Eltern haben sturmfrei
Die ÖBB werben derzeit mit dem Sommerticket für Jugendliche, mit dem unter 20-Jährige den ganzen Sommer lang für EUR 39,- durch Österreich fahren können. Doch dürfen Jugendliche überhaupt alleine verreisen?
Darf mein Kind alleine in den Urlaub fahren?
Ja – solange Sie als Eltern damit einverstanden sind. Haut Ihr Kind ohne Erlaubnis ab, dürfen Sie die Polizei ersuchen, es aufzuspüren und zurückzuholen. Ab 14 Jahren darf Ihr Kind als mündige/r Minderjährige/r dann selbst Reisen buchen. Normalerweise verlangen die Reiseveranstalter trotzdem eine Zustimmungserklärung von Ihnen.
Allerdings können Kinder nicht überall ohne die Eltern Urlaub machen. Das hängt nämlich vom jeweiligen Jugendschutzgesetz ab:
- Wien, Niederösterreich und Burgenland: erlaubt
- Steiermark: bis zum 15. Geburtstag nur mit Aufsichtsperson
- Kärnten: bis zum 16. Geburtstag nur mit Aufsichtsperson, außer bei Nächtigungen im Rahmen der Schul- und Berufsausbildung, der Ausübung des Berufes/Ferialpraxis oder bei Reisen und Wanderungen, wenn der/die Erziehungsberechtigte/r zustimmt
- Oberösterreich: bis zum 14. Geburtstag mit Aufsichtsperson oder Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- Salzburg: bis zum 16. Geburtstag nur mit Aufsichtsperson bzw. nur bis zum 14. Geburtstag im Zusammenhang mit dem Beruf oder Ausflügen
- Tirol: bis zum 18. Geburtstag nur mit Aufsichtsperson; ab dem 14. Geburtstag auch ohne Aufsichtsperson bei Nächtigungen im Rahmen der Schul- und Berufsausbildung, der Ausübung des Berufes/Ferialpraxis oder bei Reisen und Wanderungen, wenn der/die Erziehungsberechtigte/r zustimmt
- Vorarlberg: bis zum 14. Geburtstag nur mit Aufsichtsperson bzw. ab dem 10. Geburtstag ohne Aufsichtsperson, dafür mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Bei Reisen ins Ausland sollten Sie sich vorher bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes erkundigen, was erlaubt ist. Sicherheitshalber sollten Sie Ihrem Kind eine schriftliche Bestätigung der Reiseerlaubnis ausstellen – am besten auch auf Englisch oder in der jeweiligen Landessprache. Darauf notieren Sie dann noch Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer.
Darf mein Kind im Urlaub alleine weggehen?
Wenn Ihr Kind mal eine Pause vom Familienidyll in den Ferien braucht und alleine weggehen möchte, müssen Sie das Jugendschutzgesetz des Urlaubslandes beachten.
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