So erreichen Sie uns

Die häufigsten Fragen zur Eigenheimversicherung


Bei welchen Schäden schützt die Gebäudeversicherung und welche Kosten werden übernommen? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

  • Wogegen soll ich mein Haus versichern?

    Wir empfehlen Ihnen, Ihr Gebäude nicht nur gegen Feuer- und Sturmschäden, sondern auch gegen Leitungswasserschäden zu versichern. Haben Sie ein Gebäude erworben, dann teilen Sie uns bitte mit, ob der Verkäufer oder die Verkäuferin das Haus versichert hatte, damit eine Doppelversicherung vermieden wird.

  • Was ist während der Vertragslaufzeit zu beachten?

    Bitte teilen Sie uns alle Neu-, Um- und Anbauten mit, wie z. B. den Einbau einer Zentralheizung, das Verlegen von Teppichböden oder den Ausbau von Dach- und Kellerräumen, damit wir die Versicherungssumme entsprechend anpassen können.

    Benachrichtigen Sie uns über jede Gefahrerhöhung, z. B. wenn in Ihrem Haus eine Gaststätte, eine Tischlerei oder ein sonstiger Gewerbebetrieb eingerichtet wird.

    Beachten Sie auch alle behördlichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Darüber hinaus sind in den Bedingungen einige Auflagen enthalten, die eigentlich ohnehin zur normalen Sorgfaltspflicht gehören und leicht zu erfüllen sind: Sie müssen beispielsweise Haus und Dach (Sturmversicherung) und alle Wasserleitungs- und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand erhalten.

    Wenn Sie verreisen, insbesondere im Winter, müssen Sie wasserführende Anlagen sperren und entleeren. Dies alles ist wichtig, damit der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.

  • Sind Aufräumungs- und Abbruchkosten versichert?

    Selbstverständlich sind im Falle eines Schadens bei Zurich Connect in der Feuer- bzw. Sturmschadenversicherung Zusatzkosten wie z.B. Feuerlösch-, Deponie- und Sonderabfallkosten bis 10% der Versicherungssumme mitversichert. Wir leisten auch Entschädigung für Sachen, die bei Löscharbeiten beschädigt werden.

  • Was ist nicht versichert?

    Alle Schäden, die durch Vorsatz herbeigeführt wurden sind nicht gedeckt.

    Nicht versichert sind Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür dient die Haushaltsversicherung.

    Beachten Sie auch die Ausnahmen in folgenden Bereichen:

    Feuer:

    • Sachen, die ihrem Zweck nach oder bewusst Wärme oder Feuer ausgesetzt werden, z.B. Kaminbrand (dieser ist aber zusätzlich versicherbar).

    Leitungswasser:

    • Schäden durch Grundwasser, Hausschwamm
    • Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen
    • Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
    • Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch

    Sturm/Hagel:

    • Schäden durch Stürme unter einer Windstärke von 60km/h
    • Schäden vor Fertigstellung des Gebäudes
    • Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
    • Schäden durch Hagel, Schnee, Regen oder Schmutz, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt