Alles, was Sie über Gartenversicherung wissen müssen
Freizeit und HobbyArtikel22. August 2024
Sommerzeit bedeutet Gartenzeit: Grillfeste mit der Familie, Poolpartys oder einfach nur mit einem guten Schmöker auf der Gartenterrasse relaxen. Damit die Entspannungs-Oase geschützt bleibt, lohnt sich eine passende Gartenversicherung. Denn besonders im Sommer warten Unwetter auf, aber auch andere Schäden, zum Beispiel durch Diebstahl gilt es abzusichern.
Wir geben Ihnen einen Überblick, mit welchen Versicherungen und Versicherungsbausteinen der optimale Schutz für Ihren Garten gelingt. Zudem erfahren Sie, wie Sie die für Ihren Garten passende Versicherung finden und mit welchen Maßnahmen Sie sich eine geringere Prämie sichern.
Warum eine Gartenversicherung in Österreich wichtig ist
Für viele Menschen in Österreich macht ein eigener Garten das Leben im Eigenheim erst lohnend. Nicht nur wegen der Entspannung – auch die Pflege des Gartens ist eine beliebte Beschäftigung. Zusätzlich steigert ein schöner Garten den Wert eines Grundstücks.
Dabei sind Gärten und Gartenlauben zahlreichen Gefahren durch Schäden ausgesetzt. Dazu gehören:
- Feuer: Brände können sich auf Ihren Garten oder Gartenschuppen ausbreiten.
- Explosionen: Etwa durch Gasflaschen oder Blitzschläge.
- Sturm und Hagel: Ein heftiger Sturm oder Hagel kann das Gartenhaus beschädigen, durch kräftige Stürme können auch Bäume umstürzen.
- Überspannung: Wenn ein Blitz in den Garten einschlägt und elektrische Geräte oder Leitungen beschädigt.
- Austretendes Leitungswasser: Ein platzendes Wasserrohr im Garten kann Schäden verursachen.
- Glasbruch: Wenn Fenster oder Glasflächen im Gartenhaus zerbrechen.
- Einbruch und Diebstahl: Gartengeräte oder andere Wertgegenstände können gestohlen werden.
- Naturkatastrophen: Hochwasser, Erdrutsch und Lawinen: Diese Naturkatastrophen können elementare Schäden verursachen.
Mit einer gezielten Versicherung für Ihren Garten decken Sie diese Schäden ab und stellen sicher, dass Sie nicht allein für die entstehenden Kosten aufkommen müssen. Somit sind Sie vor unvorhergesehenen Schäden geschützt.
Bild: Verlagern Sie Ihre Wohnung in den Garten - so schön kann ein Garten sein.
Was deckt eine Gartenversicherung ab?
Je nach Art des Schadens an Ihrem Garten, greifen unterschiedliche Versicherungen. Wer ein Eigenheim besitzt, hat sich in der Regel per Eigenheimversicherung und Haushaltsversicherung geschützt. Zahlreiche Absicherungen von Garten und Gartenschuppen sind hier mit zusätzlichen Bausteinen möglich.
Wichtig: Die Versicherungen unterscheiden Schäden an festverbauten Gegenständen (wie Wände, Türen) und beweglichen Gegenständen (beispielsweise Gartenmöbel oder Rasenmäher). Zudem gibt es manchmal Unterschiede in der Kategorisierung. So gibt es bei manchen Versicherungsunternehmen eine eigene Elementarversicherung während bei anderen dies als Baustein zur Eigenheimversicherung mitversicherbar ist.
Versicherung/ |
Eigenheimversicherung (schützt festverbaute Gegenstände) |
Haushaltsversicherung (schützt bewegliche Gegenstände) |
Elementar- versicherung* |
Feuer |
✓ |
✓ |
|
Explosionen |
✓ |
✓ |
|
Sturm und Hagel |
✓ |
✓ |
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Überspannung |
✓ |
✓ |
|
Austretendes Leitungswasser |
✓ |
✓ |
|
Einbruch und Diebstahl |
✓ |
✓ |
|
Vandalismus |
✓ |
✓ |
|
Glasbruch |
optional |
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|
Photovoltaik |
optional |
|
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Pool |
optional |
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Naturkatastrophen |
|
|
✓ |
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Was deckt die Eigenheimversicherung ab?
