So erreichen Sie uns

Die häufigsten Fragen zur Rechtschutzversicherung


Was ist und wofür gilt die Deckungssumme?

Eine Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, ist die Leistungsobergrenze. Bis zu dieser Höhe tragen wir die Kosten Ihrer Interessenwahrnehmung (Art. 6, Pkt. 7 ARB).

Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden immer zusammengerechnet. Das gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.

Beispiel: Sie müssen nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche geltend machen und sich zusätzlich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat wegen dieses Unfalles verteidigen. Das sind zwei Arten der Interessenwahrnehmung, die aber aus einem Lebenssachverhalt stammen.


Gibt es Beispiele für Rechtsfälle?

Für alle, die sich unter den Erklärungen zu dem Versicherungsumfang der allgemeinen Rechtsschutzversicherung bzw. des Kfz-Rechtsschutzes nichts vorstellen können, haben wir einige Beispielfälle gesammelt. Diese finden Sie auf den folgenden Seiten beim jeweiligen Rechtsschutzbaustein.

Allgemeiner Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz