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Rechtsschutzversicherung


Allgemeine
Rechtsschutz-versicherung

 Jetzt 5% bei Online-Abschluss sparen

  Freie Anwaltswahl (mit Selbstbehalt)

Allgemeinen Rechtsschutz berechnen

Wählen Sie selbst den Umfang Ihrer Rechtsschutzversicherung. Mit dem allgemeinen Rechtsschutz, dem Verkehrsrechtsschutz oder beidem in Kombination sind Sie rechtlich bestens abgesichert.


Die Highlights

  • Sie sparen 5% bei Online-Abschluss.
  • Lenkerrechtsschutz auch beim allgemeinen Rechtsschutz wählbar.
  • Rechtsbeistand bereits im Ermittlungsverfahren möglich.

Allgemeinen Rechtsschutz berechnen

  • Was ist versichert?
    Privat Beruflich Wartefrist
    Schadenersatzrechtsschutz -
    Strafrechtsschutz -
    Arbeitsgerichts-Rechtsschutz - 3 Monate
    Sozialversicherungs-Rechtsschutz 3 Monate
    Beratungs-Rechtsschutz
    (einmal im Versicherungsjahr durch einen Partneranwalt im Zurich Connect Anwaltsnetz)
    3 Monate
    Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (mit einer Streitwertuntergrenze von EUR 500,-) - 3 Monate
    Steuer-Rechtsschutz 3 Monate
    Daten-Rechtsschutz - 3 Monate
    Ausfallsversicherung - -
    Mediation bis EUR 4.000,- -
    Diversion bis EUR 4.000,- -
  • Was ist zusätzlich versicherbar?
    Wartefrist
    Ermittlungsstraf-Rechtsschutz -
    Grundstückeigentum und Miete (exkl. Vermieterrisiko) 3 Monate
    Erb- und Familienrecht 6 Monate *
    Lenker-Rechtsschutz inkl. Lenkervertrags-Rechtsschutz -
    Europadeckung -
    Freie Anwaltswahl (mit Selbstbehalt) -
    Prämienschutz bei Arbeitslosigkeit 6 Monate
    Vorsatzdelikte -

    * Vaterschaftssachen 9 Monate, Erbrecht 12 Monate

  • Wer ist versichert?

    Sie können entweder nur sich selbst, als Einzelperson, oder Ihre gesamte Familie versichern. Bei der Variante „Familie“ sind auch Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner und Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) versichert. Diese Kinder bleiben bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert, sofern uns solange sie ledig sind, sich in Ausbildung befinden oder den Präsenzdienst (bzw. Wehrersatzdienst) ableisten und nicht erwerbstätig sind. (Eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 5 Abs. 2 ASVG, eine Ferialpraxis, der Entgeltbezug im Rahmen einer Lehrausbildung sowie der Ausbildung für Gesundheitsberufe beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht.)

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Wie schützen mich die allgemeinen Rechtsschutzbausteine?

  • Schadenersatz- und Strafrechtsschutz im Privat- und Berufsbereich
    • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
    • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen.

    Beispiele

    Schadenersatz im Privatbereich

    Durch einen Sturz des Versicherungsnehmers auf einem rutschigen Boden (Reinigungsarbeiten) beim Einkauf in einem Lebensmittelgeschäft verletzte sich dieser schwer. Da die Schmerzensgeldansprüche abgelehnt wurden, hat der Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt und mit dessen Hilfe das geforderte Schmerzensgeld bekommen.

    Strafrechtsschutz im Privatbereich

    Vor dem Einfamilienhaus des Versicherungsnehmers stürzte eine Passantin wegen Glatteises und verletzte sich. Es kam zu einem Strafverfahren, da die Verletzte behauptete, es sei nicht ausreichend gestreut gewesen. Der Versicherungsnehmer hat einen Strafverteidiger bekommen.

    Schadenersatz im Berufsbereich

    Während einer Dienstreise wurde der Versicherungsnehmer als Insasse eines Taxis verletzt. Die Rechtsschutz-Versicherung sorgte dafür, dass die Ansprüche gegen den Taxilenker durchgesetzt wurden.

    Strafrechtsschutz im Berufsbereich

    Der Versicherungsnehmer (Apotheker) hat ein falsches Medikament ausgehändigt, was zu Komplikationen im Krankheitszustand des Kunden geführt hat. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zur Verteidigung wurde ein Anwalt beauftragt.

  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz

    Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen vor einem Arbeitsgericht.

    Beispiele

    • Der Arbeitgeber sprach gegenüber einem seiner Angestellten eine fristlose Entlassung aus, obwohl die dazu notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Erst nach gerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche war der Arbeitgeber bereit, die dem gekündigten Angestellten zustehende Abfertigung auszuzahlen.
    • Einem aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedener Mitarbeiter gelang es trotz monatelanger Bemühungen nicht, von seinem ehemaligen Dienstgeber eine Abrechnung seiner Ansprüche zu erreichen. Das Arbeitsgericht musste eingeschaltet werden.
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz

    Gerichtliche Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) in Leistungs- und Beitragssachen.

    Beispiele

    • Nach einem Unfall am Weg zur Arbeitsstätte gibt es eine gerichtliche Auseinandersitzung mit dem Sozialversicherungsträger darüber, ob es sich um einen Arbeits- oder Freizeitunfall handelt.
    • Sie bekämpfen das von der Sozialversicherung festgestellte Ausmaß der Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit.
  • Beratungs-Rechtsschutz

    Kostenlose Rechtsberatung einmal im Versicherungsjahr – auch im Interesse des/der Lebensgefährten/Lebensgefährtin und der Kinder – durch einen von Zurich beauftragten Rechtsanwalt oder direkt über unser Anwaltsnetz.

    Beispiel

    Sie erkundigen sich z.B. über die Möglichkeit einer Testamentserrichtung.

  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz

    Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- oder sonstigen Werkverträgen über unbewegliche Sachen, inklusive

    •  Versicherungsvertragsstreitigkeiten auch als bezugsberechtigte Person (exkl. Zurich Rechtsschutz-Verträge) und
    •  drei Streitigkeiten aus nebenberuflichen Tätigkeiten mit einer Streitwertgrenze von 2.500 Euro pro Versicherungsjahr.

    Beispiele

    • Trotz Reparatur durch einen Dachdecker dringt weiter Wasser ins Eigenheim.
    • Die Zusagen des Reisebüros bei einem gebuchten Italien-Urlaub werden nicht eingehalten.
  • Steuer-Rechtsschutz

    Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrechtes vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sowie die Verteidigung in Strafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz vor österreichischen Gerichten.

    Beispiel

    Sie kaufen im grenznahen Tarvis in Italien am Markt ein und erwerben gleich mehrere Taschen und Schuhe. In Kärnten werden Sie aufgehalten und es werden Waren „Made in Kroatia“ gefunden. Einige Wochen später bekommen Sie einen Strafbescheid, in dem Ihnen Schmuggel von Lederwaren vorgeworfen wird. Der beauftragte Rechtsanwalt kann die Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Kosten belaufen sich auf 3.000 Euro.

  • Daten-Rechtsschutz

    Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Durchsetzung des Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.

    Beispiel

    Sie sind Mitglied einer gemeinnützigen Organisation und spenden monatlich Geld. Im Zuge dessen gelangen Ihre Daten auch an zahlreiche andere Organisationen, welche Sie anzuwerben versuchen. Der beauftragte Anwalt verlangt die sofortige Löschung der Daten. Die Kosten belaufen sich auf 350 Euro.

  • Ausfallsversicherung

    Bei Versicherungsfällen des Schadenersatz-Rechtsschutzes mit Körperschäden:

    Der Ersatz der höchstpersönlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung, die beim Schädiger uneinbringlich sind.

    Beispiel

    Ihre minderjährige Tochter wird auf der Skipiste niedergefahren und verletzt. Das vom Sachverständigen ausgemessene und gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld wird nicht bezahlt, da der Pistenrowdy nicht in Österreich wohnt und mittellos ist. Das Schmerzensgeld beläuft sich auf 3.500 Euro.

  • Ermittlungsstraf-Rechtsschutz

    Das Ermittlungsverfahren dient dazu Sachverhalt und Tatbestand zu klären. Danach entscheidet der Staatsanwalt über die Einstellung des Strafverfahrens, die Anklage oder über den Rücktritt von der Verfolgung.

    Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren das Recht Beweisanträge zu stellen, seinen Rechtsanwalt beizuziehen, etc. Qualifizierter Rechtsbeistand für den Beschuldigten ist in dieser Phase wesentlich, um

    • eine deutlich bessere Ausgangsposition für die Hauptverhandlung zu schaffen bzw.
    • das Verfahren ohne gerichtliche Verhandlung zu beenden.

    Zurich Connect bietet daher gegen Prämienzuschlag den Ermittlungsstraf-Rechtsschutz an, der bereits im Ermittlungsverfahren umfassenden Deckungsschutz für den Betroffenen gewährt (bis zu 10.000,- Euro je Versicherungsjahr).

    Beispiel

    Der Versicherungsnehmer fährt mit seinem Auto als zwischen zwei parkenden Autos ein Kind von 12 Jahren auf die Straße rennt. Ein Zusammenstoß ist für unseren Kunden unausweichlich. Da das Kind schwer verletzt wurde, werden sofort die strafrechtlichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unser Kunde kann dank des neuen Ermittlungsstrafrechtes anwaltlich vertreten zur polizeilichen Einvernahme gehen. Die Ermittlungen werden eingestellt, da unseren Kunden nichts vorzuwerfen ist. Kosten zwischen EUR 250,- und EUR 3.600,-.

  • Grundstückeigentum und Miete (exkl. Vermieterrisiko)

    Gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer/Mieter einer Wohnung oder des Einfamilienhauses.
    Wählbar für

    •  den Hauptwohnsitz
    •  den Hauptwohnsitz und aller ausschließlich Wohnzwecken dienenden Wohnungen und Einfamilienhäusern innerhalb Österreichs

    Beispiel

    Ihr Nachbar parkt immer wieder vor der Garageneinfahrt Ihres Einfamilienhauses sein Auto derart behindernd, dass Sie als Garagenbesitzer Ihre Garage mit dem Auto nicht verlassen können. Eine Klage auf Besitzstörung wird eingebracht.

  • Erb- und Familienrecht

    Gerichtliche Auseinandersetzungen bei Fragen der Erbteilung, Testamentsanfechtung etc. (Erbrecht) sowie Streitigkeiten über Vaterschaft, Vormundschaft uvm. (Familienrecht). In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen.

    Beispiele

    • Sie bestreiten die Gültigkeit eines Testaments und bringen eine Klage bei Gericht ein.
    • Sie fordern vom Kindesvater Unterhalt für das eheliche oder außereheliche Kind.
  • Lenker-Rechtsschutz inkl. Lenkervertrags-Rechtsschutz

    Beim Lenker-Rechtsschutz haben Sie einen Versicherungsschutz analog zum Fahrzeug-Rechtsschutz als Lenker von Fahrzeugen, die nicht in Ihrem Eigentum stehen, nicht auf Sie zugelassen sind bzw. nicht von Ihnen gehalten oder geleast werden.

    Als mitversichert gilt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Lenker von Dienstfahrzeugen. Der Lenkerrechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen über:

    • die Anmietung von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen,
    • aus Reparaturverträgen, die während des Gewahrsams der versicherten Personen über ein geliehenes oder angemietetes Fahrzeug zur Wiederherstellung des fahrbaren Zustandes erforderlich waren.
    • Außerdem beinhaltet der Lenkerrechtschutz die Geltendmachung von Ansprüchen des Versicherten als Bezugsberechtigter von Insassenunfall-Versicherungsverträgen für geliehene oder angemietete Fahrzeuge.

    Beispiele

    Schadenersatz-Rechtsschutz

    Sie werden als Lenker des PKWs eines Bekannten bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Schmerzengeldansprüche müssen gerichtlich durchgesetzt werden.

    Straf-Rechtsschutz

    Während eines Ausland-Urlaubs sind Sie mit einem Mietwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt. Da es Verletzte gibt, müssen Sie sich strafrechtlich verantworten. Zu Ihrer Verteidigung haben Sie einen Rechtsanwalt beauftragt.

  • Europadeckung

    Im Rahmen der versicherten Rechtsschutzbausteine gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geographischen Sinn vereinbart.

    Sofern der Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht, der Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, der Steuer-Rechtsschutz oder Daten-Rechtsschutz versichert sind, besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa eintreten, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Österreich erfolgt.

    Beispiel

    Sie haben bei einem deutschen Versandhaus Waren bestellt, die jedoch nie angekommen sind. Sie werfen nun dem Versandhaus vor, die Ware nicht ordnungsgemäß verschickt zu haben. Sie beanstanden also ein Vergehen in Deutschland.

  • Vorsatzdelikte

    Beim Baustein Vorsatzdelikte sind vorsätzlich begangene Taten rückwirkend mitversichert, allerdings nur, wenn Sie nicht wegen Vorsatz verurteilt werden. Dann besteht kein Versicherungsschutz.

    Wenn das Grunddelikt ein Vergehen darstellt, das erst dann als Verbrechen qualifiziert wird, wenn besondere Umstände vorliegen, gibt es auch hier eine rückwirkende Deckung. Das gilt für Verbrechen mit einer Strafandrohung über drei Jahre.

    Unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, gibt es keine Deckung für die in Artikel 7 angeführten Ausschlüsse und Gewerbsmäßigkeit, Delikte gegen die Ehre, Delikte gegenüber mitversicherten Personen und wenn die versicherte Person bereits für solch eine Handlung verurteilt wurde.

  • Freie Anwaltswahl (mit Selbstbehalt)

    Wenn Sie einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten, mindestens 0,2 % der Versicherungssumme wählen, erhalten Sie dafür eine Prämienreduktion. Dieser Selbstbehalt entfällt, wenn Sie sich für einen Anwalt aus dem Zurich Anwaltsnetz entscheiden.

  • Prämienschutz

    Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit übernimmt Zurich Connect Ihre Versicherungsprämien für bis zu 6 Monate.

    Voraussetzungen für den Prämienschutz