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Kfz ummelden in Österreich: Alles, was Sie wissen müssen

Auto und VerkehrArtikel14. Dezember 2023

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Ein Umzug ist ein stressiges Vorhaben, denn es benötigt nicht nur gute Organisation, sondern zieht auch bürokratischen Aufwand nach sich.

Wichtig ist auch, dass Sie Ihr Auto ummelden – aufgrund knapper Fristen innerhalb von wenigen Tagen. Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie beachten müssen, damit bei Ihrer Kfz-Ummeldung alles glattgeht.

Wann muss ich mein Kfz überhaupt ummelden?

Im Wesentlichen müssen Sie Ihr Fahrzeug unter vier bestimmten Bedingungen ummelden:

  1. Umzug innerhalb des gleichen Ortes
  2. Umzug an einen anderen Ort
  3. Bei Namensänderung
  4. Bei Fahrzeughalterwechsel

Auch wenn besonders durch Umzug viele bürokratische Aufgaben anstehen, sollten Sie die Ummeldung möglichst schnell vornehmen.

Eine rasche Ummeldung ist aus zweierlei Gründen wichtig:

  • Es ist essenziell als Nachweis, dass Sie Besitzerin oder Besitzer des Fahrzeugs sind.
  • Die Polizei muss fähig sein, jegliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nachvollziehen zu können.

Darum muss das Fahrzeug bei der zuständigen Behörde gemeldet sein. Im Folgenden erfahren Sie Näheres zu den einzelnen Bedingungen, wann Sie Ihr Kfz ummelden müssen.

Die Behördenabkürzung im Kennzeichen bleibt gleich

Kennzeichen von Fahrzeugen sind in Österreich immer gleichermaßen aufgebaut: Nach dem EU-Sternenkranz und das A (für Österreich) folgt das Kürzel für den Zulassungsbezirk/Behörde, daraufhin das Wappen des Bundeslandes und zum Schluss das personalisierte Vormerkzeichen.

Ziehen Sie innerhalb desselben Ortes um (zum Beispiel innerhalb Wiens von Leopoldstadt nach Simmering), bleibt demzufolge das Kürzel „W“ gleich. Sie brauchen nichts zu tun, da die Daten gültig bleiben. Die Meldebehörde bzw. Magistrat ändert die Daten ohne Ihr Zutun ab.

Der Bezirk des Hauptwohnsitzes bleibt gleich, aber die Behördenabkürzung im Kennzeichen ändert sich

Insgesamt gibt es in Österreich 94 Bezirke mit eigenen Abkürzungen für das Kennzeichen. Wenn Sie innerhalb des Bezirks umziehen, sich aber die Behördenabkürzung im Kennzeichen ändert, müssen Sie diese Änderung anmelden. 

Beispiel

Angenommen, Sie ziehen von Graz nach Leibnitz in der Steiermark. In beiden Städten ist die Landespolizeidirektion Steiermark die zuständige Behörde. Allerdings hat Graz die Behördenabkürzung „G“ in den Kfz-Kennzeichen, während Leibnitz die Abkürzung „LB“ verwendet.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz von Graz nach Leibnitz verlegen, müssen Sie Ihre Fahrzeugkennzeichen ändern lassen, um die neue Bezirksabkürzung korrekt anzuzeigen.

Behörde und Behördenabkürzung ändern sich

Ziehen Sie innerhalb Österreichs um und fallen in den Zuständigkeitsbereich einer neuen Behörde (beispielsweise, wenn Sie von Innsbruck nach Wien ziehen), müssen Sie Ihr Kfz komplett ummelden.

Das bedeutet: Sie müssen das Fahrzeug abmelden und neu anmelden. Dabei gehen Sie so vor, wie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs – das bedeutet, dass Sie persönlich und mit allen wichtigen Dokumenten zur Zulassungsstelle Ihrer neuen Heimat gehen.

Anhand unserer Grafik sehen Sie, wann Sie Ihr nur ummelden und wann Sie es komplett ab- und anmelden müssen:

Kfz-Ummeldung bei Namensänderung

Namensänderungen, beispielsweise aufgrund von Heirat oder Scheidung, melden Sie bei der Einwohnerbehörde. Die Einwohnerbehörde leitet die geänderten Daten daraufhin an die Zulassungsbehörde weiter.

Eine Änderung des Namens im Zulassungsschein ist gegen eine Gebühr möglich, aber keine Pflicht.

Tipp: Was muss man bei einem Halterwechsel beachten?

Ändert sich die Halterin oder der Halter eines Fahrzeugs, muss das Fahrzeug auch auf den neuen Namen angemeldet werden. In Österreich ist die Ummeldung bei Halterwechsel Pflicht.

Ein Halterwechsel kann stattfinden bei … :

  • Erbe des Fahrzeugs,
  • Kauf eines Gebrauchtwagens entweder bei einer Privatperson oder Autohändler,
  • Fahrzeugübernahme von einem Familienmitglied.

Außerdem wird die Kfz-Versicherung sowie die Kfz-Haftpflicht der alten Halterin oder des alten Halters automatisch bei der Ummeldung gekündigt.

Die neue Halterin oder der neue Halter muss eine neue Kfz-Versicherung sowie eine neue Kfz-Haftpflicht auf das Auto abschließen. Eine Kfz-Haftpflicht ist in Österreich Pflicht.

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Wo erfolgt die Ummeldung des Autos in Österreich?

Nach dem Umzug müssen Sie Ihr Auto bei einer Zulassungsstelle ummelden, die sich im selben Bezirk befindet. Entweder schreibt sie Kfz-Papiere auf die neue Anschrift um oder nimmt die komplette Neu-Anmeldung vor.

Welche Unterlagen sind für die Ummeldung des Autos erforderlich?

Um Ihr Fahrzeug umzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen:

  • Ihren Ausweis (oder alternativ Ihren Reisepass)
  • Meldeschein (oder alternativ einen anderen Nachweis Ihres neuen Hauptwohnsitzes)
  • Genehmigungsnachweis des Fahrzeugs
  • Kaufvertrag bzw. Kaufrechnung Ihres Autos
  • Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht ist Voraussetzung, um am Straßenverkehr in Österreich teilnehmen zu können.

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Vollmacht: Sind Sie verhindert und können die Ummeldung nicht persönlich vornehmen, können Sie per Vollmacht Familienmitglieder oder Freunde beauftragen.

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Tipp: Müssen Sie Ihr Kfz komplett ummelden – also: abmelden und noch einmal neu anmelden – lesen Sie auch unseren Ratgeber Auto anmelden in 5 Schritten.

 

Wie hoch sind die Kosten für das Ummelden meines Kfz?

Bleibt der Bezirk des Hauptwohnsitzes gleich, doch die Behördenabkürzung im Kennzeichen ändert sich, fallen Kosten für ein neues Kennzeichen an. Je Fahrzeug fallen die Kosten unterschiedlich aus:

  • Pkw und Lkw: EUR 23
  • Motorrad: EUR 13
  • Moped: EUR 8,50
  • Anhänger: EUR 11,50
  • Zugmaschine: EUR 11,50

Zudem benötigen Sie, egal für welche Art von Fahrzeug, eine neue Begutachtungsplakette für EUR 1,90.

Ändert sich die zuständige Behörde sowie Behördenabkürzung, muss das Auto ab- und wieder angemeldet werden. Dabei fallen folgende Kosten an:

  • Behördenanteil: EUR 119,80
  • Leistung für die Bearbeitung: EUR 60,80
  • Abfrage Zentrales Melderegister: EUR 1,10
  • Begutachtungsplakette: EUR 1,90
  • Kennzeichentafel für das Auto: EUR 23,00 (bei andere Fahrzeugart ändert sich der Preis, siehe oben)
  • Die Kosten für den Scheckkartenzulassungsschein (Chipkarte)  sowie für die Zweitkarte zum Scheckkartenzulassungsschein betragen jeweils EUR 28,10.

Ummeldefrist verpasst: Wie wirkt sich das auf meine Kfz-Versicherung aus?

Die Fristen für eine Ummeldung fallen relativ kurz aus. Ändert sich nur die Behördenabkürzung, sollten Sie innerhalb von einer Woche Ihr Kfz ummelden.

Bei Änderung der zuständigen Behörden bleiben Ihnen nur drei Tage. Versäumen Sie die Frist, drohen Ihnen Verwaltungsstrafen. Mehr dazu lesen in den Rechtsvorschriften für Kraftfahrgesetze unter dem Paragraf 42. 

Die versäumte Ummeldung wirkt sich in der Regel nicht direkt auf Ihre Kfz-Versicherung aus. Dennoch hat der Wohnort Einfluss auf die Prämie: Die Prämie muss entsprechend angepasst werden, damit Ihre Versicherung im Schadenfall greift.

Fazit: Übersicht zur Kfz-Ummeldung

Nach dem Umzug müssen Sie Ihr Kfz ummelden. Wie Sie vorgehen müssen, entscheidet vor allem, ob sich die zuständige Behörde ändert oder nicht. Das nimmt Einfluss auf Fristen und Kosten der Ummeldung.

Hier noch einmal alles Wesentliche im Überblick:

Art des Umzugs  Müssen Sie sich ummelden? Kosten Ummeldefrist nach Umzug

Die Behördenabkürzung im Kennzeichen bleibt gleich

nein

nein

keine Frist

Der Bezirk des Hauptwohnsitzes bleibt gleich, aber die Behördenabkürzung im Kennzeichen ändert sich

ja

ca. 25 EUR beim Auto (neues Kennzeichen + Begutachtungsplakette)

innerhalb einer Woche

Behörde und Behördenabkürzung ändert sich

ja

ca. 207 EUR beim Auto (Abmeldung + Neuanmeldung)

innerhalb von 3 Tagen

Häufig gestellte Fragen

Was gilt es bei der digitalen Vignette zu beachten? 

Sind Sie innerhalb Österreichs umgezogen und hat sich Ihr Kennzeichen geändert, müssen Sie Ihre digitale Vignette umregistrieren. Die Änderung können Sie online auf der Webseite der ASFINAG vornehmen, wobei ein Aufwandsersatz von EUR 18 fällig wird. 

Umzug ins Ausland: Wann muss man das Auto ummelden?

Ziehen Sie von Österreich ins Ausland, müssen Sie das Auto entsprechend ummelden. Dafür melden Sie Ihr Auto in der zuständigen Zulassungsbehörde in Österreich ab und melden schnellstmöglich Ihr Fahrzeug im Zielland an. Jedes Land hat spezifische Voraussetzungen.

Beachten Sie Folgendes:

  • Einfuhrbestimmungen und Zulassungsvoraussetzungen im Zielland
  • Aktualität der Fahrzeugpapiere und Dokumente
  • Eventuelle Zollbestimmungen
  • Technische Inspektion im Zielland
  • Schließen Sie Kfz-Haftpflicht und Kfz-Versicherung im Zielland ab
  • Informieren Sie sich über alle Bedingungen zur Anmeldung im Zielland

Was muss man bei einer (Neu-)Anmeldung beachten?

Die Anmeldung oder Neuanmeldung Ihres Kfz erfordert ein schrittweises Vorgehen. Dazu gehören:

  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen
  • Gültiges „Pickerl“ (technische Untersuchung) besitzen
  • Antrag auf Zulassung stellen
  • Zulassungskosten bezahlen

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber zur Anmeldung eines Autos in Österreich.

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