So gehen wir mit Beschwerden um
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Ist die Nachricht eine Beschwerde?
Wir verstehen darunter eine geäußerte Unzufriedenheit einer Kundin oder eines Kunden z.B. über das Verhalten von MitarbeiterInnen, über eine Zurich Dienstleistung (z.B. Kfz-Zulassung, Kundenportal), über Produkte, Tarife, Verträge und deren Leistungen. Kunde oder Kundin können auch AntragstellerInnen, Begünstigte und Personen, die Anspruch auf eine Versicherungsleistung erheben, sein.
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Wie können Beschwerden eingereicht werden?
Am einfachsten per Online-Formular oder direkt per E-Mail an ombudsstelle@at.zurich.com. Gerne können Sie die Beschwerde auch persönlich, telefonisch oder per Brief einreichen.
(Eingänge nach 17 Uhr gelten für den kommenden Werktag)Direkt erreichen Sie die Ombudsstelle telefonisch Montag bis Freitag von 9:00 - 13:00 Uhr unter +43 1 50125 1177
Außerhalb dieser Zeiten erreichen SIe uns Montag bis Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr auch unter 08000 808080 bzw. +43 1 80130-3701 (aus dem Ausland).Zurich Connect - Onlinevertrieb der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Postfach 68
1015 Wien -
Welche Angaben sind notwendig?
Bitte nennen Sie uns:
- Ihre Kontaktdaten (Vorname, Zuname oder Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer)
- Ihre Erreichbarkeit (bevorzugtes Kommunikationsmittel und zeitliche Erreichbarkeit)
- Ihr Anliegen (inkl. Angabe der Polizzen- oder Schadennummer)
- Was aus Ihrer Sicht falsch ist und was Sie als Ergebnis der Schadenbearbeitung erwarten (wenn es bestimmte Personen betrifft bitten wir um die Angabe des Namens oder des betroffenen Bereichs)
Und das bitte in deutscher Sprache.
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Wie schnell werden Beschwerden bearbeitet?
Beschwerden werden innerhalb von 3 Werktagen bzw. 5 Kalendertagen nach Posteingang durch unsere Problemlöserinnen bzw. Problemlöser bearbeitet. Kann eine Beantwortung nicht innerhalb dieser 3 Werktagen bzw. 5 Kalendertagen erfolgen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
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Kann ich mich mit meiner Beschwerde auch an eine andere Stelle wenden?
Ja, Beschwerden können auch gerichtet werden an:
Schwarzenbergplatz 7
1010 Wien
01 / 711 56 – 0
www.vvo.at
oder
Beschwerdestelle über Versicherungsunternehmen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Abteilung III/3
Stubenring 1
1010 Wien
01 71100 862501 oder 862504
versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at -
Was kann ich tun, wenn keine Einigung erzielt wird?
Wenn Ihre Beschwerde abgelehnt wurde oder zwischen Ihnen und Zurich keine Einigung erzielt werden konnte, können Sie sich an www.verbraucherschlichtung.or.at wenden.
Betrifft es Vertragsabschlüsse im Internet (E-Commerce), können Sie sich an die von der Europäischen Kommission eingerichteten Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/odr wenden. Als Alternative kommt der Internet Ombudsmann in Frage:
Internet Ombudsmann
Margaretenstr. 70/2/10
1050 Wien
01 595 21 12 95
beratung@ombudsmann.atZurich ist zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und behält sich daher vor, diese abzulehnen.
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Wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde?
Finanzmarktaufsicht/Versicherungsaufsicht (FMA)
Otto-Wagner-Platz 5
1090 Wien