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Vereinbarung der elektronischen Kommunikation und Vereinbarung zur Form von Erklärungen und Informationen


  • 1. Grundlegendes zur elektronischen Kommunikation

    Im Zusammenhang mit bereits bestehenden sowie aktuell beantragten Versicherungsverträgen wird die Zulässigkeit der Übermittlung von vertragsrelevanten Inhalten auf elektronischem Wege in der nachfolgend näher bestimmten Weise vereinbart. Der technische Ausbaustand und der Funktionsumfang des zugrunde liegenden Systems (nachfolgend: „Online KundInnenportal“) wird laufend erweitert und ausgebaut und kann jederzeit unter www.zurich-connect.at/kundenservice eingesehen werden. Hinsichtlich beantragter Versicherungsverträge steht die Vereinbarung unter der Bedingung des Zustandekommens des Versicherungsvertrags. Der Abschluss von Versicherungsverträgen selbst ist nicht Gegenstand der elektronischen Kommunikation, jedoch wird durch Einstellen einer neuen Versicherungspolizze in das elektronische, personalisierte Benutzerkonto und die damit verbundene E-Mail-Verständigung die Annahme von Versicherungsanträgen konkludent erklärt.

    Eine allfällige Beschränkung der Übermittlung von Inhalten aus Gründen gesetzlicher oder vertraglicher Geheimhaltungsverpflichtungen wird durch diese Vereinbarung nicht berührt.

    Die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft (nachfolgend: Zurich) kann die vertragsrelevanten Erklärungen und Inhalte an die bei Registrierung im „Online KundInnenportal“ bekanntgegebene E-Mail-Adresse der Kundin/des Kunden oder in das elektronische, personalisierte Benutzerkonto des „Online KundInnenportals“ übermitteln. Über neue in dieses Benutzerkonto übermittelte vertragsrelevante Erklärungen und Inhalte wird die Kundin/der Kunde per E-Mail an die bei Registrierung im „Online KundInnenportal“ bekanntgegebene E-Mail-Adresse verständigt.

    Der Kunde/die Kundin kann vertragsrelevante Erklärungen und Inhalte ebenfalls im Wege des elektronischen, personalisierten Benutzerkontos über eine der Internetseiten der Zurich übermitteln. Eine zusätzliche Verständigung der Zurich per E-Mail ist nicht erforderlich. Inhalte die nach 16 Uhr eines Werktages (Montag – Freitag) oder am Samstag oder Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag in das personalisierte Benutzerkonto eingestellt werden, gelten als am nächstfolgenden Werktag zugegangen.

    Von der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung sind Erklärungen und andere Informationen ausgenommen, die aufgrund gesetzlicher Vorschrift oder vertraglicher Vereinbarung der Schriftform (mit Unterschrift) bedürfen.

  • 2. Form von Erklärungen und Informationen bei nicht elektronischer Kommunikation

    2.1. Schriftformerfordernis

    Es bleibt der Kundin/dem Kunden unbenommen – allerdings ohne die gesetzliche Vermutung, dass die Sendung dem Empfänger zugegangen ist - Erklärungen und Informationen an Zurich auf einem anderen Kommunikationsweg als über „Online KundInnenportal“ zu übermitteln. Für diese Kommunikationswege wird vereinbart, dass folgende Erklärungen und Mitteilungen zwischen Versicherer und Kundin/Kunde nur in Schriftform wirksam sind:

    • Kündigungen
    • Anträge auf Prämienfreistellung und Rückkauf von Lebensversicherungen
    • Anzeigen des Wegfalls des versicherten Interesses
    • Anträge auf Änderung des Anspruchsberechtigten für den Erhalt von Versicherungsleistungen (z.B. Bezugsrechtsänderung)
    • Vinkulierung, Verpfändung, Abtretung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag und deren Aufhebung (vereinbarte Beschränkungen der Abtretbarkeit und Verpfändbarkeit sind zu beachten)

    Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Originalunterschrift des Erklärenden zugehen muss.


