So erreichen Sie uns

Was tun, wenn ein Schaden entstanden ist?

  • Auto
  • Motorrad
  • Haushalt
  • Eigenheim
  • Kamera
  • E-Bike- & Fahrrad
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Autoschaden - was tun?

Zuallererst kommt die Frage: Haben Sie den Unfall verursacht oder jemand Anderer? Je nachdem sind unterschiedliche Schritte notwendig.

  • Wenn Sie den Unfall verursacht haben

    Melden Sie uns den Schaden so rasch wie möglich. Generell gilt in jedem Schadensfall: Schadensausmaß gering halten, Versicherung rasch verständigen und alles dokumentieren und aufbewahren.

    Tipps

    • Sollten Sie sich unschuldig fühlen, verständigen Sie am besten gleich auch Ihren Rechtsschutz-Versicherer.
    • Wenn Sie den Schaden selber bezahlen und damit Ihre günstige Bonusstufe behalten möchten, finden Sie mit dem Bonus-Malus-Rechner heraus, ob sich das für Sie lohnt.

    Wenn Sie eine Kasko-Versicherung haben, stehen Ihnen bei einem Kaskoschaden folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Ablöse (Geld statt Reparatur)

    Lassen Sie Ihr Auto in einem unserer Besichtigungszentren anschauen. Einfach und unkompliziert. Wir stellen dort die Höhe des Schadens fest und Sie erhalten von uns ein Abfindungs-Angebot, sofern der Schaden gedeckt ist.


    Reparatur in einer Werkstätte

    Ihre Werkstätte koordiniert die Besichtigung gemeinsam mit Zurich für Sie.

  • Reparatur in einer Werkstätte

    Ihre Werkstätte koordiniert die Besichtigung gemeinsam mit Zurich für Sie.

  • Smart&Easy Repair - Autoreparatur mit Komfort

    Mit der Smart&Easy Repair brauchen Sie sich bei der Kaskoreparatur um nichts mehr kümmern. Wir organisieren Ihre Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten. Einfach Tel.: 050 1255 1255 anrufen und von zahlreichen Vorteilen profitieren:

    • Sie zahlen 100 Euro weniger Selbstbehalt
    • Gratis Leihwagen (lediglich der verbrauchte Sprit ist zu bezahlen)
    • Autoreinigung (innen und außen)
    • Hol- und Bringservice

    Dieses Service ist für alle neuen Kaskoverträge (ab Mai 2015) gratis inkludiert. Leihwagen, Hol-/Bring-Service und Fahrzeugreinigung sind ebenfalls gültig für Zurich-Kundinnen und Kunden mit dem First-Class-Baustein.

    Zurich Smart&Easy Repair kann für alle gedeckten Kaskoschäden in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für den Erhalt der Vorteile, ist die Kontaktaufnahme mit unseren Zurich Service Center unter Tel: 050 1255 1255. Das Service gilt nicht für: Totalschäden, Glasschäden sowie Reparaturen unter 300 Euro.

  • Glasschäden

    Bei Glasschäden empfehlen wir Ihnen, die Reparatur über Carglass® durchzuführen. Carglass® ist auf Kfz-Glasschäden aller Art spezialisiert und führt diese auf hohem Qualitätsniveau durch. Ihr zusätzlicher Vorteil: Bei Austausch der Scheibe reduzieren wir den Selbstbehalt um 150 Euro. Wird die Scheibe repariert, so entfällt der Selbstbehalt komplett.

    Zur Reparatur via Carglass®
  • Wenn andere den Unfall verursacht haben:
    • Die Abwicklung erfolgt über die Versicherung des Unfall-Gegners. Koordinieren Sie die Besichtigung Ihres Fahrzeugschadens über dessen Versicherung.
    • Warten Sie vor der Erteilung eines Reparaturauftrages unbedingt auf die Kostenübernahme-Bestätigung der gegnerischen Versicherung.
  • Online Kennzeichen abfragen
    Für den Fall, dass Sie nicht wissen, wo Ihr Unfallgegner versichert ist.
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Schaden - was tun?

Wenn's einmal kracht...

Was tun im Schadensfall? Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammen gefasst.

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben:

1. Melden Sie den Schaden an die Versicherung.
Am schnellsten telefonisch unter +43 50 1255 1255.

Tipp: Sollten Sie sich unschuldig fühlen, verständigen Sie am besten gleich auch Ihren Rechtsschutz-Versicherer.

2. Wenn Sie eine Kasko-Versicherung haben lassen Sie den Schaden von einem von der Zürich beauftragten Sachverständigen besichtigen.

  • Sie wollen eine Ablöse des Schadens
    Lassen Sie Ihr Auto in einem unserer Besichtigungszentren anschauen. Einfach und unkompliziert - ohne Voranmeldung. Wir stellen dort die Höhe des Schadens fest und Sie erhalten von uns ein Abfindungs-Angebot, sofern der Schaden gedeckt ist.
  • Sie wollen den Schaden reparieren lassen
    Ihre Werkstätte koordiniert die Besichtigung gemeinsam mit der Zürich für Sie.

