Radfahren
Alles Wissenswerte rund ums Fahrrad
Jährlich verletzen sich rund 5.600 Personen beim Radfahren. Besonders häufig kommt es bei
Kreuzungen zu Unfällen. Auf Radwegen findet nur ein Fünftel der Unfälle statt.
Wenn Ihr Fahrrad richtig ausgestattet ist, Sie die gesetzlichen Bestimmungen nicht missachten
und unsere Sicherheitstipps befolgen, steht dem gefahrfreien Sporteln nichts mehr im Weg.
- Vorrang & Nachrang
Auf Radwegen, -streifen sowie Radfahrerüberfahrten haben Radler gegenüber Kraftfahrzeugen Vorrang.
Nachrang besteht nur beim Verlassen der Radfahranlage.
- Queren von Schutzwegen
Fußgänger haben auf Schutzwegen Vorrang gegenüber Radfahrern.
- Radfahrüberfahrten
Wenn die Überfahrt nicht durch Ampeln geregelt ist, dürfen Radfahrer diese mit maximal 10km/h befahren.
Schienen- und Einsatzfahrzeuge haben immer Vorrang.
- Radfahren gegen die Einbahn
In Wohnstraßen ist Radfahren gegen die Einbahn erlaubt, bei allen anderen Einbahnen nur dann,
wenn es eine Zusatztafel anzeigt.
- Kinder im Radverkehr
Kinder unter zwölf Jahren müssen von Aufsichtspersonen (mind. 16 Jahre alt) begleitet werden.
Eine Ausnahme gilt für Kinder ab zehn Jahren, wenn diese eine
Fahrradprüfung abgelegt und ihren Fahrradausweis mithaben. Bis zum 13. Geburtstag ist ein Helm Pflicht.
- Kindersitz
Kindersitze dürfen nur hinter dem Fahrer angebracht werden und müssen fest mit dem Rahmen
verbunden sein. Es darf maximal ein Kind befördert werden. Ausstattung eines Kindersitzes:
- Gurtsystem
- Höhenverstellbarer Beinschutz
- Fixierriemen für die Füße
- Lehne, die das Abstützen des Kopfes erlaubt
- Weiters zu beachten:
- Auf Gehsteigen, Autobahnen und Autostraßen ist Fahrradfahren verboten.
- Nebeneinanderfahren auf der Fahrbahn ist nur bei Trainingsfahrten erlaubt.
- Vorschlängeln zwischen angehaltenen Fahrzeugen, obwohl zu wenig Platz ist,
ist verboten.
- Bei mehreren Personen auf einem Fahrrad braucht jede einen eigenen Sitz mit
Haltevorrichtung und Pedalen.
- Auch für Radfahrer gilt ein Alkohollimit! Ab 0,5 Promille kann die Polizei
eingreifen, ab 0,8 Promille eine Geldstrafe verhängen.
- Auf Fußgänger ist grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
- Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
- Ein hell leuchtender Scheinwerfer vorne
- Weißer Rückstrahler vorne
- Rotes Rücklicht (rote Leuchtdioden-Blinkies sind auch erlaubt)
- Roter Rückstrahler hinten
- Gelbe Rückstrahler an den Pedalen
- Zwei gelbe Seitenstrahler pro Laufrad
- Fahrradglocke oder -hupe
Nicht verpflichtend, aber empfohlen:
- Radhelm (Prüfzeichen TÜV-GS, ANSI oder EN 1078)
- Reflektierende Elemente an der Kleidung
Bei Tageslicht und guter Sicht braucht man weder Scheinwerfer noch Rücklicht, jedoch alle
vorgeschriebenen Reflektoren (wichtig: auch bei Mountainbikes!).
Fahrräder können an Werktagen von 9 bis 15 Uhr und ab 18.30 Uhr, an Samstagen ab 9 Uhr und an Sonn-
und Feiertagen ganztätig in den Wiener U-Bahnen mitgenommen werden. Sie besitzen eine Jahreskarte?
Glückwunsch, für Sie ist die Fahrradmitnahme kostenlos. Alle anderen müssen einen Fahrschein
zum Halbpreis entwerten.
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