In den Ferien krank?
Nicht so schlimm, spart Urlaubstage!
Endlich im wohlverdienten Winterurlaub und dann erwischt Sie die Grippe: Der Urlaub ist im Eimer. Doch keine Angst, Sie können ihn nachholen. Sie haben nämlich noch genügend Urlaubstage! Wenn Sie im Urlaub in Krankenstand gehen, bleiben Ihnen die eigentlich dafür geplanten Urlaubstage erhalten.
Ihr Urlaub wird zum Krankenstand, wenn …
- Sie länger als drei Tage krank sind,
- Sie dem Arbeitgeber nach drei Tagen Krankheit Bescheid geben und
- beim ersten nächsten Arbeitstag eine Krankenstandsbestätigung mitbringen.
Voraussetzung ist natürlich, dass Sie nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit krank geworden sind. Weiters verlängert sich der Urlaub, in dem Sie krank wurden, nicht automatisch durch die Krankheit. Sie müssen zum geplanten Urlaubsende wieder in die Arbeit kommen und können die „gesparten“ Urlaubstage nicht einfach anhängen.
Im Ausland erkrankt?
In dem Fall benötigen Sie zusätzlich zum ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung. Diese weist nach, dass Sie von einem praktizierenden Arzt behandelt wurden. Wenn Sie in einem öffentlichen Krankenhaus waren, brauchen Sie diese Bestätigung nicht.