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Dashcams in Österreich: Erlaubt oder verboten?

Sind Dashcams im österreichischen Straßenverkehr erlaubt oder verboten?

Mit einer Dashcam können Sie Ihre Autofahrten via Bild oder Video aufzeichnen. Dafür installieren und platzieren Sie die kleine Kamera einfach am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe. Zusätzlich müssen Sie kennzeichnen, dass Sie eine Dashcam verwenden.

Auch wenn der Besitz einer Dashcam in Österreich erlaubt ist, herrschen strenge rechtliche Auflagen hinsichtlich des Datenschutzgesetzes, die Sie beachten müssen. Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Sie Ihre Dashcam verwenden dürfen – und was verboten ist.

 

Dashcam in Österreich: Was ist erlaubt, was verboten?

Eine Dashcam kann nützlich sein, beispielsweise als Nachweis für einen Unfallhergang. Auch für Reisevideos lohnt sich die Kamera am Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe.

An und für sich ist ihr Besitz erlaubt: Sie dürfen eine Dashcam kaufen und in Ihrem Auto installieren, zudem sollten Sie den Gebrauch der kleinen Kamera kennzeichnen. Sobald Sie jedoch beginnen, Ihre Fahrten aufzuzeichnen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. 

Je nachdem, wie und wofür Sie Ihre Dashcam einsetzen, müssen Sie bestimmte Vorgaben beachten.

 

Aufnehmen im Öffentlichen Raum

Ihre Motivation für eine Aufnahme mit der Dashcam ist entscheidend. Filmen Sie mit der Dashcam dauerhaft, gilt das als Überwachung. Jegliche systematische Überwachung ist Privatpersonen in Österreich strikt verboten.

Es verstößt gegen das Datenschutzgesetz. Lediglich der staatlichen Verwaltung, also beispielsweise der Polizei, ist eine Überwachung gestattet – und selbst hier gelten strenge Auflagen.

  • Verboten: Sie filmen fortwährend andere Personen und Fahrzeuge, um einen eventuellen Unfall aufzeichnen zu können und somit Beweismaterial zu sammeln.

 

Aufnehmen für private Zwecke

Eine Ausnahme ist das Aufnehmen für private Zwecke. Hier sind die Gesetze nicht allzu streng: Sollten Personen oder andere Fahrzeuge auf den Aufnahmen erkennbar sein, greift die sogenannte Haushaltsausnahme. Möchten Sie also die Landschaft filmen (etwa für Urlaubsaufnahmen), ist das erlaubt.

  • Erlaubt: Sie filmen die Landschaft mit der Dashcam aus dem Auto heraus, beispielsweise um das Material für ein Urlaubsvideo zu verwenden.

 

Online-Stellen von Dashcam-Aufnahmen

Die Haushaltsausnahme ist nicht mehr geltend, sobald Sie Aufnahmen veröffentlichen, auf denen andere Personen oder Fahrzeuge identifizierbar sind. 

Sollte das der Fall sein, benötigen Sie deren Einwilligung oder sollten Anhaltspunkte unkenntlich machen (Achtung: Oftmals reicht das Einfügen eines bloßen schwarzen Balkens nicht aus, da der oftmals wieder entfernt werden kann).

Ansonsten verstoßen die Aufnahmen gegen Recht auf den Schutz personenbezogener Daten Dritter, was verboten ist. Allerdings gibt es hierbei Abstufungen, wie unsere Beispiele zeigen.

  • Verboten: Sie veröffentlichen Aufnahmen, in denen Personen oder Fahrzeuge identifizierbar sind und sie ins schlechte Licht rücken. Auch Aufnahmen privater Wohnbereiche oder persönlicher Lebensbereiche sind ebenfalls nicht erlaubt. 
  • Erlaubt: Sie veröffentlichen Aufnahmen aus dem Urlaub online (etwa auf Ihrer Website oder Social Media) und Personen oder Fahrzeuge sind kurz im Hintergrund zu sehen. Das ist zunächst unbedenklich, dennoch sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Personen oder Fahrzeuge unkenntlich machen.
 

Nachweis von Straftaten anderer

Auch das private Filmen zur Strafverfolgung mit der Dashcam ist nicht erlaubt. Machen Sie Aufnahmen von Personen, weil Sie eine Straftat oder ein Fehlverhalten vermuten, verletzen Sie deren Datenschutzrecht.

