So erreichen Sie uns

Die häufigsten Fragen zur Autoversicherung


Wie funktioniert die An- und Abmeldung und wann kann eine Kfz-Versicherung gekündigt werden? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

An-/Abmeldung und Kennzeichentafeln

  • Wo kann ich mein Kfz an- und abmelden?

    Die An- und Abmeldung Ihres Kfz können Sie in einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl vornehmen. Hier finden Sie eine Liste unserer Zurich Zulassungsstellen.

  • Welche Unterlagen benötige ich bei An- oder Abmeldung?

    Sowohl zur Anmeldung als auch zur Abmeldung Ihres Autos benötigen Sie zahlreiche Dokumente und Unterlagen. Die vollständige Liste finden Sie hier:

  • Was ist bei einem Wechselkennzeichen zu beachten?

    Ein Wechselkennzeichen ist maximal für 3 Fahrzeuge möglich. Ihre Versicherung können Sie ganz einfach mit unserem Wechselkennzeichen-Rechner berechnen.

    • Haftpflichtversicherung: Die Prämie ist für das prämienhöhere Fahrzeug (PS/KW stärkster PKW bzw. Hubraum stärkstes Zweirad) zu bezahlen.
    • Kaskoversicherung: Für das Fahrzeug mit der höchsten Versicherungsprämie sind 100% der Prämie zu bezahlen. Für die Fahrzeuge mit niedriger Prämie sind in der Vollkasko 50% und in der Teilkasko 66,6% der Prämie zu bezahlen. Kaskoarten und Selbstbehaltsvarianten können für jedes Fahrzeug individuell ausgewählt werden.
    • Assistance: Die Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
    • Insassenunfallversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
    • Rechtsschutzversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
    • Motorbezogene Versicherungssteuer: Die Steuer muss für das Fahrzeug mit der höchsten Steuereinstufung bezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es vor dem 1. Oktober 2020 oder danach erstmalig zugelassen wurde.
    • Wenigfahrer: Bei einem Wechselkennzeichen kann kein Rabatt für Wenigfahrer (weniger als 7.000 gefahrene km pro Jahr) gewährt werden.
  • Wie komme ich zu einem Wunschkennzeichen?
    Sie müssen das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsbehörde (Verkehrsamt) bewilligen lassen. Sie erhalten dort ein Bestellformular, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle einreichen können.

    Für die Bewilligung des Wunschkennzeichens fallen bei der Zulassungsbehörde 228,30 EUR an. Bei der Abholung des Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte die Reservierung oder Bewilligung des Wunschkennzeichens vor.

    Für die Kennzeichentafeln sind hier 23,00 EUR sowie bei Kennzeichenänderung 1,90 EUR zu entrichten.

Bonus-Malus-System

  • Wann bekomme ich ein Bonusstufengeschenk?

    Für Ihr Zweitauto oder den Zweitwagen Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder Ihrer Kinder im Alter von 23 bis 30 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen leben, bekommen Sie bis zu fünf Bonusstufen geschenkt, vorausgesetzt

    • Sie haben bereits ein Fahrzeug bei Zurich Connect in der Bonusstufe 0 bis 8 versichert.

    Diese Begünstigung gilt vorbehaltlich der Erfüllung interner Annahmerichtlinien und geht bei Kündigung des Vertrages und Wechsel zu einem anderen Versicherer verloren.

  • Mit welcher Bonus-Stufe steigt man nach einer Pause ein?

    Bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen Sie in der Grundstufe 9.

    So funktionieren die Umstufungen im Rahmen des Bonus-Malus-Systems:

    1. Nach schadenfreiem Verlauf eines Beobachtungszeitraums (dies ist der Zeitraum zwischen 01.10. des einen und dem 30.09. des darauffolgenden Jahres) erfolgt eine Umstufung in Richtung Bonus, also in die nächstniedrigere Prämienstufe. (Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 4.)

    2. Ein Beobachtungszeitraum gilt als schadenfrei verlaufen, wenn kein in Punkt 3. beschriebener und zu berücksichtigender Versicherungsfall eingetreten ist und das Versicherungsverhältnis

    • mindestens 6 Monate bestanden hat (bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung samt Prämienbemessung für diesen Beobachtungszeitraum nach Prämienstufe 9), oder
    • mindestens 9 Monate bestanden hat (in allen sonstigen Fällen).

    3. Ein Versicherungsfall wird für den Schadenverlauf berücksichtigt, wenn wir dafür eine Entschädigung zu unseren Lasten erbracht oder eine Rückstellung gebildet haben. Nicht berücksichtigt werden Leistungen ausschließlich auf Grundlage sogenannter Teilungsabkommen, unsere innerbetrieblichen Kosten sowie Entschädigungen/Rückstellungen, die Sie uns binnen 6 Wochen ab Kenntniserlangung erstatten (nähere Details siehe Artikel 15.3. AKHB)

    4. Für jeden für den Schadenverlauf zu berücksichtigenden Versicherungsfall (siehe Punkt 3.) innerhalb eines Beobachtungszeitraums (siehe Punkt 1.) erfolgt eine Umstufung um drei Prämienstufen höher als zuvor (zum Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 5.)

    5. Die unter Punkt 1. und 4. beschriebenen Umstufungen der Prämie erfolgen mit Wirksamkeit ab jenem Hauptfälligkeitszeitpunkt, der unmittelbar nach dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner gelegen ist. Hauptfälligkeitszeitpunkt ist jener Tag und Monat eines jeden Jahres, der als Ablaufdatum der Versicherung vereinbart wurde.

    Wollen Sie Ihre Bonusstufe behalten, können Sie den Schaden selbst bezahlen. Mit unserem Bonus-Malus-Rechner können Sie schnell berechnen, ob es sich für Sie auszahlt, den Schaden selbst zu bezahlen.

  • Wie genau funktioniert der "Freischaden"?

    Für PKW/Kombis gilt in Österreich das Bonus/Malus-System. Je niedriger die Stufe, desto niedriger die Versicherungsprämie.
    Die Versicherungen schauen sich dabei den sogenannten Beobachtungszeitraum an. Diese dauert von 1. Oktober bis 30. September des nächsten Jahres.
    Passiert in dieser Zeit ein Unfall, werden Sie um 3 Stufen in Richtung Malus gereiht. Passiert kein Unfall, dann rücken Sie um eine Stufe vor. Die Prämie wird dann zur jeweiligen Hauptfälligkeit angepasst.
    Die Hauptfälligkeit ist das Datum (Tag und Monat) an dem der Versicherungsvertrag endet.

    Gegen die Rückstufung können Sie sich absichern.
    Egal wie viele Schäden passieren, mit dem „Bonusstufenvorteil“ geht Ihre Bonusstufe bei Zurich nicht mehr verloren. Ganz im Gegenteil, Sie rücken dadurch trotz Schäden nach einem Jahr sogar in die nächst niedrigere Bonusstufe vor.
    Bei Abschluss eines Kfz-Vertrags können Sie den Baustein „Bonusstufenvorteil“ vereinbaren. Das ist für PKW/Kombis in den Stufen 0 – 3 möglich.

    Vom Bonusstufenvorteil profitieren Sie solange Sie bei Zurich versichert sind. Wechseln Sie zu einer anderen Versicherung, gilt die offizielle Bonus/Malus-Stufe, die beim Versicherungsverband hinterlegt ist.

Fragen zur Kaskoversicherung

  • Muss ich bei Kasko den Listen- oder Kaufpreis angeben?
    Für die Prämienberechnung in der Kaskoversicherung wird immer der Listenneupreis herangezogen. Der Listenneupreis entspricht dem Händlerverkaufspreis ohne Rabatte jedoch inklusive serienmäßiger Sonderausstattung
  • Wie hoch ist die Kaskoleistung im Schadensfall?
    Bei Teilreparaturen im Schadenfall wird der Neuwert ersetzt, bei Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. Bei Zurich Connect haben Sie jedoch auch die Möglichkeit sich auf GAP-Deckung/erhöhte Leistung im Totalschadenfall sowie Deckung auch bei grober Fahrlässigkeit zu versichern.
  • Ändert sich nach einem Unfall die Kaskoprämie?
    Da es bei Zurich Connect in der Kaskoversicherung kein Bonus-Malus-System gibt, bleibt die Prämie auch nach einem Unfallschaden gleich.

Versicherungsschutz

  • Wann erhalte ich einen Leihwagen?
    Prinzipiell gib es zwei Möglichkeiten wie Sie zu einem Leihwagen kommen. Sie können sich für „Variante B“ entscheiden oder Zurich Smart&Easy Repair nutzen. 

    Variante A
    Haben Sie gewusst, dass man bei der Kfz-Versicherung zwei Varianten unterscheidet? Die in Österreich am häufigsten verwendete ist die sogenannte „Variante A“. Wenn Ihr Kfz von einer dritten Person geschädigt wird, verzichten Sie mit der „Variante A“ automatisch auf einen Leihwagen sowie auf Vergütung eines eventuellen Verdienstentgangs. D.h. Sie entbinden den Halter des gegnerischen Fahrzeuges sowie dessen Versicherung von dem Anspruch auf Leihwagen und Ersatz von Verdienstentgang. Dafür profitieren Sie von einer reduzierten Prämie von -20%.

    Variante B
    Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit sich für „Variante B“, inkl. gratis Leihwagen und Entschädigung für Verdienstentgang, zu entscheiden. Rufen Sie uns dazu einfach an: 08000 80 80 80 Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

    Kennen Sie schon Smart&Easy Repair?
    Unser Service ist ideal für alle, die Kasko-Reparaturen mit so wenig Aufwand wie möglich abwickeln wollen. Sie profitieren von EUR 100 weniger Selbstbehalt, Sie erhalten einen gratis Leihwagen (lediglich der verbrauchte Kraftstoff ist zu bezahlen). Das Hol- und Bringservice kümmert sich um den Transport Ihres Autos zur Werkstätte und retour und zu guter Letzt erhalten Sie Ihr Kfz blitzblank gereinigt zurück. Mehr Infos zu Smart&Easy Repair.
  • Welche Kfz kann ich bei Zurich Connect versichern?

    Die Zurich Connect Autoversicherung versichert PKWs und Kombis von Privatpersonen. Anhänger werden nur dann versichert, wenn auch das Zugfahrzeug bei Zurich Connect versichert ist. Fahrzeuge von Einzelunternehmen werden dann versichert, wenn das Fahrzeug privat angemeldet wird.

  • Was ist die Internationale Versicherungskarte?

    Die Internationale Versicherungskarte sollte bei Auslandsreisen mit dem Auto immer an Bord sein. Der internationale Versicherungsnachweis ist zwar in vielen Hauptreiseländern nicht mehr Pflicht, im Falle eines Unfalls leistet er aber nützliche Dienste.

    Mit der Versicherungskarte können Sie international nachweisen, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. In den meisten europäischen Staaten ist das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung ausreichend, in manchen Ländern ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben.

    Eine Mitführpflicht der Versicherungskarte besteht in den Ländern

    • Albanien
    • Bosnien-Herzegowina
    • Kroatien
    • Mazedonien
    • Moldawien
    • Montenegro
    • Serbien
    • Türkei
    • Ukraine
    • Weißrussland (Belarus)

    Zurich Connect Kundinnen und Kunden erhalten die Internationale Versicherungskarte auf Wunsch bei Erstausstellung der Polizze mitgesendet. Nach Ablauf der Karte (gilt 2 Jahre) kann diese jederzeit kostenlos nachbestellt werden.

    Bei Zurich Connect profitieren Sie von einem erweiterten Geltungsbereich der Internationalen Versicherungskarte. So ist z.B. die gesamten Türkei (europäischer & asiatischer Teil) im Versicherungsschutz eingeschlossen.

  • Welche Leistungen bietet die Assistance?

    Die Assistance ist eine 24h Pannen- und Unfallhilfe. Über die einzelnen Leistungen können Sie sich hier informieren:

  • Sind Autoinsassen bei der Haftpflicht auch versichert?

    Alle berechtigten Insassen und Insassinnen (das bedeutet, alle mit dem Einverständnis des Eigentümers oder der Eigentümerin beförderten Personen) außer dem Lenker bzw. der Lenkerin selbst, sind bis zur gewählten Versicherungssumme der Autohaftpflicht versichert. Zusätzlichen Schutz bietet die Insassenunfallversicherung

  • Sind Kennzeichen gegen Diebstahl versichert?
    Kennzeichen sind nur in der Kaskoversicherung mitversichert, wenn es Wunschkennzeichen sind. Im Falle eines Diebstahles geben Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeistelle auf und kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um neue Kennzeichen zu beantragen.

Prämienzahlung, Kündigung & Umzug

  • Wann kann ich meine Versicherung kündigen?
    Sie können Ihre Kfz-Versicherung zu verschiedenen Zeitpunkten bzw. Ereignissen kündigen: zum Ablauftermin des Vertrags, nach einem Schadenfall, einer Prämienerhöhung oder nach dem Verkauf des Fahrzeugs. Weitere Details und ein Kündigungsformular zum Download finden Sie hier:
  • Wie hoch sind die Zuschläge bei unterjähriger Zahlung?

    Bei unterjähriger Zahlungsweise werden die folgenden Zuschläge verrechnet. Diese entfallen bei Bankeinzug.

    • 1/2-jährlich: 3%
    • 1/4-jährlich: 5%
    • Monatliche Zahlung ist nur über Bankeinzug möglich

    Das Finanzamt verrechnet die Motorbezogene Versicherungssteuer jährlich im Voraus. Möchten Sie unterjährig bezahlen gelten daher folgende Zuschläge für die KFZ-Steuer:

    • 1/2-jährlich: 6%
    • 1/4-jährlich: 8%
    • Monatliche Zahlung: 10%

    Bei Erstzulassung ab 01.10.2020 gibt es keinen Unterjährigkeitszuschlag der Motorbezogenen Versicherungssteuer.

  • Kann die Zustell- von der Meldeadresse abweichen?

    Ja, das ist möglich, Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen und sonstige Korrespondenz an die gewünschte Zustelladresse. Sie können diese in unseren Prämienrechnern gesondert eingeben.

  • Was ist beim Umzug zu beachten?

    Wird ein Fahrzeug in einem anderen Bundesland angemeldet weil der Besitzer umzieht, so kann die An- und Abmeldung in dem neuen Bundesland erfolgen. Wechselt das Fahrzeug zusätzlich den Besitzer, ist ein beglaubigter Kaufvertrag nicht mehr nötig, es sei denn der Kaufvertrag wird unter Ehepartnern geschlossen. Die Kosten einer Ummeldung sind gleich hoch wie bei einer Neuanmeldung.