Kameraschaden - was tun?
Bitte melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich der Versicherung. Am schnellsten und einfachsten telefonisch unter +43 (0)50 1255-1255. Oder Sie benutzen einfach unsere Online Schadenmeldung.
Tipps, die Sie vor unnötigem Ärger schützen:
- Schadensausmaß gering halten: Wir ersuchen Sie, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Alle wichtigen Belege besorgen oder heraussuchen: Bitte reichen Sie alle Belege, die den Entschädigungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach beweisen (z.B. Kaufrechnung, Kostenvoranschlag der Reparatur etc.), ein.
- Bei Schäden, die ...
- im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebs eingetreten sind, müssen die Schäden dem betreffenden Unternehmen unverzüglich gemeldet werden. Dem Versicherer ist darüber eine Bescheinigung einzureichen.
- durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung) oder Verkehrsunfälle eingetreten sind, ist die Polizei zu verständigen. Die Anzeige ist von der Dienststelle zu bestätigen.