Eigenheimversicherungen schützen auch Nebengebäude, die sich auf Ihrem Grundstück befinden. Wichtig dabei ist, dass es sich tatsächlich um ein Gebäude handelt. Eine Gartenlaube zählt zum Beispiel nicht als Gebäude, sondern als Außenanlage.
- Schuppen
- Gartenhaus
- Pergola
- Überdachungen
- Gewächshäuser*
Gewächshäuser stellen bei vielen Versicherungen einen Sonderfall da. Meist sind sie über den Baustein „Glasbruch“ gedeckt. Bei Zurich sind Gewächshäuser bis EUR 2.000 versicherbar, wobei ein Selbstbehalt von EUR 250 gilt.
Was deckt die Haushaltsversicherung ab?
Über Ihre Haushaltsversicherung ist Garteninventar mitversichert. Bitte beachten Sie, dass es zu versicherungsspezifischen Unterschieden kommen kann. Bei Zurich Connect sind folgende Gegenstände versichert:
- Geräte für Gartenarbeit wie Rasenmäher oder Leiter
- mobile Gartenmöbel,
- mobile Gartengeräte (Rasenroboter inkl. Ladestation)
- mobile Gartenwerkzeuge,
- mobile Geräte und Werkzeuge zur Wartung, Pflege und Reinigung eines am Versicherungsgrundstück befindlichen Swimmingpools
- mobile Grillgeräte und deren Zubehör
- Sonnenschirme
- Krankenfahr-/Rollstühle
- Kinderwagen
- Wäsche
- Vorrichtungen zum Trocknen von Wäsche (nicht: elektrische Wäschetrockengeräte)
- mit Schloss gesicherte Fahrräder (für „E-Bikes“ gelten gesonderte Bedingungen)
Bild: Gärten laden zum Träumen ein
Kleingarten oder Schrebergarten versichern Für einen Garten, der sich nicht auf Ihrem Grundstück befindet, benötigen Sie eine eigenständige Versicherung. Die sogenannte Gartenversicherung bzw. Kleingartenversicherung ist eine Kombination aus Wohngebäude- sowie Haushaltsversicherung und deckt sämtliche Schäden gegenüber festen wie beweglichen Gegenständen ab. Die Kosten dieser Form von Versicherung richten sich danach, wie groß Ihr Garten ist und welchen Wert Sie versichern möchten. Die Gartenversicherung kann auch Bäume, Pflanzenkulturen und Gartenzaun umfassen. Oftmals nutzen Kleingartenvereine eine Gruppenversicherung. In diesem Fall können Sie als Vereinsmitglied eine Gartenversicherung über Ihren Verein beantragen. Auswahl der richtigen Gartenversicherung Jeder Garten ist individuell gestaltet – und benötigt daher eine auf ihn zugeschnittene Versicherung. Überlegen Sie sich vor Abschluss, was eine Gartenversicherung für Sie leisten sollte. Beachten Sie bei Abschluss der Versicherung folgende Aspekte:
- Versicherungssumme: Die Versicherungssumme der Eigenheim- oder Haushaltversicherung richtet sich nach dem Neubauwert der Gebäude, bzw. dem Neuwert des Wohnungsinhaltes. Beachten Sie dies und bedenken Sie, dass zu versichernde Außenanlagen als „Gebäude“ klassifiziert und Gegenstände im Garten als „Wohnungsinhalt“ betrachtet werden. Berücksichtigen Sie dafür auch höherwertige Gegenstände – beispielsweise einen besonders teuren Grill oder eine seltene Pflanze.
- Selbstbehalt: Sparen Sie bei der Versicherungssumme, indem Sie bei Schadensfällen einen Teil der Kosten selbst tragen. Überlegen Sie vor Abschluss, welche Summe Sie im Schadensfall selbst stemmen könnten.
