hier finden Sie Produktinformationsblätter (IPIDs) zum Download!
Sie sind schon bei Zurich Connect versichert? Dann finden Sie die Bedingungen, die bei Ihrem Abschluss gültig waren, entweder bei Ihrer Polizze oder im Kundenportal.