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Arbeitsunfall
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Arbeitsunfall

Definition, Meldung und Leistungen

Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur im Falle eines Arbeitsunfalls, die private Unfallversicherung auch bei einem Unfall in der Freizeit. Was gilt nun aber genau als Arbeitsunfall? Auch z.B. ein Unfall auf dem Weg zu einer Schulung?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich unter bestimmten Umständen ereignet:

  • Direkt bei der Arbeit (und durch die Arbeit verursacht)
  • Auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeit, zum Essen in der Mittagspause, nach Hause
  • Bei einer Schulung und auf dem direkten Weg hin und retour
  • Auf dem direkten Weg von Zuhause oder der Arbeitsstätte zu einer Ärztin oder einem Arzt (und retour; der Arbeitgeber muss über den Arztbesuch Bescheid wissen)
  • Wenn Sie Ihr Kind im Kindergarten oder einer Kindertagesstätte abliefern oder abholen
  • Bei der Inanspruchnahme von Interessensvertretungen oder Berufsvereinigungen

Ihren Arbeitgeber müssen Sie so schnell wie möglich über den Arbeitsunfall informieren. Auch dann, wenn es nur fast zu einem Unfall gekommen wäre. Im Übrigen müssen Sie auch jede Gefahr für Ihre Sicherheit und Gesundheit und jeden Defekt an Schutzsystemen melden.

Auch SchülerInnen und Studierende können einen Arbeitsunfall haben, z.B. im Zusammenhang mit der Ausbildung, bei der Teilnahme an einer Schulveranstaltung, bei der Ausübung einer im Lehrplan vorgeschriebenen Tätigkeit oder auch bei Berufsorientierungen (z.B. Schnupperlehre). Ein solcher Unfall sollte der Direktion gemeldet werden.

Arbeitsunfall außerhalb der beruflichen Tätigkeit

In diesen Fällen können auch Menschen, die nicht unfallversichert sind, einen Arbeitsunfall haben:

  • Beim Blutspenden
  • Bei einer Hilfeleistung im Unglücksfall
  • Bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungs- bzw. Arbeitsmarktförderungsgesetz (z.B. auf dem Weg zu einem vom AMS vermittelten Bewerbungsgespräch)
  • Als ehrenamtliche/r Helfer/in bei der Ausbildung, bei Übungen und im Einsatz einer der folgenden Organisationen:
    • Freiwillige Feuerwehr
    • Freiwillige Wasserwehr
    • Freiwillige Rettungsgesellschaften
    • Österreichisches Rotes Kreuz
    • Österreichischer Bergrettungsdienst
    • Österreichische Wasserrettung
    • Österreichische Rettungshunde-Brigade
    • Lawinenwarnkommissionen
    • Rettungsflugwacht
    • Strahlenspür- und Messtrupps

Leistungen nach einem Arbeitsunfall

Folgende Maßnahmen werden vom Unfallversicherungsträger übernommen:

  • Unfallheilbehandlung
  • Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Beinprothese)
  • Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Übergangsgeld zur Existenzsicherung während einer Umschulung)
  • Soziale Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Adaptierung von Wohnraum)
  • Finanzielle Leistungen (z.B. Versehrtenrente, -geld, Integritätsabgeltung, Hinterbliebenenrente, Zuschuss für ArbeitgeberInnen)

Informationen zur Zurich Connect Unfallversicherung


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