    2.2. Geschriebene Form

    Für alle anderen Erklärungen und Informationen der Kundin/des Kunden im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen genügt es zu deren Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht, entsprochen.

    Rücktrittserklärungen der Antragstellerin/des Antragstellers (der Versicherungsnehmerin/ des Versicherungsnehmers) sind an keine bestimmte Form gebunden. EMPFEHLUNG: Für den Zugang ihrer/seiner Rücktrittserklärung ist die Antragstellerin/der Antragsteller (die Versicherungsnehmerin/ der Versicherungsnehmer) beweispflichtig, weshalb wir auch für derartige Erklärungen die Schriftform oder geschriebene Form empfehlen.


    2.3. Ausschluss der Wirksamkeit mündlicher Erklärungen

    Bloß mündlich abgegebene Erklärungen und Informationen der Kundin/des Kunden sind - ausgenommen Rücktrittserklärungen - nicht wirksam.

  • 3. Bekanntgabe von Änderungen der elektronischen Erreichbarkeit

    Jede Vertragspartei ist verpflichtet, der anderen Partei Änderungen dieser elektronischen Erreichbarkeiten bekannt zu geben. Im Fall der Unzustellbarkeit an die von der Kundin/vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse wird Zurich die Kundin/den Kunden schriftlich zur Namhaftmachung einer E-Mail-Adresse für die vereinbarte elektronische Kommunikation aufmerksam machen. An die Kundin/den Kunden von Zurich zu übermittelnde vertragsrelevante Inhalte bzw. Erklärungen werden in diesem Fall oder im Fall von länger andauernden technischen Störungen der elektronischen Kommunikation, die eine Übermittlung an die Kundin/den Kunden zur Fristwahrung erforderlich machen, an die zuletzt von der Kundin/dem Kunden bekanntgegebene Adresse in Schriftform an die Kundin/den Kunden übermittelt. Die Kundin/der Kunde als Versicherungsnehmer/in ist diesbezüglich verpflichtet, Zurich gemäß § 10 Versicherungsvertragsgesetz eine Änderung ihrer/seiner Anschrift mitzuteilen. Gibt die Kundin/der Kunde Änderungen der Anschrift nicht bekannt, gelten eingeschriebene schriftliche Erklärungen von Zurich gemäß § 10 Versicherungsvertragsgesetz als nach dem gewöhnlichen Postlauf zugegangen, wenn sie an die letzte Zurich bekanntgegebene Anschrift gesendet wurden.

  • 4. Zugang zum Internet

    Die Kundin/Der Kunde bestätigt, über einen regelmäßigen Zugang zum Internet zu verfügen. Sie/Er verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen für das „Online KundInnenportal“ einzuhalten.

  • 5. Einmaliges Recht auf Papier

    Ungeachtet der vereinbarten elektronischen Kommunikation hat die Kundin/der Kunde das Recht, jederzeit – jedoch jeweils nur einmal kostenfrei – elektronisch erhaltene Versicherungsscheine, Versicherungsbedingungen, Erklärungen und andere Informationen auf Papier oder in einer anderen von Zurich allgemein zur Auswahl gestellten Art ausgefolgt zu erhalten.

  • 6. Ersatz bestehender Vereinbarungen zur elektronischen Kommunikation sowie zur Form von Erklärungen

    Diese Vereinbarung der elektronischen Kommunikation sowie zur Form ersetzt alle bisher getroffenen Vereinbarungen über elektronische Kommunikation bzw. teilweise elektronische Kommunikation sowie zur Form von Erklärungen.

  • 7. Widerruf der Vereinbarung

    Die Vereinbarung über die elektronische Kommunikation kann von jeder Vertragspartei jederzeit widerrufen werden. Infolge eines Widerrufs sind Erklärungen und andere Informationen entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu übermitteln. Die hier zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung über die Form von Erklärungen wird von der Kündigung der elektronischen Kommunikation nicht erfasst und bleibt aufrecht.

