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Versicherungen > Motorrad > FAQ > An-/Abmeldung

An-/Abmeldung und Kennzeichentafeln

Wo kann ich mein Kfz an- und abmelden?

Die An- und Abmeldung Ihres Motorrades können Sie in den Zürich Zulassungsstellen oder Kundenbüros mit Zulassung vornehmen. Eine Liste der Zulassungsstellen von Zurich finden Sie online nach Bundesländern geordnet: Zurich Zulassungsstellen ».

Welche Unterlagen benötige ich bei An- und Abmeldung?

Zur Anmeldung eines Fahrzeuges benötigen Sie:

  • Identitätsnachweis (Führerschein, etc.)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Versicherungsbestätigung (erhalten Sie im Zurich Connect Kontakt Center)
  • Meldezettel (juristische Personen: Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug)
  • Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)
  • Bargeld für die Zulassungsgebühr »
  • Gegebenenfalls Vollmacht für Anmelder oder Anmelderin
  • Prüfgutachten gem. § 57a KFG (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • Benützungsüberlassungserklärung (nur bei Leasingfahrzeugen)

Zur Abmeldung benötigen Sie:
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein oder Einzelgenehmigung
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln (wenn Sie diese nicht weiterverwenden möchten)
  • Gegebenenfalls Vollmacht für Abmelder oder Abmelderin

Was ist der Winternachlass?

Beim Winternachlass ist Ihr Haftpflicht-Versicherungsschutz das ganze Jahr über aufrecht. Der Winternachlass wird bei der Prämienberechnung automatisch berücksichtigt. Bei Hinterlegung des Kennzeichens bei der Behörde wird also kein zusätzlicher Prämiennachlass gewährt, Sie haben jedoch dennoch Anspruch auf Rückvergütung der KFZ-Steuer.

Wird auch eine Kaskoversicherung beantragt, so gilt der Kaskoschutz in den Monaten November, Dezember, Januar und Februar nur für Versicherungsfälle, die sich in der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen.

In den Monaten November, Dezember, Jänner und Februar besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Insassenunfallversicherung.

Was ist bei einem Wechselkennzeichen zu beachten?

Ein Wechselkennzeichen ist maximal für 3 Fahrzeuge möglich.

  • Haftpflichtversicherung: Die Prämie ist für das prämienhöhere Fahrzeug (Hubraum stärkstes Zweirad) zu bezahlen. Bitte geben Sie dieses daher im Prämienrechner ein. Marke, Type, KW/PS und Baujahr des zweiten und dritten Fahrzeugs geben Sie bitte unter den Anmerkungen im Rechner an.
  • Kaskoversicherung: Für das Fahrzeug mit der höchsten Versicherungsprämie sind 100 % der Prämie zu bezahlen. Für die Fahrzeuge mit niedriger Prämie sind in der Vollkasko 50 % und in der Teilkasko 66,6 % der Prämie zu bezahlen. Kaskoarten und Selbstbehaltsvarianten können für jedes Fahrzeug individuell ausgewählt werden.
  • Assistance: Die Pannenhilfe gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Insassenunfallversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Rechtsschutzversicherung: Die Versicherung gilt für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens ohne Prämienzuschlag pro Fahrzeug.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Die Steuer muss nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuereinstufung bezahlt werden.

Wie komme ich zu einem Wunschkennzeichen?

Sie müssen das Wunschkennzeichen bei der Zulassungsbehörde » (Verkehrsamt) bewilligen lassen. Sie erhalten dort ein Bestellformular, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle » einreichen können.

Für die Bewilligung des Wunschkennzeichens fallen bei der Zulassungsbehörde EUR 172,20 an. Bei der Abholung des Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte die Reservierung oder Bewilligung des Wunschkennzeichens vor.

Für die Kennzeichentafeln sind hier EUR 18,- sowie bei Kennzeichenänderung EUR 1,45 zu entrichten.

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