Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres, danach jedes weitere Jahr mit einmonatiger Kündigungsfrist möglich. Vorsicht: Ein eventueller Dauerrabatt, also ein Prämiennachlass, der für die freiwillig längere Vertragsbindung gewährt wurde, kann vom Versicherer zurückverlangt werden.
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Kündigungsmöglichkeiten
Langfristige Verträge (Verbraucherkündigung)
Ablaufkündigung
Auch wenn Ihr Vertrag auf z.B. 10 Jahre befristet ist, verlängert er sich in den meisten Fällen automatisch um ein weiteres Jahr, da dies in vielen Versicherungsverträgen so geregelt ist. Der Versicherer müsste Sie auf den Ablauf und die automatische Verlängerung kurz vor Beginn der Kündigungsfrist hinweisen. Tut er das nicht, können Sie auch noch nach Beginn des neuen Versicherungsjahres das Vertragsende erwirken. Versicherungsverträge mit unbestimmter Laufzeit können Sie jährlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Besitzwechselkündigung
Verkaufen Sie versicherte Sachen (z.B. Auto, Wohnung, Haus), so wird der Käufer zum Versicherungsnehmer des Vertrags. Er kann dann innerhalb eines Monats nach dem Erwerb bzw. ab Kenntnis des Versicherungsvertrags kündigen.
Wegfall des versicherten Interesses
Der PKW wandert in die Schrottpresse, das Haus wird abgerissen, Sie übersiedeln ins Ausland: Natürlich können Sie in so einem Fall den Versicherungsvertrag beenden, müssen es dem Versicherer aber umgehend mitteilen.
Kündigung im Schadensfall
Beim Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl Sie als Versicherungsnehmer, als auch der Versicherer, bis spätestens ein Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen kündigen.
Tipps zur Kündigung
- Aus Beweisgründen sollten Sie das Kündigungsschreiben unbedingt als eingeschriebenen Brief verschicken.
- Als Datum gilt der Tag des Einlangens der Kündigung bei der Versicherung, nicht z.B. das Datum des Poststempels!
- Fordern Sie, wenn Sie eine Autoversicherung im Ausland hatten, gleich eine Schadenfreiheitsbestätigung an. Wir benötigen sie für die richtige Einstufung im Bonus-Malus-System.