Versicherungen Spartipps Kundenservice Kunden werben Kunden Über uns  
 
Auto
Motorrad
Fahrrad
Haushalt
Eigenheim
Kfz-Rechtsschutz
Unfall
    Berechnen
    Produktdetails
    Frauen
    Familie & Kinder
    Rund um Freizeit
Kamera
Laptop
  Leben
Medikamente
Versicherungen > Unfall > Rund um Freizeit > Leitfaden Krankenstand

Krankenstand

Krank hinein, gesund hinaus, ohne Verdienstentgang

Damit Sie während einer Krankheit weiterhin Ihr Gehalt bzw. später Krankengeld beziehen können, müssen Sie sich an ein paar Verhaltensregeln halten. Dazu zählt zum Beispiel die Krankmeldung beim Arzt/bei der Ärztin, aber auch die Gesundmeldung!

Krank- und Gesundmeldung: Vorgangsweise

  • Verständigen Sie Ihren Dienstgeber umgehend von Ihrer Erkrankung.
  • Lassen Sie von einem Arzt oder einer Ärztin die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Um die Meldung an die Krankenkasse müssen Sie sich nicht kümmern, das erledigt der Doktor für Sie.
  • Folgen Sie den Anordnungen des Arztes/der Ärztin (z.B. Bettruhe). Vermeiden Sie auf jeden Fall alles, was Ihr Gesundwerden beeinträchtigen könnte. Bewilligte Ausgehzeiten vermerkt der Arzt/die Ärztin auf Ihrer Krankmeldung. Sie dienen dazu, Besorgungen des täglichen Lebens – z.B. Einkauf von Lebensmitteln – durchzuführen.
  • Sollten Sie sich während des Krankenstandes an einem anderen Ort als an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, müssen Sie dies dem Arzt/der Ärztin mitteilen. An die Krankenkasse müssen Sie sich wenden, wenn sich während des Krankenstandes Ihre Wohnadresse ändert oder wenn Sie sich vorübergehend anderswo innerhalb Ihres Bundesland aufhalten. Möchten Sie den Krankenstand in einem anderen Bundesland oder im Ausland verbringen, ist vorher die Zustimmung der Krankenkasse erforderlich.
  • Ihr Gehalt beziehen Sie während des Krankenstandes für bis zu sechs Wochen weiter. Ist diese Frist überschritten, übernimmt die Krankenkasse als Ausgleich zum Verdienstentgang Krankengeld. Dieses wiederum können Sie bis zu 26 Wochen lang beziehen, sogar 52 Wochen lang, falls Sie in den 12 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls mindestens sechs Monate lang versichert waren.
  • Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie nochmals zum Arzt: für die Gesundmeldung.
  • Ihr Arbeitgeber kann anschließend die ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit verlangen. Keine Sorge, hier steht nicht drauf, woran Sie erkrankt sind. Hat der Krankenstand allerdings nur bis zu drei Tage gedauert, verzichten die meisten Arbeitgeber auf die Bescheinigung.

Mehr rund um Ihre Gesundheit


Das könnte Sie auch interessieren



Weiterempfehlen
share on facebook