So erreichen Sie uns
Path
Diverse20business20partners


Verkehrs-Rechtsschutz-versicherung

 Jetzt 5% bei Online-Abschluss sparen

  Freie Anwaltswahl (mit Selbstbehalt)

Verkehrsrechtsschutz berechnen

Wählen Sie selbst den Umfang Ihrer Rechtsschutzversicherung. Mit dem allgemeinen Rechtsschutz, dem Verkehrsrechtsschutz oder beidem in Kombination sind Sie rechtlich bestens abgesichert.


Die Highlights

  • Sie sparen 5% bei Online-Abschluss
  • Freie Anwaltswahl (mit Selbstbehalt)
  • Rechtsbeistand bereits im Ermittlungsverfahren möglich

Verkehrsrechtsschutz berechnen

  • Was ist versichert?
    Für ein Kfz oder mehrere Fahrzeuge
    Schadenersatz-Rechtsschutz
    Strafrechtsschutz
    Führerschein-Rechtsschutz
    Mediation bis EUR 4.000,-
    Diversion bis EUR 4.000,-
    Ermittlungsstraf-Rechtsschutz optional
    Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz optional
    Lenker-Rechtsschutz inkl. Lenkervertrags-Rechtsschutz optional
    Freie Anwaltswahl (mit Selbstbehalt) optional
      Prämienschutz bei Arbeitslosigkeit

  • Wer ist versichert?

    Der Eigentümer/Halter des gewählten Fahrzeuges bzw. mehrerer Kfz mit dem angegebenen Kennzeichen. Mitversichert sind alle berechtigten Lenker und Insassen.

Downloads


Wie schützen mich die Verkehrs-Rechtsschutz-Bausteine?

  • Fahrzeug-Rechtsschutz
    • Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus der Verwendung des eigenen Kfz
    • Straf-Rechtsschutz: Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und/oder Verwaltungsbehörden wegen eines Verkehrsunfalls oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften
    • Führerschein-Rechtsschutz: Verfahren wegen Entziehung oder Androhung der Entziehung des Führerscheins, Verfahren zur Wiederausfolgung des Führerscheins im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
    • Mediation bis EUR 4.000,-
    • Diversion bis EUR 4.000,-

    Beispiele

    Schadenersatz-Rechtsschutz

    • Das Fahrzeug der Versicherungsnehmerin wurde von einem ausländischen Fahrzeug schwer beschädigt. Um die Schadenersatzansprüche durchzusetzen, musste ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
    • Der Versicherungsnehmer war im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Den entstandenen Sachschaden hat er nach einem langwierigen Prozess, in dem ihn ein aus unserem Auslandsempfehlungsbrief beauftragter deutschsprachiger Rechtsanwalt vertreten hat, ersetzt bekommen.

    Straf-Rechtsschutz

    • Nach einem Verkehrsunfall im Ausland, bei dem mehrere Personen verletzt wurden, wurde das Fahrzeug des Versicherungsnehmers beschlagnahmt und der Reisepass eingezogen. Um die Heimreise des Versicherungsnehmers und dessen Familie zu ermöglichen, erlegte der Rechtsschutz-Versicherer eine Strafkaution in der Höhe von EUR 20.000,-. Die Kosten des im Ausland beauftragten Rechtsanwalts, der den Versicherungsnehmer im Strafverfahren verteidigte, übernahm der Rechtsschutz-Versicherer.
    • Eine Strafverfügung der Polizei, in der ein Schnellfahrdelikt in Graz behauptet wurde, obwohl sich die Familie mit dem PKW zu diesem Zeitpunkt in Griechenland befunden hat, wurde zugestellt. Die beauftragte Rechtsanwältin konnte die Einstellung erwirken.

    Führerschein-Rechtsschutz

    • Der Versicherungsnehmerin wurde nach einem Verkehrsunfall der Führerschein mit der Begründung vorläufig abgenommen, dass sie auf Grund ihres Erregungszustandes vorübergehend nicht fähig wäre, ein Fahrzeug zu lenken. Obwohl andere Gründe nicht vorlagen, wurde ein Führerscheinentziehungsverfahren eingeleitet. Dank dem beauftragten Rechtsanwalt wurde das Verfahren eingestellt und der Führerschein wieder ausgefolgt.
    • Nach dem vierten Verkehrsunfall wurde dem Versicherungsnehmer der Führerschein entzogen, obwohl ihn als Lenker an diesem Unfall keine Schuld traf. Der beauftragte Rechtsanwalt hat die sofortige Ausfolgung des Führerscheins erreicht.
  • Ermittlungsstraf-Rechtsschutz

    Das Ermittlungsverfahren dient dazu Sachverhalt und Tatbestand zu klären. Danach entscheidet der Staatsanwalt über die Einstellung des Strafverfahrens, die Anklage oder über den Rücktritt von der Verfolgung.

    Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren das Recht Beweisanträge zu stellen, seinen Rechtsanwalt beizuziehen, etc. Qualifizierter Rechtsbeistand für den Beschuldigten ist in dieser Phase wesentlich, um

    • eine deutlich bessere Ausgangsposition für die Hauptverhandlung zu schaffen bzw.
    • das Verfahren ohne gerichtliche Verhandlung zu beenden.

    Zurich Connect bietet daher gegen Prämienzuschlag den Ermittlungsstraf-Rechtsschutz an, der bereits im Ermittlungsverfahren umfassenden Deckungsschutz für den Betroffenen gewährt (bis zu 10.000,- Euro je Versicherungsjahr).

    Beispiel

    Der Versicherungsnehmer fährt mit seinem Auto als zwischen zwei parkenden Autos ein Kind von 12 Jahren auf die Straße rennt. Ein Zusammenstoß ist für unseren Kunden unausweichlich. Da das Kind schwer verletzt wurde, werden sofort die strafrechtlichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unser Kunde kann dank des neuen Ermittlungsstrafrechtes anwaltlich vertreten zur polizeilichen Einvernahme gehen. Die Ermittlungen werden eingestellt, da unseren Kunden nichts vorzuwerfen ist. Kosten zwischen EUR 250 und EUR 3.600.

  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
    • Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des versicherten Fahrzeuges einschließlich Ersatzteile und Zubehör
    • Mitversichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin für das angeführte Fahrzeug, ausgenommen sind Streitigkeiten aus allen eigenen Rechtsschutzverträgen mit der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft

    Beispiele

    • Das fabriksneu erworbene Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde bereits mehrmals erfolglos repariert, der Händler weigerte sich jedoch, das Fahrzeug, das offensichtlich wesentliche unbehebbare Mängel hatte, zurückzunehmen, sodass geklagt werden musste.
    • Der in einer bewachten Tiefgarage abgestellte PKW der Versicherungs-
      nehmerin wurde von unbekannten Tätern schwer beschädigt. Da das Garagierungsunternehmen freiwillig keine Leistung erbringen wollte, musste der Schaden gerichtlich geltend gemacht werden.
  • Lenker-Rechtsschutz inkl. Lenkervertrags-Rechtsschutz

    Beim Lenker-Rechtsschutz haben Sie einen Versicherungsschutz analog zum Fahrzeug-Rechtsschutz als Lenker von Fahrzeugen, die nicht in Ihrem Eigentum stehen, nicht auf Sie zugelassen sind bzw. nicht von Ihnen gehalten oder geleast werden.

    Als mitversichert gilt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Lenker von Dienstfahrzeugen. Der Lenkerrechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen über:

    • die Anmietung von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen,
    • aus Reparaturverträgen, die während des Gewahrsams der versicherten Personen über ein geliehenes oder angemietetes Fahrzeug zur Wiederherstellung des fahrbaren Zustandes erforderlich waren.
    • Außerdem beinhaltet der Lenkerrechtschutz die Geltendmachung von Ansprüchen des Versicherten als Bezugsberechtigter von Insassenunfall-Versicherungsverträgen für geliehene oder angemietete Fahrzeuge.

    Beispiele

    Schadenersatz-Rechtsschutz

    Der Versicherungsnehmer wurde als Lenker des PKWs seines Bekannten bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Verdienstentgangs- und Schmerzensgeldansprüche mussten gerichtlich durchgesetzt werden.

    Straf-Rechtsschutz

    Während eines Ausland-Urlaubs war der Versicherungsnehmer mit einem Mietwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt. Da Personen- schaden entstand, musste sich der Versicherungsnehmer strafrechtlich verantworten. Zu seiner Verteidigung hat er einen Rechtsanwalt beauftragt.

  • Freie Anwaltswahl (mit Selbstbehalt)

    Wenn Sie einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten, mindestens 0,2 % der Versicherungssumme wählen, erhalten Sie dafür eine Prämienreduktion. Dieser Selbstbehalt entfällt, wenn Sie sich für einen Anwalt aus dem Zurich Anwaltsnetz entscheiden.

  • Prämienschutz

    Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit übernimmt Zurich Connect Ihre Versicherungsprämien für bis zu 6 Monate.

    Voraussetzungen für den Prämienschutz