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Versicherungsschutz

Welche Zweiräder kann ich bei Zurich Connect versichern?

Die Zurich Connect Zweiradversicherung versichert Motorräder und Mopeds von Privatpersonen. Fahrzeuge von Einzelunternehmen werden nur dann versichert, wenn das Fahrzeug privat angemeldet wird.

In welchen Ländern benötige ich eine Grüne Karte?

Die "Grüne Versicherungskarte" sollte bei Auslandsreisen mit dem Motorrad immer an Bord sein. Der internationale Versicherungsnachweis ist zwar in vielen Hauptreiseländern nicht mehr Pflicht, im Falle eines Unfalls leistet er aber nützliche Dienste. Die Karte bescheinigt den Versicherungsschutz. Bei Zurich Connect erfolgt die Zusendung der "Grünen Karte" automatisch einmal jährlich, und das natürlich kostenlos.

Die große "Grüne Karte" gilt in folgenden Staaten:

Andorra, Albanien, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Dänemark inkl. Färoer Inseln, Spanien inkl. Kanarische Inseln, Estland. Frankreich (inkl. Monaco), Finnland, Großbritannien und Nordirland (inkl. Insel Man und Gibraltar), Griechenland, Kroatien, Italien (inkl. San Marino und Vatikan), Israel, Iran, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Lettland, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldavien, Norwegen, Niederlande, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Republik Zypern (das ist der südliche - griechische - Teil).

Die "Grüne Karte" wird in folgenden europäischen Staaten verlangt:

Albanien, Andorra, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Republik Zypern (das ist der südliche - griechische - Teil), Estland, Ungarn (fallweise, trotz vereinbartem Verzicht), Kroatien (fallweise, trotz vereinbartem Verzicht), Italien (im Schadenfall, trotz vereinbartem Verzicht), Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowenien (fallweise, trotz vereinbartem Verzicht), Ukraine.

In den Anrainerstaaten Österreichs und den Staaten der EU ist die "Grüne Karte" grundsätzlich nicht erforderlich, weil dort das österreichische Kennzeichen dieselbe Wirkung hat.

Welche Leistungen bietet die Assistance?

Ist Ihr Fahrzeug fahruntauglich durch Panne, Unfall, Totalschaden, oder wurde es gestohlen organisiert und übernimmt die Assistance die Kosten für:

  • Pannen- und Unfallhilfe sowie Abschleppen inkl. Bergung bis insgesamt EUR 300,-
  • Wenn das Fahrzeug nicht binnen 24 Stunden repariert werden kann: Mehrkosten für die Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung bis insgesamt EUR 220,- pro Insasse; Alternativ: Mietwagen gleicher Kategorie bis EUR 75,- pro Tag, max. für 3 Tage
  • Wenn das Fahrzeug nicht binnen drei Arbeitstagen repariert werden kann: Rückführung des Kfz an den Wohnort bis zum Zeitwert, max. bis EUR 1.500,-
  • Wenn weder Lenker, Lenkerin noch einer der Insass/innen imstande ist das Kfz zu lenken: Ersatzchauffeur für Heimreise bei Fahrerausfall
  • Bei Pannen bzw. Unfällen im Ausland zusätzlich Bergungskosten bis EUR 730,-, Verzollung des Kfz bei Totalschaden, Speditions- und Frachtkosten für Ersatzteile, Kostenvorschuss für außerordentliche Belastungen bis EUR 1.500,-

Details zur Assistance »

Sind Mitfahrende in der Haftpflicht auch versichert?

Alle berechtigten Insassen und Insassinnen (das bedeutet, alle mit dem Einverständnis des Eigentümers oder der Eigentümerin beförderten Personen) außer dem Lenker bzw. der Lenkerin selbst, sind bis zur gewählten Versicherungssumme der Motorradhaftpflicht versichert.

Zusätzlichen Schutz bietet die Insassenunfallversicherung »

Sind die Kennzeichen gegen Diebstahl versichert?

Kennzeichen sind nur in der Kaskoversicherung mitversichert, wenn es Wunschkennzeichen sind. Im Falle eines Diebstahles geben Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeistelle auf und kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um neue Kennzeichen zu beantragen.

Weitere Fragen und Antworten zur Motorradversicherung