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Beispiele für die KFZ Rechtsschutzversicherung

Fahrzeug-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Das Fahrzeug der Versicherungsnehmerin wurde von einem ausländischen Fahrzeug schwer beschädigt. Um die Schadenersatzansprüche durchzusetzen, musste ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
  • Bei einer Nachtfahrt ist der Versicherungsnehmer mit seinem Motorrad auf einen unbeleuchtet abgestellten Anhänger aufgefahren. Da die Gegenseite die Schadenersatzansprüche zur Gänze ablehnte, musste der Versicherungsnehmer mit Hilfe einer Rechtsanwältin die Klage einbringen. Nach dem gerichtlichen Verfahren bekam er eine Entschädigung.
  • Der Versicherungsnehmer war im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Den entstandenen Sachschaden hat er nach einem langwierigen Prozess, in dem ihn ein aus unserem Auslandsempfehlungsbrief beauftragter deutschsprachiger Rechtsanwalt vertreten hat, ersetzt bekommen.

Straf-Rechtsschutz

  • Nach einem Verkehrsunfall im Ausland, bei dem mehrere Personen verletzt wurden, wurde das Fahrzeug des Versicherungsnehmers beschlagnahmt und der Reisepass eingezogen. Um die Heimreise des Versicherungsnehmers und dessen Familie zu ermöglichen, erlegte der Rechtsschutz-Versicherer eine Strafkaution in der Höhe von EUR 20.000,-. Die Kosten des im Ausland beauftragten Rechtsanwalts, der den Versicherungsnehmer im Strafverfahren verteidigte, übernahm der Rechtsschutz-Versicherer.
  • Nach einem Verkehrsunfall mit Schwerverletzten und Toten beschuldigte ein beteiligter Fahrer unseren Versicherungsnehmer, der gar nicht am Unfall beteiligt war, durch seine Fahrweise den Unfall verschuldet zu haben. Erst nach einem langwierigen Strafverfahren konnte unser Versicherungsnehmer aufatmen, zumal auch die Einstellung des Verfahrens wegen "Fahrerflucht" mittlerweile erreicht werden konnte.
  • Eine Strafverfügung der Polizei, in der ein Schnellfahrdelikt in Graz behauptet wurde, obwohl sich die Familie mit dem Motorrad zu diesem Zeitpunkt auf einem Urlaub in Griechenland befunden hat, wurde zugestellt. Die beauftragte Rechtsanwältin konnte die Einstellung erwirken.

Führerschein-Rechtsschutz

  • Der Versicherungsnehmer wurde nach einem Verkehrsunfall der Führerschein mit der Begründung vorläufig abgenommen, dass sie auf Grund ihres Erregungszustandes vorübergehend nicht fähig wäre, ein Fahrzeug zu lenken. Obwohl andere Gründe nicht vorlagen, wurde ein Führerscheinentziehungsverfahren eingeleitet. Dank dem beauftragten Rechtsanwalt wurde das Verfahren eingestellt und der Führerschein wieder ausgefolgt.
  • Nach dem vierten Verkehrsunfall wurde dem Versicherungsnehmer der Führerschein entzogen, obwohl ihn als Lenker an diesem Unfall keine Schuld traf. Der beauftragte Rechtsanwalt hat die sofortige Ausfolgung des Führerscheins erreicht.
  • Dem Versicherungsnehmer wurde nach einem Verkehrsunfall der Führerschein auf 9 Monate entzogen. Im Verfahren zur Wiederausfolgung des Führerscheins, den er aus beruflichen Gründen dringend benötigt hat, hat ihn seine Rechtsanwältin vertreten.

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz

  • Das fabriksneu erworbene Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde bereits mehrmals erfolglos repariert, der Händler weigerte sich jedoch, das Fahrzeug, das offensichtlich wesentliche unbehebbare Mängel hatte, zurückzunehmen, sodass geklagt werden musste.
  • Das in einer bewachten Tiefgarage abgestellte Fahrzeug der Versicherungsnehmerin wurde von unbekannten Tätern schwer beschädigt. Da das Garagierungsunternehmen freiwillig keine Leistung erbringen wollte, musste der Schaden gerichtlich geltend gemacht werden.
  • Der Versicherungsnehmer ersteigerte über das Internet ein Motorrad. Nach dem Zuschlag weigerte sich die Verkäuferin das Fahrzeug zu übergeben. Ein Anwalt musste eingeschaltet werden.

Ermittlungsstraf-Rechtsschutz

  • Der Versicherungsnehmer fährt mit seinem Auto als zwischen zwei parkenden Autos ein Kind von 12 Jahren auf die Straße rennt. Ein Zusammenstoß ist für unseren Kunden unausweichlich. Da das Kind schwer verletzt wurde, werden sofort die strafrechtlichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unser Kunde kann dank des neuen Ermittlungsstrafrechtes anwaltlich vertreten zur polizeilichen Einvernahme gehen. Die Ermittlungen werden eingestellt, da unseren Kunden nichts vorzuwerfen ist. Kosten zwischen EUR 250,- und EUR 3.600,-.

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