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Die häufigsten Fragen zur Haushaltsversicherung


Wo gilt die Haushaltsversicherung und wer kommt für Schäden an Nachbarwohnungen auf? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Fragen zum Versicherungsschutz

  • Wovor schützt mich die Haushaltsversicherung?

    Die Haushaltsversicherung kommt für Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt auf, die entstanden sind durch:

    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl, Beraubung
    • Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch
    • Leitungswasser
    • Glasbruch

    und schützt Sie mit der inkludierten weltweit gültigen Privathaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen.

    Schäden am Gebäude selbst sind in der Haushaltsversicherung nicht gedeckt.

    Weitere Details zum Leistungsumfang der Haushalts- und privaten Haftpflichtversicherung.

  • Wo gilt die Haushaltsversicherung?
    • In Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus für dessen gesamten beweglichen Inhalt. Dazu zählen auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.
    • Auf dem Dachboden(-abteil) und in Ihrem Keller(-abteil) oder Ersatzraum (z.B. Möbel, Stellagen, Werkzeuge, Fahrräder, Reise- und Sportutensilien, Kinderwagen)
    • In Gemeinschaftsräumen (z.B. versichert: Waschmaschine, Trockner, Gartenmöbel, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, gesicherte Fahrräder)
    • Im Rahmen der Außenversicherung ist auch Hausrat mit bis zu 10% der Versicherungssumme versichert, der sich vorübergehend (für maximal 6 Monate) nicht in der Wohnung befindet, z.B. für Reparatur oder Reinigung, auf Reisen oder am Arbeitsplatz - weltweit. Ausgenommen sind Zweitwohnsitze.
    • Der Hausrat von Schulkindern, Studierenden, Auszubildenden, Wehr- und Zivildienstleistenden, die vorübergehend nicht zu Hause wohnen, ist über den Vertrag der Eltern mitversichert. Aber nur, solange sie keinen eigenen Hausstand außerhalb der elterlichen Wohnung gegründet haben.
    • Beim Umzug mit einem privaten PKW ist auch der Transportmittelunfall mitversichert.
  • Gilt die Haushaltsversicherung auch bei Auslandsreisen?

    Ja. Die Privathaftpflichtversicherung ist Bestandteil Ihrer Haushaltsversicherung und gewährleistet Ihnen weltweiten Schutz vor Schadenersatzforderungen dritter Personen.

    Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind Schäden an Ihrem eigenen Hab und Gut, das während eines Auslandsaufenthaltes (für max. 6 Monate) in Ihrer Unterkunft aufbewahrt wird, mit bis zu 10% der Versicherungssumme gedeckt.

  • Was ist bei einem Umzug zu tun?

    Bei Wohnungswechsel innerhalb Österreichs gilt die Versicherung auch während des Umzuges auch in den neuen Wohnräumen, wenn der Vertrag nicht vor dem Umzug und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt wurde.

    Bitte teilen Sie uns Ihren Wohnungswechsel rechtzeitig schriftlich mit, damit wir Ihnen optimalen Versicherungsschutz bieten können.

  • Bietet Zurich Connect auch eine Hundehaftpflichtversicherung an?

    Ja, natürlich! Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Bietet Zurich Connect auch eine Pferdehaftpflichtversicherung an?
    Ja, natürlich! Sie können die Pferdehaftpflichtversicherung ganz einfach online berechnen und direkt abschließen.

Fragen zu Schadensfällen

  • Zahlt die Versicherung auch bei eigenem Verschulden?

    Sollte einfache oder grobe Fahrlässigkeit der auslösende Faktor gewesen sein, übernimmt die Haushaltsversicherung den Schaden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

    Vorsatz ist nicht versichert.

  • Waschmaschine bei Abwesenheit laufen lassen: grob fahrlässig?

    Die Rechtsprechung hat entschieden, dass eine kurze Abwesenheit keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Wenn Sie also die Waschmaschine laufen lassen und kurz die Wohnung verlassen, um etwas zu besorgen, sind etwaige Schäden versichert (maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme).

  • Schäden an der Nachbarwohnung: versichert?
    Angenommen der Schlauch Ihrer Waschmaschine platzt und überschwemmt Ihre und die darunter liegende Wohnung. Verursacht die Überschwemmung in Ihrer Wohnung Schäden an Ihren Haushaltsgegenständen, übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten. Für die darunter liegende Wohnung und eventuelle Schäden am Gebäude ist die in der Haushaltsversicherung inkludierte Haftpflichtversicherung zuständig.