Bedingungen für die Nutzung des Online KundInnenportals der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft

  • 1. Allgemeines

    1.1. Das Online KundInnenportal der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft (nachfolgend: „Zurich“) ermöglicht der Kundin/dem Kunden die Abfrage und Eingabe von Daten zur Person und zu den mit Zurich abgeschlossenen Versicherungsverträgen bzw. Vertragsdokumenten sowie zu den Versicherungspolizzen.

    Darüber hinaus erstreckt sich die Nutzung gegebenenfalls auf die elektronische Kommunikation gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz.

    Die genauen und aktuellen Funktionen und Services des Online KundInnenportals sind im Portal selbst beschrieben.

    1.2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Zurich KundInnenportal

    Für die Nutzung ist der aufrechte Bestand eines Versicherungsvertrags bei Zurich oder eine noch im Gang befindliche Geschäftsfallabwicklung zu einem zwar nicht mehr bestehenden, aber ehemals aufrecht bei Zurich bestehenden Versicherungsvertrag Voraussetzung, wobei die Kundin/der Kunde Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer dieses Vertrags sein muss. Weiters ist der erfolgreiche Abschluss der Registrierung und die persönliche Legitimation („Authentifizierung“) Voraussetzung der Nutzung.

  • 2. Registrierung

    2.1. Die Benutzer-Registrierung finden Sie direkt unter http://www.zurich-connect.at. Die Kundin/Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre/seine Angaben korrekt und vollständig sind.

    2.2. Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet, Zurich Änderungen der im Zuge der Registrierung zu machenden Angaben bekannt zu geben. Diese Änderungen kann die Kundin/der Kunde in dem Bereich „Meine Daten“ der Webseite einsehen und aktualisieren.

    2.3. Im Fall der erfolgreichen Registrierung wird der Kundin/dem Kunden eine Kundennummer von Zurich zugewiesen.

  • 3. Rücktrittsrecht

    3.1. Die Kundin/Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen gemäß § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) schriftlich oder mittels eines dem Empfänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträgers von dem Vertrag über die Nutzung des Online KundInnenportal zurücktreten. Sollte die Kundin/der Kunde die Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen gemäß § 5 FernFinG erst nach Vertragsabschluss erhalten haben, beginnt die Rücktrittsfrist erst mit deren Erhalt. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Die Rücktrittsfrist beginnt mit Abschluss des Vertrages.

    3.2. Ein Rücktritt vom Vertrag über die Nutzung des Online KundInnenportals schließt den Widerruf der elektronischen Kommunikation und der damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarung über die Form von Erklärungen ein.

  • 4. Konto/Nutzungsumfang

    Die Leistungen des Zurich KundInnenportals stehen der Kundin/dem Kunden nach Anmeldung, wobei sich die Kundin/der Kunde durch Eingabe ihrer/seiner Kundennummer oder E-Mail-Adresse sowie eines Kennwortes gegenüber Zurich legitimiert, zur Verfügung.

    Zurich ist berechtigt, sollte es der technische Fortschritt erfordern, Änderungen vorzunehmen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Dabei kann es zu Änderungen im Leistungsumfang kommen, die aber von Zurich so gering als möglich gehalten werden.

    4.1. Eigennutzung/keine Stellvertretung

    Das Online KundInnenportal steht der Kundin/dem Kunden zur Eigennutzung zur Verfügung, Stellvertreter können nicht benannt werden.

    Zurich wird Eingaben aller Art und Willenserklärungen der Kundin/dem Kunden zurechnen, sofern Zurich keinen Anlass hat, an der Authentizität der Kundin/des Kunden zu zweifeln. Gesetzliche Beschränkungen der Handlungs- oder Geschäftsfähigkeit einer Partei bleiben unberührt.

