Fahrradfahren mit Kindern
Auf einem Kindersitz dürfen Kinder mitgenommen werden, sobald sie sitzen können (das ist in den meisten
Fällen im Alter von neun Monaten der Fall). Sie selbst als
Chauffeur müssen mindestens 16 Jahre alt
sein. Spätestens ab dem 8. Geburtstag muss Ihr Kind selber strampeln. Achtung: Seit 2001 sind nur mehr
solche Sitze erlaubt, die
hinter dem Sattel auf dem Gepäckträger montiert werden.
Folgende
Sicherheitsmerkmale sollte der Sitz erfüllen:
- Gurtsystem
- Höhenverstellbarer Beinschutz
- Fixierriemen für die Füße
- Lehne, die das Abstützen des Kopfes erlaubt
Ein Fahrradsitz ist einfach zu handhaben, kostet weniger als zum Beispiel ein
Kinderanhänger und ist gut für kurze Strecken geeignet. Die Verletzungsgefahr für
Ihr Kind bei einem Unfall oder Sturz ist jedoch sehr groß, weshalb Sie Ihrem Nachwuchs
auch auf dem Kindersitz immer einen Fahrradhelm aufsetzen sollten.
Für einen stabilen Kinderanhänger müssen Sie mit einem Kaufpreis von mindestens EUR 380,- rechnen.
Dafür ist ein Fahrrad mit Anhänger leichter zu beherrschen als ein Rad mit Kindersitz. Es können sogar
zwei Kinder mitgenommen werden, die dank des Verdecks vor dem Wetter geschützt sind.
Ihr Fahrradanhänger muss so einige Sicherheitsvorschriften erfüllen:
- Eine vom Fahrrad unabhängige Lichtanlage (rotes Rücklicht, vorne ein weißer und hinten ein roter Rückstrahler, gelbe Rückstrahler an den seitlichen Flächen; bei Anhängern, die breiter als 60cm sind, muss von jedem Rücklicht und -strahler ein Paar vorhanden sein)
- Radblockiereinrichtung oder Feststellbremse
- Rückhalteeinrichtung/Gurtsystem
- Mind. 1,5 Meter hohe, biegsame Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel
- Abdeckung der Speichen und Radhäuser
Auch für das Fahrrad, das den Anhänger zieht, existieren Vorschriften:
- Mind. eine Gangstufe mit einer Entfaltung von höchstens vier Meter pro Kurbelumdrehung (leichte Übersetzung)
- Fahrradständer
- Ein Berühren der Speichen durch beförderte Kinder oder ein Einklemmen von
Gliedmaßen zwischen Hinterrad und Radabdeckung muss ausgeschlossen werden können.
- Rennfahrräder dürfen keine Kinderanhänger ziehen!
Sie haben eine längere Radtour vor und wissen nicht, ob Ihr Kind das durchhält? Dafür sind Trailerbikes ideal.
Das sind eigene
Anhänge-Fahrräder, die an das vordere Fahrrad angekoppelt werden.
Auf diese Art kann das Kind mittreten, solange es Lust dazu hat und Pause machen, sobald es müde ist.
Auch ganz normale Kinderfahrräder können mit Abschleppstangen an das Rad von Mama oder Papa angehängt werden.
Kinder unter zwölf Jahren müssen von Aufsichtspersonen (mind. 16 Jahre alt) begleitet werden.
Eine Ausnahme gilt für Kinder ab zehn Jahren, wenn diese eine
Fahrradprüfung abgelegt und ihren
Fahrradausweis mithaben. Das Rad sollte der Größe Ihres Kindes entsprechen, sonst macht das Strampeln
keinen großen Spaß.
Das Bike sollte keine scharfkantigen Teile aufweisen, an denen sich Ihr Kind verletzen könnte. Die Handbremsen sollten leichtgängig sein. Meiden Sie vielbefahrene Straßen und nehmen Sie einen Umweg am Radweg in Kauf. Beim Überqueren einer Straße wäre es am besten, vom Fahrrad abzusteigen und es zu schieben. Ist Ihr Kind mit einem Erwachsenen unterwegs, sollte es vorne fahren. Zwei Erwachsene dagegen sollten das Kind in die Mitte nehmen.
Würden Sie Ihr Kind vor 20% der Verletzungen bewahren, wenn Sie es könnten? Bei einem
Fünftel der Radfahrunfälle handelt es sich nämlich um Kopfverletzungen. Mit dem
passenden Helm sorgen Sie vor. Falls trotzdem etwas passiert, sichern Sie sich am besten jetzt
schon mit einer Kinderunfallversicherung vor Folgekosten ab.