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Was muss ich beim privaten Autoverkauf beachten?

Auto und VerkehrArtikel29. April 2024

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Wenn Sie Ihr gebrauchtes Auto verkaufen möchten, haben Sie die Wahl zwischen dem privaten Verkauf und den Verkauf an einen Händler. Prinzipiell ist der private Autoverkauf lukrativer, aber auch mit mehr Aufwand und Vorkehrungen verbunden.

Im Folgenden geben wir Ihnen Tipps, wie Sie möglichst erfolgreich und sicher Ihren Wagen an eine neue Besitzerin bzw. einen neuen Besitzer bringen.

Wichtig: Wer sein Auto privat verkauft, sollte unbedingt einen Kaufvertrag fürs Auto erstellen. Sie können unseren kostenlosen Mustervertrag für den privaten Autoverkauf nutzen.

Auto privat verkaufen: Auf die richtige Vorbereitung kommt es an

Sie haben beschlossen sich von Ihrem Gefährt zu trennen – das ist oft keine leichte Entscheidung, schließlich haben Sie zu Ihrem Fahrzeug eine Bindung aufgebaut. Eine angemessene Entschädigung soll her. Genau aus diesem Grund sollten Sie bei der Verkaufsvorbereitung strategisch vorgehen und sich Zeit lassen – und nichts überstürzen.

Versetzen Sie sich in die Lage der Käuferinnen bzw. Käufer: Was wären Ihre Erwartungen bei einem Autokauf aus privater Hand? Wann würde Sie ein Angebot überzeugen? Mit Antworten auf diese Fragen fällt es Ihnen leichter, einen Verkaufsplan zu erstellen.

Auto privat oder an Händler verkaufen?

Sie haben die Wahl: Möchten Sie Ihr Fahrzeug privat verkaufen oder an einen Autohändler? Der Verkauf an einen Händler läuft in der Regel unkompliziert und zeitsparend ab – Aufwand wie Fahrzeugbewertung, bürokratische Fragen und Verkaufsabwicklung werden Ihnen abgenommen. Dafür müssen Sie Abstriche beim möglichen Gewinn machen, da Händler eine Provision nehmen.

Viele Autobesitzerinnen und Autobesitzer ziehen den privaten Autoverkauf vor. Hier erzielen Sie einen besseren Preis für den Verkauf Ihres Fahrzeugs. Allerdings erfordert der Privatverkauf mehr Zeit und Mühe. Im folgenden listen wir alle nötigen Schritte mit Tipps für Sie auf.

Finden Sie die richtige Verkaufsplattform

Wählen Sie die Verkaufsplattform, mit der Sie sich am sichersten fühlen. Ihnen bieten sich mehrere Möglichkeiten:

  • Online-Plattform für privaten Autoverkauf
  • Anzeige in der Zeitung 
  • Online-Händler für Autoverkauf
  • Verkauf über den Gebrauchtwagenhändler in Ihrer Nähe

Möchten Sie Ihr Auto online privat verkaufen, sollten Sie vorab vergleichen: Welche Autoverkaufs-Plattform sagt Ihnen am ehesten zu? Wählen Sie eine möglichst seriöse Präsentation und vergleichen Sie die Inserate. Wirken die Angebote vertrauenswürdig? Gleiches Vorgehen gilt auch bei der Suche nach Online-Autohändlern.

Richten Sie sich darauf ein, dass der Verkauf etwas Geduld erfordert, wenn Sie Ihr Fahrzeug privat verkaufen. Zahlreiche Anfragen werden bei Ihnen eingehen, Sie müssen Besichtigungen und auch Probefahrten vereinbaren und sollten zwielichtige Anschreiben ignorieren.

Tipp: Der richtige Zeitpunkt: Nachweislich lassen sich Autos privat im Sommer (besonders in Urlaubszeiten) am schlechtesten verkaufen. Frühjahr und Herbst stehen Ihre Chancen größer.

Ermitteln Sie den Preis Ihres Fahrzeugs

Bieten Sie Ihr Auto zu einem angemessenen Preis an. Denken Sie daran: Im Zeitalter des Internets kann sich jede potenzielle Käuferin und jeder potenzielle Käufer über den Preis von Gebrauchtfahrzeugen informieren. Liegen Sie mit Ihrem Angebot über den typischen Marktwert, wird sich höchstwahrscheinlich kaum jemand bei Ihnen melden.

Um eine grobe Wertvorstellung von Ihrem Gebrauchtwagen zu bekommen, können Sie folgendes tun:

Um einen genaueren Wert für Ihr gebrauchtes Auto zu ermitteln, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können in nahegelegenen Kfz-Werkstätten um eine Fahrzeugbewertung bitten
  • ÖAMTC-Mitglieder haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug an einem Stützpunkt bewerten zu lassen

Festpreis oder Verhandlungsbasis: Der Verkaufspreis für einen Gebrauchtwagen ist spekulativ. Potenzielle Käuferinnen und Käufer reagieren meist schneller auf Preise auf Verhandlungsbasis. Bevor Sie in eine Verhandlung gehen, sollten Sie einen Mindestpreis für sich festlegen, der auf keinen Fall unterboten werden darf.

Auto reinigen

Aufgehübschte Fahrzeuge wecken nicht nur Interesse, sondern profilieren Sie als seriöse Anbieterin bzw. seriösen Anbieter. Ein sauberes Auto zeigt, dass Sie auf Pflege und Details achten. Für die nahende Erstellung der Verkaufsanzeige sollten Sie Ihr Auto fotogen machen. Ein weiteres Argument für eine Autoreinigung sind Probefahrten: Schließlich sollten sich potenzielle Käuferinnen und Käufer in dem Wagen wohlfühlen.

  • Sie haben die Wahl, Ihren Wagen professionell reinigen zu lassen oder die Reinigung selbst vorzunehmen. Die wichtigsten Aspekte dabei sind:
  • Außenreinigung der Karosserie, Scheiben und Spiegel
  • Innenreinigung der Sitze, Fußmatten, des Teppichs und anderer Elemente wie Armaturenbrett und Pedale
  • Geruchsentfernung für höheres Wohlempfinden
  • Pflege der Reifen und Felgen
  • Motorreinigung, bei der Rückstände von Öl und Schmutz im gesamten Motorraum entfernt werden.

Möchten Sie die Reinigung selbst vornehmen, sollten Sie hochwertige Pflegeprodukte verwenden. Ebenso sollten Sie während der Reinigung prüfen, ob Warndreieck, Reserverad, Erste Hilfe Set und Sonstiges noch im Fahrzeug sind.

Kleinere Schäden ausbessern

Der Vorteil einer Rundumreinigung Ihres Wagens ist, dass Ihnen kleinere Makel wie Kratzer im Lack oder Dellen ins Auge fallen. Im Zuge einer professionellen Autoreinigung haben Sie auch die Möglichkeit, diese Schäden ausbessern zu lassen. Auch feine Risse in der Türverkleidung können entfernt werden.

Bei umfassenderen Reparaturen sollten Sie sich fragen, ob diese finanziell sinnvoll sind. Überschlagen Sie die Reparaturkosten, ob diese sich hinsichtlich Ihres angestrebten Verkaufspreises rentieren.

Außerdem sollten Sie folgendes prüfen:

  • Ölstand
  • Kühlwasser- und Wischwasserstand
  • Reifendruck
  • Funktionstüchtigkeit der Schweinwerfer

Machen Sie Fotos Ihres Fahrzeugs

Interessentinnen und Interessenten wollen vor dem Autokauf wissen, worauf Sie sich einlassen. Sie sollten einen möglichst genauen Eindruck vermitteln. Dabei sollte es nicht nur darum gehen, dass Ihr Fahrzeug gut aussieht – viel wichtiger ist ein authentisches Gesamtbild. Fotografieren Sie also auch Mängel wie Beulen, Kratzer etc. Das wirkt aufrichtig und schafft bei Nutzerinnen und Nutzern Vertrauen.

Tun Sie folgendes:

  • Schießen Sie Fotos aus mehreren Perspektiven. Machen Sie Aufnahmen von Details von innen wie außen.
  • Sorgen Sie für scharfe Aufnahmen. Schlechte Fotos wirken eher abschreckend.

Anzeigentext schreiben

Die Fotos mögen ein konkretes Bild abgeben, für Käuferinnen und Käufer sind aber letzten Endes die harten Fakten über Ihr Fahrzeug entscheidend. Auf vielen Verkaufsportalen ist Struktur für die Anzeige bereits vorgegeben, Sie müssen lediglich die Angaben einfügen. Grundsätzlich handelt es sich bei den wichtigsten Informationen um:

  • Marke, Modell, Baujahr und Jahr der Erstzulassung
  • Technische Details
  • Kilometerstand
  • Ausstattungsmerkmale
  • Extras (haben Sie beispielsweise noch zusätzliche Winterreifen, können Sie diese mitverkaufen)
  • Datum der letzten Hauptuntersuchung und des letzten Werkstattbesuchs

Dabei gilt: Machen Sie möglichst genaue Angaben und schreiben Sie lieber zu viel als zu wenig. Heben Sie positives genauso hervor wie Negatives. Prinzipiell ist es ratsam, auch den Grund für den Verkauf zu nennen.

Auto abmelden

Haben Sie eine Interessentin oder einen Interessenten für Ihren Gebrauchtwagen gefunden, sollten Sie vor der Übergabe Ihr Auto abmelden. Das erledigen Sie folgendermaßen:

  • Gehen Sie zu der Zulassungsstelle in Ihrer Nähe für die Abmeldung
  • Für die Abmeldung benötigen Sie:
    • Typenschein (bzw. COC-Papier, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung)
    • Zulassungsschein (bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung)
    • Kennzeichentafel
  • Bei der Abmeldung innerhalb des Verwaltungsbezirks fallen keine Kosten an

Ebenso sollten Sie sich umgehend bei Ihrer Versicherung melden. Übertragen Sie die bestehenden Versicherungen auf ein anderes Fahrzeug oder kündigen Sie.

Risiken beim Verkauf eines angemeldeten Autos

Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug vor dem privaten Verkauf abzumelden – jedoch raten wir Ihnen dringend dazu. Hat Ihr Auto eine neue Besitzerin bzw. einen neuen Besitzer gefunden, läuft es aber noch auf Ihren Namen, zahlen Sie weiterhin:

  • Kfz-Steuern
  • Laufende Versicherungen
  • Kosten bei eventuellen Verkehrsstrafen

Melden Sie also Ihr Fahrzeug vor der Übergabe ab und vermeiden Sie Ärgernisse.

Tipps für die Probefahrt vor dem privaten Autoverkauf

Zahlreiche Interessentinnen und Interessenten möchten vor dem Autokauf eine Probefahrt machen. Das ist nur verständlich und darauf sollten Sie sich einstellen. Bevor Sie eine andere Person an das Lenkrad Ihres Noch-Autos lassen, sollten Sie allerdings einige Fragen klären – besonders hinsichtlich der Haftung bei Schäden sowie der Versicherung.

Worauf sollten Sie vor der Probefahrt achten?

Vor der Probefahrt sollten Sie einige Dinge beachten und der potenziellen Käuferin bzw. dem potenziellen Käufer mitteilen. Leider geraten Personen, die privat Ihr Auto verkaufen wollen, ab und zu an fragwürdige Leute. Treffen Sie aus diesem Grund Sicherheitsvorkehrungen:

  • Treffen Sie sich zur Probefahrt bei Tag.
  • Lassen Sie sich den Führerschein der Interessentin bzw. des Interessenten zeigen.
  • Sollten Sie sich vor dem Treffen unsicher fühlen, nehmen Sie eine zweite Person mit. 
  • Verlassen Sie zu keinem Zeitpunkt den Wagen, ohne die Schlüssel abzuziehen.
  • Fahren Sie bei der Probefahrt mit. Das mag Ihnen eventuell merkwürdig vorkommen, ist aber aus Sicherheitsgründen sinnvoll. Außerdem können Sie bei entstehenden Fragen weitere Auskünfte zu Ihrem Auto geben.
  • Wollen Sie an der Probefahrt nicht teilnehmen, sollten Sie sich ein Pfand wie den Ausweis oder den Führerschein der Interessentin bzw. des Interessenten aushändigen lassen.

Versicherungsschutz bei Probefahrten

Inwiefern greift Ihre Versicherung, sollte bei der Probefahrt ein Schaden entstehen? 

  • Schäden an anderen Fahrzeugen bzw. an Dritten übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht.
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug bei einer Probefahrt übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung.
  • Haben Sie keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, müssen Sie für die entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst aufkommen.

Haftung: Wird der Unfall aufgrund von Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten der Interessentin bzw. des Interessenten während der Probefahrt verursacht, wird er bzw. sie persönlich haftbar gemacht.

Sichern Sie sich vor der Probefahrt ab

Sie können sich mit der Interessentin bzw. dem Interessenten schriftlich einigen. Halten Sie in einer Vereinbarung fest, dass:

  • Die Probe-fahrende Person entweder für selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug aufkommt
  • oder bei Schäden und eventueller Rückstufung bei der Vollkaskoversicherung Beteiligung zahlen muss 

Kaufvertrag und Gewährleistung

Haben Sie eine Käuferin oder einen Käufer für Ihren Gebrauchtwagen gefunden, ist dies auf jeden Fall ein Grund zur Freude! Nun gilt es, den Verkauf förmlich abzuschließen – mit einem Auto Kaufvertrag für Privatpersonen. Hier werden alle wichtigen Informationen zu der verkaufenden sowie der kaufenden Person, dem Kfz, Kaufpreis sowie der Übergabe dokumentiert.

Ein privater Kaufvertrag für Fahrzeuge ist rein rechtlich nicht notwendig – auch mündliche Absprachen sind bindend. Allerdings ist ein Kaufvertrag unbedingt empfehlenswert. Treten nach dem Kauf Missverständnisse auf oder entstehen Haftungsfragen, können Sie sich auf den Vertrag berufen.

Jetzt unseren privaten Autokauf-Vertrag herunterladen: Wir haben einen Muster-Kaufvertrag für den Verkauf oder Kauf eines privaten Autos mit allen relevanten Informationen für Sie erstellt. 

Folgende Informationen sollte ein privater Autokauf-Vertrag enthalten:

  • Angaben zu der verkaufenden und zur kaufenden Person
  • Fahrzeugdaten zur genauen Beschreibung des Autos – Unter anderem Marke, Fahrzeugtyp, Kilometerstand, Ausstattung und das Datum der letzten Begutachtung gemäß §57a KFG (Pickerl)
  • Kaufpreis und Vereinbarungen zur Übergabe – Der vereinbarte Preis, die Art und Weise der Zahlung und die Übergabe des Wagens und aller Dokumente sollten schriftlich festgehalten werden.
  • Unterschrift beider Personen für die Rechtsgültigkeit.
  • Gewährleistungsausschluss – Typischerweise wird in privaten Autokauverträgen die Gewährleistung ausgeschlossen. Geläufig ist in diesem Zusammenhang der Ausdruck „gekauft wie gesehen“. Dies bedeutet, dass die Käuferin oder der Käufer den Wagen mit allen offensichtlichen Mängeln übernimmt. Für später auftretende Defekte oder Schäden haftet die verkaufende Person somit nicht. Das bedeutet aber nicht, dass die Verkäuferin bzw. der Verkäufer bestehende Schäden verschweigen darf. 

Muss ich Steuern beim privaten Autoverkauf bezahlen?

Der private Autoverkauf bei Gebrauchtwagen ist in Österreich steuerfrei. Der Kaufpreis entspricht also dem Nettopreis.

Allerdings sollten Sie als Käuferin bzw. Käufer erfragen, ob die NOVA (Normverbrauchsabgabe) ans Finanzamt entrichtet wurde. Diese Steuer wird bei der Zulassung des Autos für den österreichischen Straßenverkehr beglichen und muss in speziellen Fällen (wenn das Auto etwa importiert wurde, nur auf Rennstrecken Einsatz fand oder als Diplomatenwagen diente) nicht bezahlt werden. Trifft dies zu und übernehmen Sie den Wagen für den Gebrauch im Straßenverkehr, müssten Sie die NOVA zahlen.

Welche ist die sicherste Zahlungsart beim Autoverkauf an eine Privatperson?

Üblicherweise erfolgt bei der Übergabe des Gebrauchtwagens auch die Bezahlung. Auch wenn es sich um einen hohen Betrag handelt, sollte bestenfalls der Gesamtbetrag sofort bezahlt werden. Sie haben folgende Möglichkeiten:
  • Die sicherste Variante ist eine Barzahlung des kompletten Betrags.
  • In Zeiten von mobilen Express-Zahlungen können Sie aber auch auf Sofortüberweisungen Ihrer Bank bzw. sofortige Zahlungen über Anbieter wie Paypal und Co. zurückgreifen. Prüfen Sie während der Autoübergabe per Handy, ob die Zahlung eingegangen ist.
  • Einigen Sie sich mit der Käuferin bzw. dem Käufer auf eine Ratenzahlung, sollten Sie die Zahlungsmodalitäten im Kaufvertrag schriftlich festhalten. 
In jedem Fall sollten Sie Ihren Wagen nicht übergeben, solang Sie keinerlei Zahlung erhalten haben. Auch wenn Ihnen die Käuferin bzw. der Käufer zusichert, Ihnen den Betrag überwiesen zu haben, sollten Sie den Wagen erst nach Zahlungseingang übergeben.

Checkliste: Diese Unterlagen müssen Sie beim Verkauf Ihres Autos übergeben

Bei einem privaten Autoverkauf übergeben Sie folgende Unterlagen und Gegenstände an die neue Besitzerin bzw. an den neuen Besitzer:

  • Eine Ausführung des Kaufvertrags, unterschrieben von beiden Parteien
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter Prüfbericht nach §57a KFG („Pickerl“) 
  • Gültige Prüfplakette am Kfz
  • Genehmigungsnachweis, üblicherweise der Typenschein
  • Autobahn-Vignette
  • Scheckheft, falls vorhanden – als Nachweis für Wartungs- und Reparaturarbeiten etc.
  • Autoschlüssel bzw. Key-Cards
  • Zubehör, das im Fahrzeug verbleibt

Überblick: Die Vor- und Nachteile beim privaten Autoverkauf

Wollen Sie Ihren Autoverkauf schnell erledigt haben und sich auf andere Dinge in Ihrem Leben konzentrieren? Oder zielen Sie auf einen guten Preis ab – und interessieren sich gar, ob Ihr langjähriger Begleiter in guten Händen landet? Wir vergleichen Vor- und Nachteile des privaten Autoverkaufs mit dem Verkauf an einen Autohändler:

Privater Autoverkauf

Vorteile:

  • Höherer Verkaufspreis: Beim privaten Verkauf Ihres Autos erzielen Sie in der Regel einen höheren Gewinn als beim Verkauf an einen Händler.
  • Keinerlei Vermittlungsgebühren: Beim privaten Verkauf gibt es keine Dritte Person, an die Sie Gebühren oder Provisionen abgeben müssen.
  • Direkte Verhandlung: Sie pflegen direkten Kontakt zu potenziellen Käuferinnen und Käufern und können sich über die Verkaufsbedingungen einigen.
  • Nachteile:

    • Zeitaufwand: Für den privaten Verkauf müssen Sie Zeit einplanen. Dazu gehören: Anfragen beantworten sowie Treffen, Besichtigungen und Probefahrten organisieren.
    • Umfassende Vorbereitungen: Das Auto sollte vor dem Verkauf in einen möglichst guten Zustand versetzt werden. Dazu gehören Reinigung und eventuelle Schönheitsreparaturen.
    • Betrugsrisiko: Beim privaten Verkauf können Sie an betrügerische Personen geraten. Verlassen Sie sich hierbei auf Ihre Intuition und treffen Sie Vorkehrungen, vor allem hinsichtlich von Treffen (Begleitperson mitnehmen) und Zahlung (bestenfalls Barzahlung oder Sofortüberweisung).

    Autoverkauf an einen Händler

    Vorteile:

    • Schnelle Abwicklung: Der Verkauf an einen Händler geht schnell von statten, der Verkaufsprozess läuft oft standardisiert ab.
    • Niedriger bürokratischer Aufwand: Verkäuferinnen und Verkäufer haben weniger Formalitäten zu erledigen. Beispielsweise übernimmt der Händler die Abmeldung des Wagens. Natürlich entfällt auch der Kontakt zu potenziellen Käuferinnen und Käufern.

    Nachteile

    • Niedriger Verkaufspreis: Händler kaufen Ihnen den Wagen für einen relativ niedrigen Preis ab, da sie selbst Gewinne erzielen wollen.
    • Eventuelle Einschränkungen: Einige Händler sind nur auf bestimmte Fahrzeugmodelle oder -typen spezialisiert.

    Wir haben die Vor- und Nachteile der Verkaufsmöglichkeiten Ihres Gebrauchtwagens noch einmal auf einen Blick zusammengefasst:

    Methode Vorteil Nachteile
    Privater Autoverkauf 
    • Höherer Verkaufspreis
    • Entfallende Vermittlungsgebühren
    • Direkte Verhandlung mit potenziellen Käuferinnen/Käufern
    • Hoher Zeitaufwand
    • Umfassende Verkaufsvorbereitungen
    • Bestehendes Betrugsrisiko
     Verkauf an einen Autohändler
    • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
    • Niedriger bürokratischer Aufwand
    • Niedriger Verkaufspreis
    • Eventuelle Einschränkungen an Verkaufsmöglichkeiten

    Hat man bei einem privaten Autokauf ein Rückgaberecht?

    In der Regel besteht beim privaten Autokauf keine Rückgaberegelung, insofern dies nicht im Kaufvertrag explizit festgehalten wurde. Aus Sicht von Käuferinnen und Käufer sollte das Fahrzeug vor dem Kauf gründlich geprüft, zur Probe gefahren und sämtliche Mängel erfragt werden.

    Welche Mängel und Schäden müssen beim Autoverkauf angegeben werden?

    Gemäß österreichischem Recht haben Verkäuferinnen und Verkäufer vor der Übergabe alle Mängel offenzulegen. Das betrifft nicht nur äußere, offensichtliche Schäden, sondern auch technische Defekte. Auch wenn im Kaufvertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde, gilt: Bei gravierenden Schäden oder defekten, die vor dem Kauf bereits existieren und verheimlicht wurden, kann der Kaufvertrag für nichtig erklärt werden.

    Wie lange haftet ein privater Autoverkäufer in Österreich?

    Wenn die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen wurde, gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren. In dieser Zeit ist die Verkäuferin bzw. der Verkäufer haftbar für Mängel, die nach dem Verkauf auftreten (und vor dem Verkauf vorhanden bzw. zumindest erkennbar gewesen sein müssen).

    Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?

    Die Klausel "gekauft wie gesehen" bedeutet, dass die Käuferin bzw. der Käufer das Fahrzeug in dem Zustand akzeptiert, in dem es sich zum Zeitpunkt des Kaufs befindet. In diesem Fall wird im Vertrag für den privaten Autokauf auf Gewährleistungsansprüche verzichtet. Ein Anspruch auf Nachbesserung oder Rückgabe besteht demzufolge nicht.