    4.2. Zurich behält sich das Recht vor, Zugriffe über unsichere Verbindungen jederzeit zu unterbrechen.

    4.3. Der Datenverkehr wird unterbrochen, wenn mehr als 20 Minuten keine Eingabe durch die Kundin/den Kunden erfolgt.

    4.4. Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet, die Benutzerführung und die Sicherheitshinweise im Portal zu befolgen. Sie/Er ist insbesondere verpflichtet, bei Dateneingaben oder Übermittlungen eine Dokumentation für die Nachvollziehbarkeit der Änderungen im Fall des Datenverlustes anzulegen bzw. die Verarbeitung der gewünschten Änderungen durch eine erneute Abfrage zu überprüfen.

    4.5. Die Kundin/Der Kunde darf das Zurich KundInnenportal nicht in einer Weise verwenden oder Dritten eine Verwendung gestatten, die den Zugang für andere Kunden unterbricht, beschädigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt oder illegal oder rechtswidrig ist.

    4.6. Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet, Informationen aus diesem Service nur für eigene Zwecke zu nutzen und versichert, mit den von ihm bezogenen Informationen weder zu handeln, noch sie gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten und dies auch Dritten nicht zu gestatten.

    4.7. Die Kundin/Der Kunde erkennt an, dass der gesamte Inhalt des Portals und der Webseite von Zurich wie Text, Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads und Datensammlungen, Eigentum von Zurich oder von Dritten, die Inhalte zuliefern oder auf der Webseite bereitstellen ist, und urheberrechtlich geschützt ist. Die Kundin/Der Kunde verpflichtet sich, im Portal enthaltene Urheberrechtsvermerke und andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen und die Vorschriften der Fremdanbieter für die Verwendung der Informationen einzuhalten.

    4.8. Die Kundin/Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Zurich Inhalte des Portals oder der Webseite systematisch extrahieren und/oder wiederverwenden. Die Kundin/Der Kunde darf ferner ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Zurich Unternehmenskennzeichen der Zurich, insbesondere das Logo, kopieren oder verwenden.

    4.9. Die Kundin/Der Kunde erkennt an, dass Informationen, die Zurich von Fremdanbietern (z.B. Investmentfonds-Gesellschaft) bezieht, oder die von einem Fremdeingeber in das Portal eingegeben werden und von Zurich als solche gekennzeichnet sind, Zurich nicht zurechenbar sind und von Zurich auf Grund der Datenmenge auch nicht überprüft werden können. Sollte Zurich dennoch Kenntnis von der Unrichtigkeit eines zur Verfügung gestellten Inhaltes erhalten, verpflichtet sich Zurich, diesen Inhalt unverzüglich richtig zu stellen oder zu entfernen.

  • 5. Entgelt

    5.1. Zurich berechnet für die Nutzung des KundInnenportals keine Gebühren. Die Kosten der Internetnutzung richten sich nach den Tarifen des Anbieters des Nutzers.

    5.2. Zurich behält sich vor, dieses kostenlose Leistungsangebot jederzeit zu erweitern, zu beschränken oder einzustellen.

  • 6. Einzuhaltende Sorgfalt

    6.1. Die Kundin/Der Kunde ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit ihres/seines Kontos und Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu ihrem/seinem Computer selbst verantwortlich.

    6.2. Die Kundin/Der Kunde unternimmt alle erforderlichen und zumutbaren Schritte, um sicherzustellen, dass die angeführten persönlichen Identifikationsmerkmale, insbesondere das Passwort geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird.

    6.3. Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet, Kundennummer und Passwort getrennt und in nicht auslesbarer Form, insbesondere nicht im gleichen Speichermedium, aufzubewahren bzw. zu speichern.

    6.4. Der Kundin/Dem Kunden wird empfohlen, ihren/seinen Computer hinsichtlich der Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Mail und Internet abzusichern, insbesondere eine Firewall und einen aktuellen Virenschutz zu verwenden und diese auf dem aktuellen Stand zu halten.

    6.5. Der Kundin/Dem Kunden wird empfohlen, das Passwort regelmäßig zu ändern.

    6.6. Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet, Zurich unverzüglich zu informieren und eine Sperre des Benutzerkontos zu veranlassen, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass ein Dritter Kenntnis von dem Passwort erlangt hat oder das Passwort unautorisiert genutzt wird oder sonstige Umstände festgestellt werden, die einen Gebrauch des Benutzerkontos durch einen unbefugten Dritten ermöglichen.

  • 7. Zugriffssperre

    7.1. Bei Verlust der persönlichen Identifikationsmerkmale oder bei Bestehen des Verdachtes, dass eine unbefugte Person von den persönlichen Identifikationsmerkmalen Kenntnis erhalten hat, ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, dies Zurich unverzüglich telefonisch (Hotline unter 08000 80 80 80) oder dem jeweiligen Kundenbetreuer mitzuteilen und die Sperre des Zugriffs auf das Benutzerkonto zu veranlassen. Zurich wird nach Eingang der Mitteilung unverzüglich die Sperre der persönlichen Identifikationsmerkmale vornehmen bzw. veranlassen, sofern sich die Kundin/der Kunde mit Namen, Kundennummer und Polizzennummer legitimiert oder die Berechtigung auf eine andere Weise glaubhaft macht.

    7.2. Zurich ist berechtigt, den Zugang der Kundin/des Kunden zum Online KundInnenportal ohne Mitwirkung der Kundin/des Kunden zu sperren, wenn

    • objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Nutzung des Portals dies rechtfertigen oder
    • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Portals bzw. der persönlichen Identifikationsmerkmale besteht, oder
    • die Kundin/der Kunden in erheblicher Weise gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.

    Zurich wird die Kundin/den Kunden möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre davon unterrichten. Diese Unterrichtung kann jedoch unterbleiben, wenn sie objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen oder eine gerichtliche oder behördliche Anordnung verletzen würde.
    Nach drei Zugriffsversuchen innerhalb eines Tages unter Verwendung falscher persönlicher Identifikationsmerkmale wird Zurich den Zugriff auf das betroffene Konto für 24 Stunden jedenfalls sperren.
    Die Kundin/Der Kunde ist ebenfalls berechtigt, seinen Zugang zum Portal jederzeit sperren zu lassen. Die Sperre im Rahmen einer Serviceleistung unter dieser Vereinbarung hat die Sperre aller Serviceleistungen zur Folge. Die Aufhebung von Zugriffssperren muss von der Kundin/dem Kunden zumindest in geschriebener Form (per Fax, mittels E-Mail oder per Post) bei Zurich beantragt werden.

  • 8. Haftung

    8.1. Haftung der Kundin/des Kunden

    Die Kundin/Der Kunde haftet Zurich für alle Schäden, die sie/er schuldhaft, insbesondere durch Missachtung der in diesen Nutzungsbedingungen und im Portal angeführten Sorgfaltspflichten und Sicherheitsmaßnahmen, verursacht hat.

    Sofern die Kundin/der Kunde seine persönlichen Sicherheits- und Identifikationsmerkmale einem Dritten überlässt oder sofern ein unberechtigter Dritter infolge einer Sorgfaltswidrigkeit der Kundin/des Kunden Kenntnis von den persönlichen Sicherheits- und Identifikationsmerkmalen erlangt, trägt die Kundin/der Kunde bis zur Wirksamkeit der Sperre (siehe unter „Zugriffsperre“) alle Folgen und Nachteile infolge der missbräuchlichen Verwendung. Ab der Wirksamkeit einer Sperre haftet die Kundin/der Kunde nicht mehr für danach eintretende Nachteile.

    Die mögliche Beseitigung der entstandenen Nachteile wird jeweils geprüft und ist in Abstimmung beider Vertragsparteien durchzuführen.

