Neuigkeiten im Straßenverkehr
Strafen, Steuern und Regeln im neuen Jahr
Das Jahr 2008 bringt vor allem eines: erhöhte Kosten, aber auch Liberalisierungen. So hat man nun Wahlfreiheit beim Führerscheinarzt und muss Namens- und Adressänderungen nicht mehr sofort bekanntgeben.
Bußgelder und Organmandate
- Die EU-weite Vollstreckung von Verkehrsstrafen tritt in Kraft. Das bedeutet, dass eine im
Ausland erhaltene Geldstrafe größer als 70 Euro europaweit vollstreckt werden kann, sofern dies nicht
ohnehin schon an Ort und Stelle im Ausland erledigt wurde.
- Das Organmandat für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als
30 km/h beträgt zukünftig mindestens 70 Euro. Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten steht allerdings noch nicht fest.
Führerschein
- Die bisherige Verpflichtung, innerhalb von sechs Wochen Namens- oder
Adressänderungen bei der
Führerscheinbehörde zu melden, entfällt.
- Die notwendige ärztliche Untersuchung vor der Führerscheinausbildung kann nun von jedem
Führerscheinarzt in ganz Österreich vorgenommen werden. Bisher war dies nur bei dem für den Wohnsitz
zuständigen Arzt möglich.
- Was noch zu erwarten ist: Ein Führerschein, den man sich nach Entzug der Lenkerberechtigung
im EU-Ausland besorgt, kann wieder abgenommen und aberkannt werden. Wann diese Regelung umgesetzt wird steht noch
nicht fest.
Steuern und Gebühren
- Wenigverdiener, die bisher keine Pendlerpauschale geltend machen konnten, können ab dem Steuerjahr 2008 eine Steuergutschrift (in Form einer Negativsteuer) bekommen.
- Der Preis für die Vignette 2009 wird voraussichtlich auf etwa 75 Euro angehoben werden.
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