Auf dünnem Eis
So läuft beim Eislaufen alles glatt
Auch wenn Sie im Alltag nicht gerne (aus-)rutschen: Beim Eislaufen schlittern viele vergnügt vor sich hin.
Leider läuft auch bei glatten Eisflächen nicht immer alles so glatt: Rund 4.500 Österreicher verletzen
sich jährlich beim Eislaufen, und zwar so schwer, dass Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen.
Beim Eislaufen verletzt? Sorgen Sie mit einer privaten Unfallversicherung vor.
Vorsicht auf natürlichen Eisflächen
Um auf zugefrorenen Seen oder Flüssen genauso sicher unterwegs zu sein wie in der Eislaufhalle, sollten Sie sich ein paar Gefahren bewusst sein:
- Stolperfallen: durch Unebenheiten oder Äste (die auch von Schnee verdeckt sein können)
- Dünnes Eis: Glücklicherweise brechen Eisläufer relativ selten ein, doch
wenn sie es tun, kommt es aufgrund der Unterkühlung meist zu schwerwiegenden Verletzungen. Daher sollten Sie sich vorher
über die Außentemperatur und die Eisdicke (mindestens 12cm bei Seen, 20cm bei Bächen und Flüssen)
informieren. Beachten Sie Warntafeln und halten Sie sich von Sperrzonen fern. Am besten meiden Sie
Bereiche rund um Zu- oder Abflüsse ganz, genauso wie Steilufer.
Wenn das Eis dann doch bricht...
- Sie merken, dass das Eis unter Ihnen knackst und bricht?
Legen Sie sich – bevor es zu spät ist – auf den Bauch und versuchen Sie, von der Gefahrenstelle wegzurobben.
- Sie sind eingebrochen?
Versuchen Sie, sich durch seitlich ausgestreckte Arme Halt auf der Eisdecke zu verschaffen und
sich so auf das Eis zu schieben.
- Jemand anderer ist eingebrochen?
Jetzt sollten Sie schnell reagieren, denn in dem eiskalten Wasser ist der Betroffene schnell unterkühlt. Alarmieren Sie die Rettungskräfte und nähern Sie sich der Einbruchstelle nur gesichert durch einen Zweiten (oder mit Seilsicherung) und in Bauchlage. Reichen Sie der eingebrochenen Person eine Leiter, eine Stange oder ein langes Seil. Nach der Bergung sollten Sie dafür sorgen, dass die Person wieder „auftaut“ und einen Arzt holen.
Hals und Beinbruch
Diesen Wunsch sollten Sie nicht wortwörtlich nehmen, außer es ist der jiddische Wunsch "hazloche un broche"
(Glück und Segen) gemeint. Falls es dann doch zu einer Verletzung kommt: Bei der
Unfallversicherung von
Zurich Connect bekommen Sie bei einem
Knochenbruch mit Gips- oder Kunststoffverband
Schmerzensgeld in
der Höhe von € 150.
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