Schadensfall - was tun?
Schadensmeldung
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie ...
- Kosten übernehmen
- die Kostenübernahme versprechen
- einen Sachverhalt anerkennen
- einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten
Wir klären dann die Frage unserer Eintrittspflicht vorab und besprechen das weitere Vorgehen. So können Sie sicher sein, dass wir die Kosten übernehmen. Sie können den Anwalt oder die Anwältin Ihres Vertrauens frei wählen. Wenn Sie es wünschen, können auch wir jemanden beauftragen, Sie juristisch zur vertreten. Fragen Sie uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen sollen.