Fragen & Antworten
Die häufigsten Fragen zur Rechtschutzversicherung
Eine Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, ist die Leistungsobergrenze. Bis zu dieser Höhe tragen wir die Kosten Ihrer Interessenwahrnehmung (Art. 6, Pkt. 7 ARB).
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden immer zusammengerechnet. Das gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Beispiel: Sie müssen nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche geltend machen und sich zusätzlich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat wegen dieses Unfalles verteidigen. - Das sind zwei Arten der Interessenwahrnehmung, die aber aus einem Lebenssachverhalt stammen.
Für alle, die sich unter den Erklärungen zu dem
Versicherungsumfang der Kfz-Rechtsschutzsversicherung nichts vorstellen können, haben wir einige Beispiel-Fälle gesammelt: