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Neuerungen für den Kfz Bereich | Teil 2

Auto und Verkehr  | 06. Februar 2023

Im Jänner Newsletter haben wir Sie bereits über viele Neuerungen im Kfz Bereich informiert. Im zweiten und letzten Teil gibt es noch fünf weitere interessante Punkte:

Neuerungen beim „Pickerl“

Seit 2. Februar 2023 wird das §57a-Gutachten mit einer neuen Optik versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

 

Überprüfung der Verbrauchswerte

Ab Mitte Mai gilt für Fahrzeuge, die ab 1. Jänner 2021 zugelassen wurden, im Rahmen der §57a-Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten: Diese Daten gehen zur Europäischen Umweltagentur, die überprüft, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte auch in der Realität eingehalten werden.

 

Fahrzeugbeschlagnahme bei extremer Raserei

Bis 20. Jänner war der Gesetzesentwurf zwar noch in Begutachtung, jedoch sieht er vor, dass mit der 34. StVO-Novelle bei extremer Raserei das Fahrzeug beschlagnahmt und versteigert werden kann. 

 

Erleichterungen für freie Kfz-Werkstätten

Um die freie Werkstättenwahl aufrechtzuerhalten, geht mit August 2023 SERMI online. Die „Security-related Repair and Maintenance Information“ soll freien Werkstätten einen standardisierten Zugang zur Reparatur von diebstahlrelevanten Bauteilen (Schlüssel, Schlösser, Wegfahrsperre) ermöglichen.

 

Elektroautos für Betriebe werden billiger

Billiger werden hingegen Elektroautos: Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen kann bei der betrieblichen Anschaffung eines E-Autos seit 1. Jänner 2023 ein Investitionsfreibetrag von 15 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in-Hybride: Sie müssen ab kommendem Jahr 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von EUR 2.500 infrage zu kommen. Bisher waren 50 Kilometer ausreichend.

 

 

Quellen:

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