Laute Kinder: Lärmbelästigung?
Ihre Kinder toben wieder einmal durch die Wohnung. Muss Ihr Nachbar den Lärm einfach hinnehmen oder kann er rechtliche Schritte einleiten?
Was ist akzeptabler Lärm?
Ob Lärm noch ertragbar ist oder nicht, ist subjektiv. Deshalb kann man nicht genau sagen, ab wann es zu viel ist. Einerseits sollte sich jeder Mieter im Haus wohlfühlen können, andererseits sollten normale Vorgänge – wie ein weinendes Baby in der Nacht – auch stattfinden können. Wenn allerdings Ihr Volksschulkind eine halbe Stunde lang mit seinen Geschwistern herumtobt und ohne Ende schreit, sodass sogar die Zimmerdecke Ihrer Nachbarn im Stock darunter vibriert, ist es nicht mehr in Ordnung.
Wann ist Lärm tabu?
Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass Ihre Kinder während der Nachtruhe (zw. 22 und 6 Uhr) ruhig sind. Auch während der Mittagszeit sollten Sie darauf Wert legen, die Nachbarn nicht zu stören. Halten Sie sich jedenfalls an die vereinbarte Hausordnung, ansonsten kann Ihr Mietvertrag gekündigt werden.
Könnten Sie als lärmende Familie gestraft werden?
Grundsätzlich sollten – und werden (in den meisten Fällen) – Nachbarn, die sich gestört fühlen, immer zuerst das Gespräch suchen. Schaffen Sie daher von vornherein eine gute Basis: Stellen Sie sich beim Einzug vor, knüpfen Sie Kontakte, gießen Sie die Blumen des Nachbarn wenn er auf Urlaub ist etc. Eine Aussprache ist dann meist nicht allzu schwierig. Scheitert diese jedoch, können Ihre Nachbarn den Sachverhalt bei den Behörden (Polizei, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Gemeindeamt) anzeigen. In so einem Fall könnten eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden.