Versicherungsumfang des Kfz-Rechtsschutzes
Beim Basis-Schutz sind nur Sie als Versicherungsnehmer versichert. Um
die ganze Familie abzusichern, wählen Sie bitte den Komplett-Schutz. Damit
sind auch Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner und Ihre minderjährigen
Kinder (auch Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder nur dann, wenn sie im selben
Haushalt wohnen) versichert. Diese Kinder bleiben bis zum vollendeten 27.
Lebensjahr mitversichert, wenn sie sich in Ausbildung befinden, ledig und nicht
selbst erhaltungsfähig sind.
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
aus der Verwendung des eigenen Kfz
- Straf-Rechtsschutz: Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und/oder
Verwaltungsbehörden wegen eines Verkehrsunfalls oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften
- Führerschein-Rechtsschutz: Verfahren wegen Entziehung oder
Androhung der Entziehung des Führerscheins, Verfahren zur Wiederausfolgung des Führerscheins im
Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des versicherten
Fahrzeuges einschließlich Ersatzteile und Zubehör
- Mitversichert sind Versicherungsvertrags-Streitigkeiten, ausgenommen
Streitigkeiten aus allen Rechtsschutzverträgen mit der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Beim Lenker-Rechtsschutz haben Sie einen Versicherungsschutz analog zum Fahrzeug-Rechtsschutz als
Lenker von Fahrzeugen, die nicht in Ihrem Eigentum stehen, nicht auf Sie
zugelassen sind bzw. nicht von Ihnen gehalten oder geleast werden.
- Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
- Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung in Strafverfahren
vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und
Unterlassungen.
Bei Anklage wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen, welche bis drei Jahre
Freiheitsstrafe bedroht sind (Vergehen), wird rückwirkend Versicherungsschutz gegeben, wenn
eine rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrlässigkeit, ein rechtskräftiger Freispruch oder
eine endgültige Einstellung des Strafverfahrens erfolgt.
Es besteht Versicherungsschutz, wenn eine Verwaltungsstrafe (nicht Ersatzfreiheitsstrafe) oder
eine Geldstrafe von mehr als EUR 185,- festgesetzt wird. Werden in einer Strafverfügung mehrere
Geldstrafen verhängt, so besteht Versicherungsschutz, wenn zumindest eine Geldstrafe mehr als
EUR 185,- beträgt.
Das Ermittlungsverfahren dient dazu Sachverhalt und Tatbestand zu klären. Danach entscheidet der
Staatsanwalt über die Einstellung des Strafverfahrens, die Anklage oder über den Rücktritt von der
Verfolgung.
Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren das Recht Beweisanträge zu stellen, seinen Rechtsanwalt
beizuziehen, etc. Qualifizierter Rechtsbeistand für den Beschuldigten ist in dieser Phase wesentlich, um
- eine deutlich bessere Ausgangsposition für die Hauptverhandlung zu schaffen bzw.
- das Verfahren ohne gerichtliche Verhandlung zu beenden.
Zurich Connect bietet daher gegen Prämienzuschlag den Ermittlungsstraf-Rechtsschutz an, der bereits im
Ermittlungsverfahren umfassenden Deckungsschutz für den Betroffenen gewährt (bis zu 10.000,- Euro je
Versicherungsjahr).
Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit übernimmt Zurich Connect Ihre Versicherungsprämien für bis zu 6 Monate.