Auch die Weiterleitung der Aufnahmen an die Polizei ist nicht erlaubt. Die Konsequenz können eine Strafe sowie zivilrechtlich geltend gemachte Unterlassungsansprüche sein. Das Filmen und Fotografieren im öffentlichen Raum ist in Österreich ausschließlich der Polizei vorbehalten.

  • Verboten: Sie filmen Personen permanent und in der Öffentlichkeit, da Sie eine Straftat vermuten. Danach leiten Sie die Aufnahmen an die Polizei weiter.
  • Ausnahme: Videoaufnahmen und Fotos sind erlaubt, wenn für Sie eine reelle Gefahr existiert und nur in einem kurzen Zeitraum gefilmt wird.

 

Nachweis der eigenen (Un-)Schuld

Liegt ein Verdacht einer Straftat oder Schuld gegen Sie vor, können Sie sich mit eigenen Aufnahmen via Dashcam entlasten. Das ist erlaubt, allerdings müssen Sie aufgezeichnete Personen und Fahrzeuge bzw. deren Nummernschilder unkenntlich machen.

Auch sollten Sie abwägen, ob das Videomaterial Ihnen auch tatsächlich hilft und Sie nicht stattdessen belastet.

  • Erlaubt: Bei einem Unfall oder einer Straftat wird behauptet, dass Sie Schuld tragen. Beweisen mit der Dashcam gemachte Aufnahmen Ihre Unschuld, dürfen Sie das Material an die Polizei übermitteln. Personen und andere Fahrzeuge müssen unkenntlich gemacht werden.

 

Speichern und verwenden von Dashcam-Aufnahmen

Prinzipiell sollten Sie eher sparsam mit Aufnahmen sein. Es ist verboten, Fahrten bzw. den öffentlichen Raum durchgehend mit der Dashcam zu filmen, um einen eventuellen Unfall aufzuzeichnen. Auch das Archivieren ist nicht gestattet. Nur bei gegebenem Anlass und über einen kurzen Zeitraum ist Filmen erlaubt.

  • Erlaubt: Ein Unfall droht sich an, die Dashcam zeichnet das Geschehen über einen kurzen Zeitraum auf (etwa durch automatische Unfallerkennung). 
  • Verboten: Durchgängiges Aufnehmen von Fahrten und archivieren. 

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Dashcams und die DSGVO

Alle Arten von Aufnahmen, die per Dashcam im öffentlichen Raum gemacht werden, sind im Datenschutzgesetz (DSG) Artikel 2, 3. Abschnitt § 12 und §13 sowie in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtlich abgedeckt.

Darin heißt es, dass das Aufzeichnen und Archivieren von Personen oder Kennzeichen nicht erlaubt ist.

Außerdem heißt es: „Die Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, auf dem Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, ist demnach streng verboten.“

Jede Form von Bildaufnahmen unterliegt in Österreich strengen Anforderungen. Das betrifft neben der Dashcam auch Überwachungskameras, die fest an Gebäude installiert sind und öffentliche Bereiche filmen.

 

Dashcam Strafe bei illegaler Verwendung in Österreich

Wer mit Video- und Fotoaufnahmen gegen das in Österreich geltende Datenschutzgesetz verstößt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Diese beläuft sich meist auf einige hundert Euro, kann in Extremfällen aber auch bis zu 25.000 Euro ausfallen. 

2019 kam es zu einem Gerichtsprozess aufgrund unerlaubter Verwendung einer Dashcam. Dabei zeichnete die Privatperson Herr O. in Wien den öffentlichen Straßenverkehr auf.

Ihm wurde folgendes vorgeworfen:

  • Herr O. hatte im Innenraum seines Autos zwei Dashcams installiert. Sie filmten den Straßenverkehr nach vorn sowie nach hinten.
  • Herr O. hatte in keiner Weise gekennzeichnet, dass er Dashcams verwendet.
  • Die Dashcams waren so konfiguriert, dass sie den öffentlichen Verkehr aufzeichneten, sobald sich etwas vor den Kameras bewegte und ein Sensor ausgelöst wurde. Alle Aufzeichnungen wurden auf SD-Karten abgespeichert.
  • Herr O. rechtfertigte den Einsatz der Dashcams damit, dass er somit im Falle eines Unfalls Beweise hätte.
  • Somit zeichnete Herr O. unerlaubterweise ständig und ohne Kennzeichnung den öffentlichen Straßenverkehr auf und archivierte die Aufnahmen. Er verletzte die Datenschutzrechte Dritter, da er Personen und Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht hat. 

Die Strafe belief sich auf EUR 300 und setzte sich folgendermaßen zusammen: EUR 220 aufgrund des Betriebs der Dashcams und EUR 80 aufgrund der fehlenden Kennzeichnung. Zusätzlich musste Herr O. die Verfahrenskosten von EUR 30 tragen. Bei der Höhe der Geldstrafe wurden die beruflichen Umstände des Angeklagten berücksichtigt.

 

„Crashcam“ – keine brauchbare Alternative

Bei einer Crashcam handelt es sich um eine Kamera, die nur dann aufzeichnet, wenn sie eine konkrete Unfall- bzw. Gefahrensituation registriert. Anders als eine Dashcam zeichnet sie also nicht durchgehend auf.

Jedoch kann die Nutzung einer Crashcam ähnlich einer Dashcam gegen die DSGVO verstoßen. Es ist möglich, dass sich die Kamera einschaltet, wenn keine Gefahrensituation herrscht. Sie stellt somit keine brauchbare Alternative zur Dashcam dar.

 

FAQs (häufig gestellte Fragen)

 

Ist in Österreich eine Dashcam erlaubt?

Der Kauf und die Installation einer Dashcam ist in Österreich erlaubt. Zudem muss die Verwendung von Dashcams gekennzeichnet sein.

Das Filmen jedoch unterliegt strengen Auflagen, da hierbei gegen die Datenschutzgesetzverordnung (DSGVO, explizit Artikel 2, 3. Abschnitt § 12 und §13) verstoßen werden kann.

 

Wann darf ich eine Dashcam nutzen?

Aufzeichnungen mit Dashcams sind erlaubt, wenn Sie:

  • Eine konkrete Unfallsituation über einen kurzen Zeitraum aufzeichnen.
  • Landschaften (etwa als Urlaubserinnerung) aufnehmen und Personen sowie Kennzeichen unkenntlich machen.
  • Eine Situation aufzeichnen, in der eine reelle Gefahr für Sie besteht.
  • Sie eine kurze Aufzeichnung machen, um bei einem Unfall oder anderen Tathergang Ihre Unschuld zu beweisen.

 

Was ist bei einer Dashcam zu beachten?

Um mit dem Einsatz einer Dashcam nicht gegen die DSGVO zu verstoßen, sollten Sie nur kurzzeitige Aufnahmen bei gegebenem Anlass machen.

Auch sollten Sie nicht sämtliche Aufnahmen speichern und archivieren, sondern immer wieder überschreiben. Sind Personen oder Kennzeichen identifizierbar, müssen Sie diese auf den Aufzeichnungen unkenntlich machen.

 

Kann ich mit Dashcam jemanden anzeigen?

Das Filmen und Überwachen von Personen im öffentlichen Raum ist verboten – auch wenn Sie eine Straftat vermuten. Die Übermittlung solcher Aufnahmen an die Polizei kann zu einer Strafe und zivilrechtlich geltend gemachte Unterlassungsansprüche führen.

Ausnahme: Besteht allerdings eine Straftat mit reeller Gefahr für Sie, ist Ihnen das Aufzeichnen gestattet. Außerdem können Sie die Dashcam-Aufnahmen als Beweismaterial bei Gericht nutzen.

 

Werden Dashcams vor Gericht anerkannt?

Weisen Aufzeichnungen mit Dashcam eine reelle Gefahr bei einer Straftat gegen Sie nach oder weisen auf Ihre Unschuld bei einem Verfahren gegen Sie hin, werden Sie vom Gericht berücksichtigt. Sie sollten vor der Übermittlung sicher gehen, dass Sie das Videomaterial in keiner Weise belasten könnte.

 

Wie lange darf eine Dashcam aufnehmen?

Eine Dashcam darf nur über einen kurzen Zeitraum aufnehmen und wenn Anlass herrscht, in etwa ein drohender Unfall oder eine gegen Sie begangene Straftat mit realer Gefahr.

Wenn keine Personen oder andere Autos bzw. deren Kennzeichen zu sehen sind, dürfen Sie mit Ihrer Dashcam auch über längere Zeiträume Landschaftsaufnahmen machen.

 

Sollte man eine Dashcam im Auto haben?

Eine Dashcam ist nur eingeschränkt und unter strengen Auflagen nutzbar. Im Falle eines Unfalls oder einer Straftat gegen Sie kann sie notwendiges Beweismaterial liefern und für Aufklärung sorgen. Sie eignet sich darüber hinaus für Landschaftsaufnahmen.

 

© Titelfoto: Nicole Tarasuk auf Unsplash

 

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