    8.2. Haftung von Zurich

    Zurich haftet für die inhaltlich richtige Übermittlung der von ihr zur Verfügung zu stellenden Dokumente und Informationen. Zurich haftet jedoch nicht dafür, dass das Portal ununterbrochen zur Verfügung steht.

    Zurich haftet nur für Vorsatz und qualifizierte grobe Fahrlässigkeit im Fall von Übermittlungsfehlern, Irrtümern, Unterbrechungen, Verspätungen, Auslassungen oder Störungen irgendwelcher Art sowie aus Eingriffen in technische Einrichtungen von Zurich durch Dritte. Haftet Zurich für Schäden, die der Kundin/dem Kunden durch einen Fehler in Einrichtungen von Zurich zur automatisierten Datenverarbeitung (oder solcher der von ihm herangezogenen Dienstleister) verursacht wurden, ohne dass ein von Zurich (oder vom Dienstleister) zu vertretendes Verschulden vorliegt, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis gegenüber jeder einzelnen Kundin/jedem einzelnen Kunden auf höchstens EUR 10.000,-- und überdies insgesamt gegenüber allen Kunden auf höchstens EUR 1.000.000,-- beschränkt.

    Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig. Diese Begrenzung der Ersatzpflicht gilt nicht für Personenschäden.

    Zurich trifft keine Haftung, wenn der Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung von Zurich (oder des Dienstleisters) beruht.

    Für allfällige Schäden, die im Zusammenhang mit der Hard- oder Software der Kundin/des Kunden oder durch das Nichtzustandekommen des Verbindungsaufbaues mit dem Rechenzentrum, in dem das Portal betrieben wird, entstehen können, haftet Zurich nur, sofern sie diese Schäden schuldhaft verursacht hat.

  • 9. Verfügbarkeit

    Die Kundin/Der Kunde kann das Portal von Montag bis Sonntag zwischen 00:00 und 24:00 Uhr benutzen.

    Von 17.00 bis 07.00 Uhr kann es aufgrund von Wartungsarbeiten zu längeren Antwortzeiten bzw. zu Ausfällen kommen.

  • 10. Kündigung

    Zurich und die Kundin/der Kunde sind berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. Die Umsetzung der Kündigung erfolgt mit dem Ende des auf das Einlangen bei Zurich folgenden Werktages.

    Die Beendigung dieser Vereinbarung zieht nicht die automatische Beendigung der im Zuge der Registrierung getroffenen Vereinbarung über die VEREINBARUNG DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION und VEREINBARUNG ZUR FORM VON ERKLÄRUNGEN UND INFORMATIONEN nach sich, diese muss gesondert gekündigt werden.

  • 11. Datenschutz

    Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Auch bei der Auswahl unserer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) achten wir darauf, dass diese ein angemessenes Datenschutzniveau aufweisen.

    Details dazu entnehmen Sie bitte der Zurich Connect Datenschutzerklärung.

  • 12. Änderung der Nutzungsbedingungen

    Zurich ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen für das KundInnenportal werden der Kundin/dem Kunden zur Kenntnis gebracht. Dies kann schriftlich oder im Rahmen des Portals auch in geschriebener Form geschehen.

    Zurich wird die Kundin/den Kunden um Zustimmung zu diesen Änderungen ersuchen.

    Lehnt die Kundin/der Kunde die von Zurich vorgeschlagene Änderung der Nutzungsbedingungen ab, ist Zurich berechtigt,
    a) Die Kündigung gemäß Punkt 8. zu erklären und
    b) die Vereinbarung über die elektronische Kommunikation zu kündigen.
    Zugriffe des Teilnehmers erfolgen zu den jeweils gültigen Bedingungen.

  • 13. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Rechts und des UN-Kaufrechts.

    Falls eine dieser Bedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar sein sollte, berührt dies den Bestand der Vereinbarung und die Gültigkeit der übrigen Regeln nicht, sofern die Vereinbarung unter Heranziehung des dispositiven Rechts von den Vertragsparteien fortgesetzt werden kann.