Wenn andere einen Unfall verursacht haben:

  • Die Abwicklung erfolgt über die Versicherung des Unfall-Gegners. Koordinieren Sie die Besichtigung ihres Fahrzeugschaden über dessen Versicherung.
  • Warten Sie vor der Erteilung eines Reparaturauftrages unbedingt auf die Kostenübernahme-Bestätigung der gegnerischen Versicherung.
Online Kennzeichenabfrage Für den Fall, dass Sie nicht wissen, wo Ihr Unfallgegner versichert ist.

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Haushaltsschaden - was tun?

Schaden melden

Am schnellsten geht's telefonisch unter +43 50 1255 1255.


Tipps, die Sie vor unnötigem Ärger schützen:

  • Schadensausmaß gering halten:
    Wir ersuchen Sie, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Z.B. müssen Sie gestohlene Sparbücher oder Schecks sperren lassen; ein defektes Schloss muss umgehend ausgewechselt werden.
  • Schaden unverzüglich melden:
    Am einfachsten und schnellsten geht es telefonisch unter+43 50 1255 1255.
  • Verständigung der Polizei:
    Die Polizei ist zu verständigen bei Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub. Neben der formalen Anzeige muss der Polizei eine "Stehlgutliste" (vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände) vorgelegt werden.
  • Verzeichnis von wichtigen Gegenständen:
    Zur Aufklärung der Schadenursache kann Zürich die dafür notwendigen Auskünfte verlangen. Es muss ein Verzeichnis aller gestohlenen Sachen vorgelegt werden, nach Möglichkeit einschließlich der Rechnungen (z.B. Prospektauszüge oder Angaben des Verkäufers). Um damit nicht erst "im Fall der Fälle" beginnen zu müssen, empfiehlt sich, ein Verzeichnis anzulegen, in dem die Gegenstände des Hausrates beschrieben sind. Fotos und Anschaffungsbelege sollten diese Sammlung ergänzen. Für Gegenstände, deren Wert schwer feststellbar ist, empfehlen sich Expertisen.
  • Begutachtung des Schadens:
    Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten die beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufgehoben werden. Nur auf ausdrückliche Anweisung durch Zürich ist die Schadenstelle unverändert zu lassen.
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Schaden - was tun?

Schaden melden

Am schnellsten und einfachsten telefonisch unter +43 50 1255 1255.


Tipps, die Sie vor unnötigem Ärger schützen:

  • Schadensort absichern:
    Den Schadensort so gut wie möglich absichern (ohne die eigene Gesundheit zu gefährden)
  • Schaden unverzüglich melden:
    Am einfachsten und schnellsten geht es telefonisch unter +43 50 1255 1255.
  • Feuerwehr:
    bei einem Brand immer die Feuerwehr benachrichtigen
  • Hauptwasserhahn:
    bei Leitungswasserschäden immer den Haupthahn schließen
  • Frostschäden:
    zugefrorene Rohre durch Fachkräfte auftauen lassen
  • Schaden dokumentieren:
    alle Schäden dokumentieren, am besten fotografieren
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Kameraschaden - was tun?

Bitte melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich der Versicherung. Am schnellsten und einfachsten telefonisch unter +43 50 1255 1255. Oder Sie benutzen einfach unsere Online Schadenmeldung.


Tipps, die Sie vor unnötigem Ärger schützen:

  • Schadensausmaß gering halten: Wir ersuchen Sie, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Alle wichtigen Belege besorgen oder heraussuchen: Bitte reichen Sie alle Belege, die den Entschädigungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach beweisen (z.B. Kaufrechnung, Kostenvoranschlag der Reparatur etc.), ein.
  • Bei Schäden, die ...
    • im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebs eingetreten sind, müssen die Schäden dem betreffenden Unternehmen unverzüglich gemeldet werden. Dem Versicherer ist darüber eine Bescheinigung einzureichen.
    • durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung) oder Verkehrsunfälle eingetreten sind, ist die Polizei zu verständigen. Die Anzeige ist von der Dienststelle zu bestätigen.
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Fahrradschaden - was tun?

Bitte melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich der Versicherung. Am schnellsten und einfachsten telefonisch unter +43 50 1255 1255. Oder Sie benutzen einfach unsere Online Schadenmeldung.


Tipps, die Sie vor unnötigem Ärger schützen:

  • Schadensausmaß gering halten: Wir ersuchen Sie, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Alle wichtigen Belege besorgen oder heraussuchen: Bitte reichen Sie alle Belege, die den Entschädigungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach beweisen (z.B. Kaufrechnung, Kostenvoranschlag der Reparatur etc.), ein.
  • Bei Schäden, die ...
    • im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebs eingetreten sind, müssen die Schäden dem betreffenden Unternehmen unverzüglich gemeldet werden. Dem Versicherer ist darüber eine Bescheinigung einzureichen.
    • durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung) oder Verkehrsunfälle eingetreten sind, ist die Polizei zu verständigen. Die Anzeige ist von der Dienststelle zu bestätigen.