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Führerschein-VormerksystemWas wird eingetragen?Bereits seit 1. Juni 2005 werden unfallträchtige und risikobehaftete Verkehrsverstöße ins zentrale Führerschein- Register der jeweils zuständigen Wohnsitzbehörde eingetragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Hochrisikolenker frühzeitig zu erkennen und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Vormerkdelikte und KostenEs gibt insgesamt 13 Vormerkdelikte, die ins Führerscheinregister eingetragen werden und zusätzlich eine Geldstrafe nach sich ziehen.Neben den Vormerkdelikten gibt es nach wie vor die "normalen" Verkehrsübertretungen, die mit jeweils üblichen Organmandaten bestraft werden und schwere Delikte, die den sofortigen Führerscheinentzug zur Folge haben.
So funktioniert das VormerksystemWas wird im Führerscheinregister vorgemerkt?Hat man sich eines der oben genannten 13 Vormerkdelikte zu Schulden kommen lassen, so wird dieser Verstoß mit einer Geldstrafe und einer Eintragung ins zentrale Führerscheinregister geahndet. Wie lange bleibt der Vermerk aufrecht?Begeht man ein Vormerkdelikt zum ersten Mal, so wird eine Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister für zwei Jahre gemacht. Nach Ablauf dieser zwei Jahre wird der Eintrag wieder gelöscht. Was geschieht, wenn ein zweites Vormerkdelikt hinzukommt?Kommt es zu einem zweiten Delikt innerhalb dieser zwei Jahre, dann wählt die Behörde eine zum Delikt passende Maßnahme aus. Dies können folgende Maßnahmen sein:
Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, wird der Führerschein solange entzogen bis die Aufforderung befolgt wurde. Die Teilnahmekosten für die jeweils vorgeschriebene Maßnahme fallen der Führerscheinbesitzerin bzw. dem Führerscheinbesitzer zur Last. Zum dritten Mal: EntzugSollte ein drittes Vormerkdelikt innerhalb dieser zwei Jahre vorkommen, so wird der Führerschein für drei Monate entzogen. Ausländische Lenkerinnen bzw. Lenker werden bei einem dritten Vormerkdelikt mit einem Fahrverbot in Österreich belegt. Achtung! Weiterführende InformationenMehr Informationen und Hintergründe zum Führerschein-Vormerksystem finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie unter: www.bmvit.at/service
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