Wenn's einmal kracht...
Was tun im Schadensfall? Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammen gefasst.
Wenn Sie einen Unfall verursacht haben:
1. Melden Sie den Schaden an die Versicherung.
Tipp: Sollten Sie sich unschuldig fühlen, verständigen Sie am besten gleich auch Ihren Rechtsschutz-Versicherer.
2. Wenn Sie eine Kasko-Versicherung haben lassen Sie den Schaden von einem von der Zürich beauftragten Sachverständigen besichtigen.
- Sie wollen eine Ablöse des Schadens
Lassen Sie Ihr Auto in einem unserer Besichtigungszentren anschauen. Einfach und unkompliziert - ohne Voranmeldung. Wir stellen dort die Höhe des Schadens fest und Sie erhalten von uns ein Abfindungs-Angebot, sofern der Schaden gedeckt ist.
- Sie wollen den Schaden reparieren lassen
Ihre Werkstätte koordiniert die Besichtigung gemeinsam mit der Zürich für Sie.
Wenn andere einen Unfall verursacht haben
- Die Abwicklung erfolgt über die Versicherung des Unfall-Gegners. Koordinieren Sie die Besichtigung ihres Fahrzeugschaden über dessen Versicherung.
- Warten Sie vor der Erteilung eines Reparaturauftrages unbedingt auf die Kostenübernahme-Bestätigung der gegnerischen Versicherung.
Online-Kennzeichen-AbfrageFür den Fall, dass Sie nicht wissen, wo Ihr
Unfallgegner versichert ist.
Tipp: Geld sparen mit Kleinschaden-Reparatur
Wollen Sie die Reparaturkosten um 70 bis 80% verringern und den vereinbarten Selbstbehalt um EUR 200,- reduzieren, dann lassen Sie Ihr Auto bei ChipsAway reparieren.
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