- Erhöhte Sicherheit: Einige Versicherungen wie Zurich Connect berücksichtigen in der Prämie von Ihnen getroffene Sicherheitsmaßnahmen. Installieren Sie beispielsweise eine Alarmanlage fällt Ihre Versicherungsprämie niedriger aus.
Präventionstipps zur Vermeidung von Schäden im Garten
Ob Unwetter, Diebstahl oder Vandalismus: Schäden am Garteninventar oder am Garten selbst sind oft vermeidbar oder lassen sich zumindest eindämmen. Folgende Vorsichtsmaßnahmen können Sie treffen:
- Schließen Sie Ihr Gartenhaus ab: Nutzen Sie für Laube, Schuppen oder Gartenhäuschen stabile Türen samt Schloss. Auch Fenster können Sie mit Schlössern ausstatten.
- Gartenmöbel sichern: Bringen Sie Gartenmöbel oder Geräte für die Gartenarbeit in Ihr Haus oder ins Gartenhaus, um es vor Unwetter oder Diebstahl zu schützen.
- Sicherheitsmaßnahmen: Überwachungskameras oder Bewegungsmelder können Personen, die einbrechen oder randalieren wollen, vertreiben.
Bild: Der eigene Garten - das eigene Paradies.
Fazit – Garten am eigenen Haus über Eigenheimversicherung und Haushaltsversicherung schützen
Genau wie Ihr Eigenheim gehört auch der sich anschließende Garten zu Ihrem zuhause – und soll dementsprechend abgesichert sein. Für Hausbesitzerinnen und -besitzer lohnt sich die Aufnahme des Gartens und Gartenlaube bzw. Geräteschuppen in die Eigenheimversicherung, bei höherwertigen Gegenständen wie Grill, Gartengeräte und -möbel sollten Sie diese in Ihrer Haushaltsversicherung berücksichtigen. Haben Sie ein Gewächshaus oder ein Gartenhaus mit zahlreichen Fenstern, macht sich zusätzlich eine Glasbruchversicherung bezahlt.
Nutzen Sie einen Schrebergarten oder Kleingarten, können Sie das Grundstück mit einer eigenständigen Gartenversicherung absichern. Hier lautet die Empfehlung, sich beim Kleingartenverein zu erkundigen – denn diese nutzen oft eine Gruppenversicherung.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Gartenversicherung
In welcher Höhe kann ich meine Gartenmöbel gegen Sturmschäden versichern?
Ihre Gartenmöbel werden in die Haushaltsversicherung mit aufgenommen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Neuwert, den der Gegenstand unmittelbar vor dem Schaden (beispielsweise ein Sturm) hatte. Besonders hochwertige Gartenmöbel oder andere Gegenstände können Sie auch gesondert versichern.
Kann ich Gartenmöbel und Werkzeuge über meine Gartenversicherung absichern?
Ja, mobile Gartenmöbel, Gartenwerkzeuge und mobile Gerätschaften zur Reinigung und Pflege eines Pools am Grundstück sowie Sonnenschirme, Wäschespinnen und sogar Wäsche sind versicherbar. Ebenso wie ein abgeschlossenes Fahrrad oder ein mobiler Griller. Da es sich um bewegliche Gegenstände handelt, werden sie wie bei einer Haushaltsversicherung behandelt. Die Versicherung greift unter der Voraussetzung, dass die Gegenstände in einem verschließbaren Geräteschuppen aufbewahrt werden.
Ist der Gartenzaun mitversichert?
In der Regel ist der Gartenzaun nicht automatisch mitversichert.
Wie kann ich mich gegen Diebstahl meiner Gartenmöbel versichern?
Der Diebstahl von Gartenmöbeln ist bei Zurich Connect in der Haushaltsversicherung, mit einem Wert von bis zu EUR 1.500, abgedeckt. Voraussetzung ist, dass Sie diese etwa mit einem Schloss sichern oder wegschließen.