Die häufigsten Fragen zur Haushaltsversicherung
Wo gilt die Haushaltsversicherung und wer kommt für Schäden an Nachbarwohnungen auf? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.
Fragen zum Versicherungsschutz
Die Haushaltsversicherung kommt für Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt auf, die entstanden sind durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl, Beraubung
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch
- Leitungswasser
- Glasbruch
und schützt Sie mit der inkludierten weltweit gültigen Privathaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen.
Schäden am Gebäude selbst sind in der Haushaltsversicherung nicht gedeckt.
Weitere Details zum Leistungsumfang der Haushalts- und privaten Haftpflichtversicherung.
- In Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus für dessen gesamten beweglichen Inhalt. Dazu zählen auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.
- Auf dem Dachboden(-abteil) und in Ihrem Keller(-abteil) oder Ersatzraum (z.B. Möbel, Stellagen, Werkzeuge, Fahrräder, Reise- und Sportutensilien, Kinderwagen)
- In Gemeinschaftsräumen (z.B. versichert: Waschmaschine, Trockner, Gartenmöbel, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, gesicherte Fahrräder)
- Im Rahmen der Außenversicherung ist auch Hausrat mit bis zu 10% der Versicherungssumme versichert, der sich vorübergehend (für maximal 6 Monate) nicht in der Wohnung befindet, z.B. für Reparatur oder Reinigung, auf Reisen oder am Arbeitsplatz - weltweit. Ausgenommen sind Zweitwohnsitze.
- Der Hausrat von Schulkindern, Studierenden, Auszubildenden, Wehr- und Zivildienstleistenden, die vorübergehend nicht zu Hause wohnen, ist über den Vertrag der Eltern mitversichert. Aber nur, solange sie keinen eigenen Hausstand außerhalb der elterlichen Wohnung gegründet haben.
- Beim Umzug mit einem privaten PKW ist auch der Transportmittelunfall mitversichert.
Ja. Die Privathaftpflichtversicherung ist Bestandteil Ihrer Haushaltsversicherung und gewährleistet Ihnen weltweiten Schutz vor Schadenersatzforderungen dritter Personen.
Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind Schäden an Ihrem eigenen Hab und Gut, das während eines Auslandsaufenthaltes (für max. 6 Monate) in Ihrer Unterkunft aufbewahrt wird, mit bis zu 10% der Versicherungssumme gedeckt.
Bei Wohnungswechsel innerhalb Österreichs gilt die Versicherung auch während des Umzuges auch in den neuen Wohnräumen, wenn der Vertrag nicht vor dem Umzug und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt wurde.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wohnungswechsel rechtzeitig schriftlich mit, damit wir Ihnen optimalen Versicherungsschutz bieten können.
Ja, natürlich! Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Einzelabschluss im Haftpflichtrechner
- Abschluss gemeinsam mit Ihrer Haushaltsversicherung oder der Eigenheimversicherung (nur für einen Hund möglich)
Fragen zu Schadensfällen
Sollte einfache oder grobe Fahrlässigkeit der auslösende Faktor gewesen sein, übernimmt die Haushaltsversicherung den Schaden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorsatz ist nicht versichert.
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass eine kurze Abwesenheit keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Wenn Sie also die Waschmaschine laufen lassen und kurz die Wohnung verlassen, um etwas zu besorgen, sind etwaige Schäden versichert (maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme).