Winternachlass: ganzjährig fahren möglich?
Wer bei der Motorradversicherung einen Winternachlass vereinbart spart bis zu 30% und muss das Kennzeichen im Winter nicht hinterlegen. Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus: Gilt er das ganze Jahr über?
Ja! Zumindest was die Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft. Sie gilt die kompletten 12 Monate. Aufpassen müssen Sie bei der Kaskoversicherung: Hier gilt der Schutz von November bis Februar nur für Versicherungsfälle in der Garage oder auf dem Abstellplatz. Die Insassenunfallversicherung macht von November bis Februar Pause.
Kurz gesagt: Wenn das Wetter im Winter zwischendurch frühlingshaft wird, können Sie mit dem Motorrad eine Runde drehen - solange Sie daran denken, dass die Kaskoversicherung und Insassenunfallversicherung nicht (oder nicht überall) gelten.
Wie viel Sie sich mit dem Winternachlass sparen? Unser Online-Rechner sagt es Ihnen:
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Hier finden Sie weitere Informationen zu Winternachlass und Kennzeichenhinterlegung.
Was ist Ihnen lieber: Kennzeichenhinterlegung oder Winternachlass? Geben Sie Ihren Kommentar ab!
Kommentare unserer LeserInnen
Peter Fritthum | Bei Hinterlegung des Kennzeichens spare ich zusätzlich auch Steuer. |