So erreichen Sie uns

Kameraschaden - was tun?


Bitte melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich der Versicherung. Am schnellsten und einfachsten telefonisch unter +43 (0)50 1255-1255. Oder Sie benutzen einfach unsere Online Schadenmeldung.


Tipps, die Sie vor unnötigem Ärger schützen:

  • Schadensausmaß gering halten: Wir ersuchen Sie, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Alle wichtigen Belege besorgen oder heraussuchen: Bitte reichen Sie alle Belege, die den Entschädigungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach beweisen (z.B. Kaufrechnung, Kostenvoranschlag der Reparatur etc.), ein.
  • Bei Schäden, die ...
    • im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebs eingetreten sind, müssen die Schäden dem betreffenden Unternehmen unverzüglich gemeldet werden. Dem Versicherer ist darüber eine Bescheinigung einzureichen.
    • durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung) oder Verkehrsunfälle eingetreten sind, ist die Polizei zu verständigen. Die Anzeige ist von der Dienststelle zu bestätigen.