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Wildunfälle: Definition, Vermeidung und Versicherung – Tipps

Wildunfälle: Wann ist es ein Wildunfall und welche Versicherung zahlt?

Im Durchschnitt ereignet sich auf den Straßen Österreichs alle 7 Minuten ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier. Rehe sind für etwa die Hälfte aller Wildschäden verantwortlich, dicht gefolgt vom Wildschwein. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie am besten nach einem Wildschaden unternehmen und wie Sie den Vorfall bei der Polizei und Ihrer Versicherung melden, um Erstattungen für die Reparaturen zu erhalten. Je nach Ablauf des Unfalls greift unterschiedliche Versicherungsdeckung – wir bieten Ihnen im Folgenden einen Überblick. Zusätzlich geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Wildunfälle vermeiden können.

Wildunfälle: Definition und Abgrenzung

Nicht alle Tiere fallen in die Kategorie „Wildtiere“, dementsprechend gilt auch nicht jeder Unfall mit einem Tier als Wildunfall. Kollidieren Fahrerinnen oder Fahrer beispielsweise mit einer Katze, agiert die Versicherung anders als bei einem Unfall mit einem Wildschwein. Auch in der Art der Kollision gibt es Unterscheidungen, die für die Versicherung maßgeblich sind.


Haarwild und Federwild: Was zählt als Wildunfall?

    Als Faustregel gilt: Unter Wildunfall versteht man einen Unfall mit einem Tier, das bejagt werden darf. Unter den Wildtieren gibt es noch einmal eine Untergliederung in Haarwild und Federwild. Zum Haarwild zählen:
  • Rehe
  • Hirsche
  • Hasen
  • Wildschweine
  • Füchse
  • Dachse
  • Luchse
    Einige Versicherungen beschränken sich mit ihren Leistungen lediglich auf Unfälle mit Haarwild und schließen Federwild aus. Zum Federwild zählen:
  • Eulen
  • Fasane
  • Falken
  • Greifen
  • Krähen

Entstehen durch einen Unfall mit diesen Tierarten Schäden, werden diese von einigen Versicherungen als Wildschäden eingestuft. Einige Versicherungen klammern Unfälle mit Haus- und Nutztieren wie beispielsweise Hunde, Katzen, Pferde oder Hühnern. Versicherungen unterscheiden darüber hinaus in der Art des Unfallhergangs. Entscheidend ist, ob es zu einer direkten Kollision mit dem Tier oder durch einen Unfall aufgrund eines Ausweichmanövers kam.

Info: Die Vollkasko-Versicherung und Teilkasko-Versicherung von Zurich Connect Österreich decken nicht nur Schäden mit Haarwild und Federwild, sondern Kollisionen mit Tieren aller Art. Zusätzlich sind Sie gegen Tierbisse an Teilen des Fahrzeugs (zum Beispiel Maderbisse an Schläuchen oder Kabeln) abgesichert. Sparen Sie mit Zurich Connect Österreich bei Abschluss bis zum 30.06.2024 25% auf die Kfz-Versicherung!

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Aufprallgewicht von Wildtieren

Für die Versicherung ist ebenfalls das Aufprallgewicht des Tiers von Belang. Es wird nachvollzogen, welche Größe und Gewicht das Tier hatte und ob eine Vollbremsung der Fahrerin oder des Fahrers gerechtfertigt ist. Steht beispielsweise ein Hase auf der Fahrbahn, ist das Aufprallgewicht wesentlich kleiner. Erfolgt in dem Fall eine Vollbremsung, ist die Situation für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Tier. Laut Rechtsprechung müssen Fahrerinnen und Fahrer dann bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst begleichen.

Haben Fahrerinnen oder Fahrer Warnungen bzw. Verkehrszeichen nicht berücksichtigt und sind zu schnell gefahren, müssen Sie ebenfalls einen Teil des Schadens eigens übernehmen, da sie fahrlässig gehandelt haben. Mit steigender Geschwindigkeit des Fahrzeugs ist die Aufprallwucht größer. Zum Beispiel wirkt bei einem Aufprall mit einem Rehbock bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h ein Gewicht von circa 800 kg auf das Fahrzeug. Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von 100 km/h wirken bereits 2 Tonnen.

Bei 60 km/h beträgt das Aufprallgewicht eines Rehbocks 0,8 Tonnen | Zurich Connect Kfz-Versicherung

Haftung und Versicherungsschutz bei Wildunfällen

    Wer bei einem Wildunfall haftet und welche Schäden die Versicherung übernimmt, hängt vom Unfallhergang ab. Mehrere Faktoren spielen hier eine Rolle, die polizeilich möglichst genau dokumentiert werden müssen:
  • Handelt es sich um einen Unfall mit einem Haarwild, Federwild oder Nutz- bzw. Haustier?
  • Ist der Unfall durch eine Kollision mit dem Tier oder durch ein Ausweichmanöver entstanden?
  • Waren das Auto und das Tier während der Kollision in Bewegung?
  • War ein weiteres Auto in den Unfall verwickelt (Auffahrunfall)?
  • War der Unfall selbst verschuldet oder auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen, weil beispielsweise trotz Warnzeichen zu schnell gefahren wurde?

Wie umfassend die Leistungen Ihrer Versicherungen ausfallen hängt davon ab, ob Sie Ihre Kfz-Versicherung mit Teilkasko oder Vollkasko abschließen. Beachten Sie außerdem, dass jede Versicherung einen Wildunfall anhand verschiedener Faktoren bewertet.

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Wildschaden am Auto: Wie werden eigene Fahrzeugschäden versichert?

    Eigene Fahrzeugschäden werden durch die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung abgedeckt. Damit die Teilkasko bzw. Vollkaskoversicherung den Wildschaden am Auto übernimmt, tun Sie nach einem Wildunfall folgendes:
  • Der Wildunfall muss nachgewiesen werden. Dafür melden Sie den Unfall bei der Polizei, welche wiederum den zuständigen Jäger informiert. Von dem Jäger bekommen Sie eine Unfallbescheinigung, von der Polizei den Unfallbericht. Diese Unterlagen sind für die Versicherung grundlegend.
  • Wenn möglich, sollten Sie den Unfallhergang mit anderen Beweisdokumenten belegen können. Zum Beispiel Fotos oder Zeugenaussagen.
    Wie erwähnt, sind die Umstände für den Unfall entscheidend. Dazu noch einige wissenswerte Aspekte:
  • Ausweichmanöver: Sind Sie beim Wildunfall dem Tier ausgewichen, muss nachgewiesen werden, dass es sich um ein großes Tier wie Reh, Hirsch oder Wildschwein handelte. Die Wildunfallbestätigung des Jägers und eventuelle Zeugenaussagen sind hier für die Versicherung entscheidend. Handelte es sich um ein kleineres Tier, dem Sie ausgewichen sind, kann passieren, dass die Versicherung dafür nicht aufkommt. Das liegt darin begründet, dass Sie mit der Kollision mit einem Baum ein höheres Risiko eingegangen sind, als es mit der Kollision mit einem kleinen Tier der Fall gewesen wäre.
  • Unfall durch Eigenverschulden: Wenn Fahrerinnen oder Fahrer zu schnell unterwegs waren oder Warnzeichen (Verkehrszeichen für Wildwechsel) missachtet haben, kann Anspruch auf Schadensersatz entfallen. Die Versicherung muss allerdings nicht-ordnungsgemäßes Fahrverhalten nachweisen können.
  • Sichere Verwahrung von Haustieren: Geschieht ein Unfall mit einem Haus- oder einem Nutztier (beispielsweise entlaufenes Pferd, Kuh, Hund oder Hauskatze), fällt der Schaden auf die Besitzerinnen oder den Besitzer zurück. Sie können allerdings entlastet werden, wenn sich herausstellt, dass das Tier ordnungsgemäß verwahrt wurde.

Haftung bei Wildunfällen: Wer zahlt für Schäden an anderen Fahrzeugen?

Tragen bei einem Wildunfall andere Fahrzeuge einen Schaden davon, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person die Kosten. Die Höhe des Schadensersatzes orientiert sich an der festgelegten Deckungssumme.
    Auch hier sind die Umstände maßgeblich, ob die Kfz-Versicherung greift:
  • Auffahrunfall durch Vollbremsung: Prinzipiell gilt, dass Fahrerinnen und Fahrer nicht plötzlich für nachfolgende Autos abbremsen dürfen. Wenn Sie nachweislich wegen eines großen Tieres scharf bremsen und ein Schaden beim nachfolgenden Auto entsteht, sind Sie durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert. Wenn Sie wegen eines kleinen Tieres eine Vollbremsung machen, riskieren Sie ein Mitverschulden. In dem Fall kann es sein, dass die Kfz-Haftpflicht nicht greift. Dafür wird auch geprüft, ob das nachfolgende Auto genügend Abstand gehalten hat.
  • Beschädigte Leitplanken oder Schilder im Zuge des Wildunfalls sind ebenfalls durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
  • Jäger oder Tierbesitzer klagen: Auch kommt es nach einem Unfall vor, dass Jäger oder Besitzerinnen bzw. Besitzer des Tieres einen Schadensersatz fordern. Dafür muss den Fahrerinnen oder Fahrer schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden (zu schnelles Fahren trotz Warnschilder). Auch in diesem Fall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten bzw. wehrt nicht gerechtfertigte Forderungen ab.

Wildschäden am stehenden Auto

Haben Sie Ihr Auto geparkt und es entsteht ein Schaden, weil etwa ein Reh oder ein Wildschwein ins Auto läuft, zählt dies nicht als Wildunfall. Dieser Schaden wird nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckt. Eine Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt auch Schäden, die auch an einem stehenden Auto entstehen.

Übersicht: Welche Versicherung greift wann?

  • Teilkaskoversicherung bei Wildunfall: Von einigen Teilkaskoversicherungen bekommen Fahrerinnen bzw. Fahrer den Wildschaden am Auto oft nur ersetzt, wenn es nachweislich ein Unfall mit einem Haarwild war. Dementsprechend greift die Versicherung bei Federwild oder Nutz- bzw. Haustieren nicht. Bei Ausweichmanövern muss nachgewiesen werden, dass einem großen Tier (Reh, Rehbock, Hirsch, Wildschwein) ausgewichen wurde. Außerdem ist maßgeblich, dass Auto sowie Wild beim Unfall in Bewegung waren.
  • Vollkaskoversicherung bei Wildunfall: Die Fahrerinnen und Fahrer bekommen den Schaden bei einem Unfall mit Haarwild und Federwild erstattet. Einige Versicherungen übernehmen auch die Reparaturkosten bei Unfällen mit Nutz- und Haustieren. Dabei spielt keine Rolle, ob Auto und Wild in Bewegung waren. Auch die Kostenübernahme bei Unfällen durch grobe Fahrlässigkeit ist möglich.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wildunfall: Die Kfz-Haftpflicht kommt ins Spiel, wenn eine dritte Partei im Spiel war. Haben Sie durch eine Vollbremsung Schäden beim nachfolgenden Fahrzeug verursacht, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht diesen Schaden. Auch wenn Sie beispielsweise eine Leitplanke beschädigen oder der Jäger auf Schadensersatz des getöteten Tieres pocht, übernimmt hier die Kfz-Haftpflicht.

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Was tun bei einem Wildunfall? Richtiges Verhalten im Ernstfall

Wenn Sie ein Tier auf der Fahrbahn erblicken, sollten Sie nicht ausweichen. Das ist zwar der erste Impuls, ratsam ist jedoch, zu bremsen. Beim Ausweichen stellen Bäume, Leitplanken, Straßengraben und Gegenverkehr oft eine größere Gefahr dar als die Kollision mit dem Tier.
    So reagieren Sie am sichersten:
  • Stark abbremsen und Lenkrad gut festhalten.
  • Hupen, um das Tier zu verschrecken und somit zu vertreiben.
  • Keine Lichthupe nutzen, sondern Licht abblenden. Wildtiere verlieren bei Licht die Orientierung und bleiben meist stehen oder verhalten sich schreckhaft.
  • Nach vermiedener Kollision warten und Ausschau halten: Oft sind Tiere im Rudel unterwegs.
Kommt es zu einem Zusammenstoß mit dem Wildtier, sind Fahrerinnen und Fahrer zunächst oft überfordert. Dennoch ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Treffen Sie Vorkehrungen, um sich und andere Fahrerinnen und Fahrer nicht zu gefährden.

Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck. Prüfen Sie zunächst, ob es allen am Unfall beteiligten Personen gut geht. Sind andere Personen verletzt, rufen Sie einen Krankenwagen per 144.

Wichtig: Verletzte Tiere nicht mitnehmen

    Ist das Tier verletzt, sollten Sie es auf keinen Fall anfassen. Lassen Sie das Tier an der Unfallstelle liegen und halten Sie Sicherheitsabstand, denn:
  • Es könnte aggressiv reagieren und Sie attackieren,
  • oder sich erschrecken und seinen verletzten Zustand verschlimmern,
  • oder Sie infizieren, etwa mit Tollwut.
Auch wenn es schwerfällt, sich nicht um ein verletztes Tier zu kümmern: Sie können die Gefahr nicht einschätzen. Rufen Sie nach dem Unfall die Polizei, welche wiederum den zuständigen Jäger informiert. Der Jäger weiß, wie dem verletzten Tier zu helfen ist.

Darüber hinaus dürfen Sie kein getötetes oder verletztes Tier mitnehmen. Damit machen Sie sich strafbar, da es sich hierbei um Diebstahl handelt.

Wildunfall: Wann sollte man die Polizei informieren?

Um von Ihrer Versicherung Entschädigungen zu bekommen und vor eventuellen Klagen zu schützen, sollten Sie unbedingt nach dem Unfall die Polizei informieren. Haben Sie die Situation überblickt, Warnblinkanlage eingeschaltet und Warndreieck aufgestellt, wählen Sie die 133. Ändern Sie auch nichts an den Unfallspuren. Die sind für den polizeilichen Bericht und für Ihre Versicherung wichtig. Melden Sie den Schaden nicht bei der Polizei, ist das Risiko hoch, dass Ihre Versicherung keine Reparaturkosten übernimmt.

Meldepflicht bei Wildunfall: Kontakt mit der Versicherung

Sind Polizei und Jäger für Unfallprotokoll und Unfallbescheinigung vor Ort, sollten Sie darauf achten, dass sie jedes Detail genau protokollieren. Schäden, Flecken von Blut oder Reste von Haaren bzw. Fell sollten vermerkt werden. Machen Sie außerdem Fotos und bitten Sie eventuelle Zeugen um Aussagen. Lassen Sie sich polizeiliches Protokoll und Unfallbescheinigung des Jägers ausstellen. Es gilt: Umso genauer die Unterlagen für die Versicherung sind, desto besser kann sie den Unfall nachvollziehen.

Tipp: Reinigen Sie Ihr Fahrzeug erst, wenn Sie mit Ihrer Versicherung den Unfall geklärt haben. Eventuell muss der Wagen von einem Gutachter inspiziert werden.

 

Sich vom Unfallort zu entfernen gilt als Fahrerflucht

Jeder Wildunfall sollte sofort bei der Polizei gemeldet werden. Entfernen sich Fahrerinnen oder Fahrer nach einer Kollision von der Unfallstelle, zählt das als Fahrerflucht. Bleibt das verletzte Tier am Straßenrand oder auf der Fahrbahn zurück, gilt das als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und kann mit einer Anzeige aufgrund von Tierquälerei geahndet werden. Auch wenn das Tier nach dem Unfall weiterläuft, sollten Sie anhalten und den Unfall melden. Es ist auch möglich, den Wildunfall nachträglich bei der Polizei anzugeben.

 

Wildunfall: Eine praktische Checkliste für den Notfall

    Nach einem Wildunfall gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir bieten Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Notfall:
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen.
  • Legen Sie Ihre Warnweste an.
  • Stellen Sie das Warndreieck auf.
  • Schauen Sie nach anderen Personen, die in den Unfall verwickelt wurden und stellen Sie sicher, dass es Ihnen gut geht. Wählen Sie ansonsten die 144.
  • Verständigen Sie die Polizei unter 133 über den Unfall.
  • Die Polizei verständigt zudem den zuständigen Jäger, der sich um das verletzte oder tote Tier kümmert.
  • Entfernen Sie keinerlei Unfallspuren. Diese müssen von der Polizei begutachtet werden.
  • Lassen Sie sich von der Polizei Meldebestätigung ausstellen.
  • Lassen Sie sich von dem Jäger eine Unfallbestätigung ausstellen.
  • Melden Sie den Unfallschaden umgehend bei Ihrer Versicherung. Nutzen Sie dafür die polizeiliche Meldebestätigung und füllen Sie, falls gefordert, ein Schadenformular aus.
  • Klären Sie mit der Versicherung ab, ob Sie den Wagen reinigen können, oder ob vorher ein Gutachter eingeschaltet wird. Reinigen Sie Ihr Auto in der Zwischenzeit nicht.
  • Vereinbaren Sie einen Termin in der Kfz-Werkstatt. Die Reparaturkosten laufen über Ihre Versicherung.

Wildunfälle vermeiden: Tipps und Maßnahmen

  • Orte mit erhöhtem Wildwechsel: Rechnen Sie in Waldabschnitten und Feldrändern mit Wild. Seien Sie auch vorsichtig bei neu gebauten Straßen in Wald und Feldern, welche die Tiere noch nicht kennen. Risikoreiche Strecken sind zudem mit Warnschildern gekennzeichnet.
  • Zeiten mit erhöhtem Wildwechsel: In der Morgen- und Abenddämmerung sind Wildtiere aktiv auf Nahrungssuche. In der Regel morgens zwischen 5:00 Uhr und 7:00 Uhr und abends zwischen 20:00 Uhr und 23:00 Uhr. Im Herbst und Frühling ist Wild zudem aktiver.
  • Brunftzeiten: In Brunftzeiten sind Wildtiere noch unberechenbarer. Die Brunftzeiten unterscheiden sich jedoch von Tier zu Tier. Informieren Sie sich zu Tieren und deren Brunftzeiten in Ihrer Region, beispielsweise online auf Jagdportalen.
  • Fernlicht aus und hupen: Taucht ein Wild an der Straße auf, entschleunigen Sie und blenden Sie Fernlicht ab. Verwenden Sie auch keine Lichthupe, denn grelles Licht irritiert das Wild. Nutzen Sie stattdessen die richtige Hupe, um das Wild zu vertreiben. Bleibt das Wild dennoch stehen, fahren Sie langsam vorbei und rechnen Sie damit, dass es dennoch über die Straße läuft. Wildtiere können Entfernungen und Geschwindigkeiten von Autos nicht abschätzen.
  • Wildtiere kommen selten allein: Vor allem Rehe sind oft mit Artgenossen unterwegs. Wenn Sie eines erblickt haben, fahren Sie weiterhin langsamer und vorausschauend.

    Kurvenreiche Straße mit Achtung Wild Verkerhrsschild

 

FAQs (häufig gestellte Fragen):

Was zahlt die Versicherung bei einem Wildschaden?

Für Wildschäden kommt die Teilkaskoversicherung bzw. die Vollkaskoversicherung auf. Welche Schäden genau abgedeckt werden, variiert unter den Versicherungen. So decken einige Kaskoversicherungen nur Unfälle mit Haarwild (Rehe, Wildschweine Hirsch) aber nicht mit Federwild (Eulen, Greifvögel) ab oder zahlen nur, wenn sich Auto wie Wild in Bewegung befanden.
Ist der Schaden des Wildunfalls auf ein anderes Fahrzeug bzw. eine andere Person zurückzuführen, greift deren Haftpflichtversicherung. 

 

Wird meine Versicherung bei einem Wildunfall hochgestuft?

Die Auswirkungen eines Wildunfalls auf Ihre Versicherungstarife variieren je nach Versicherung. In den meisten Fällen richtet sich der Selbstbehalt nach dem, was beim Vertragsabschluss der Kfz-Versicherung ausgewählt wurde. Eine Erhöhung der Versicherungsprämie bzw. der Bonus-Malus-Stufe tritt nur ein, wenn die Haftpflichtversicherung greifen und eine Summe an eine dritte Partei ausgezahlt werden muss.  In einigen Fällen kann ein Schaden durch einen Wildunfall zu einer Hochstufung der Versicherungsprämie führen.

 

Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Wildunfall?

Es hängt von mehreren Faktoren ab, wie lange es dauert, bis der Schaden des Wildunfalls reguliert ist. Eventuell muss die Versicherung noch einen Schadensgutachter zwischenschalten. Sie können den Prozess beschleunigen, indem Sie zügig nach dem Unfall den Bericht und die Bescheinigung einreichen und nach der Freigabe um einen Werkstatttermin kümmern.

 

Warum muss man einen Wildunfall melden?

Ein Wildunfall sollten Sie unverzüglich der Polizei melden. Zum einen informiert die Polizei den zuständigen Jäger. Zum anderen benötigen Sie den polizeilichen Unfallbericht und die Unfallbescheinigung des Jägers für die Versicherung. Ihre Versicherung setzt die Schadensregulierung nur mit diesen Nachweisen in Gang. Darüber hinaus hilft eine polizeiliche Meldung bei der Erstellung von Unfallstatistiken, um für risikoreiche Gebiete die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 

In unseren Blog-Artikeln erwähnen wir mitunter Produkte, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmale, die nicht notwendigerweise von Zurich Connect angeboten werden. Unser Ziel ist es, Themen ganzheitlich zu behandeln und unsere Leserinnen und Leser umfassend sowie neutral zu informieren. Details zu den von Zurich Connect angebotenen Produkten, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmalen finden Sie auf den entsprechenden verlinkten Produktseiten.