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Risiko-Lebensversicherung Life Protect

Die Versicherungssumme wird nach Ableben der versicherten Person und Anerkennung der Leistung sofort fällig.

Wer ist versichert?

Kriterium Bestimmungen
Versicherungsnehmer/
Versicherungsnehmerin
Ist jene Person, welche die Versicherung beantragt (Antragsteller/Antragstellerin). VersicherungsnehmerInnen besitzen alle Rechte aus dem Vertrag, z.B. Bezugsrechtsänderungen, Kündigung, etc. aber auch Pflichten, insbesondere die Verpflichtung zur Prämienzahlung.
Versicherte/
Versicherter
Ist jene Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sie besitzt keine unmittelbaren Rechte aus dem Vertrag. Ihre Einwilligung zum Vertrag ist, neben der Auskunft über ihren Gesundheitszustand, durch Unterschrift am Antrag erforderlich.
Bezugsberechtigte/
Bezugsberechtigter
Ist jene Person, an die die versicherte Summe zum Zeitpunkt der Fälligkeit (Ableben der versicherten Person) ausgezahlt werden soll.
Hinweis Meist handelt es sich bei VersicherungsnehmerInnen und Versicherten um dieselbe Person, aus rechtlichen oder steuerlichen Überlegungen kann es sich jedoch auch um unterschiedliche Personen handeln.

Bedingungen

Kriterium Bestimmungen
Altersgrenzen Eintrittsalter mindestens 18 Jahre, maximal 70 Jahre.
Endalter: maximal 75 Jahre
Die Angaben gelten für einen Tarif mit konstanter Prämie. Sollten Sie an einem Tarif mit dynamischer Prämie interessiert sein, beraten wir Sie gerne telefonisch: 0810 810 820!
Versicherungsdauer 5-25 Jahre
Die Angaben gelten für einen Tarif mit konstanter Prämie. Sollten Sie an einem Tarif mit dynamischer Prämie interessiert sein, beraten wir Sie gerne telefonisch: 0810 810 820!
Versicherungssumme mindestens EUR 10.000,-
ohne Untersuchung höchstens EUR 100.000,-
bei Eintrittsalter 66 bis 70 höchstens EUR 65.000,-
mit Untersuchung höchstens EUR 350.000,-
Sollten Sie eine höhere Absicherung benötigen, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Sofortbonus* Die Gesamtprämie (Tarifprämie) ist um einen Sofortbonus* (Gewinnbeteiligung) verringert. Der Sofortbonus* wird mit jeder Prämienfälligkeit dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben. Das Ausmaß des Sofortbonus wird zu Beginn und bei Änderung schriftlich mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf diesen Sofortbonus wird nicht eingeräumt.
*) Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht voraus gesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich
Zahlungsart bei halbjährlicher Zahlung 1% Zuschlag der Jahres-Tarifprämie,
bei vierteljährlicher Zahlung 2%,
bei monatlicher Zahlung 3% Zuschlag. (Bei monatlicher, vierteljährlicher und halbjährlicher Prämienrate mindestens EUR 15,-; bei jährlicher Zahlung mindestens EUR 30,-)
Versicherungssteuer 4% der Prämie
Sonderausgaben Dieser Tarif ist im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Rechtlicher Hinweis

Die wichtigsten versicherten Leistungen haben wir für Sie hier übersichtlich dargestellt. Rechtlich verbindlich bleiben die jeweils gültigen zutreffenden Versicherungsbedingungen, die Sie nach der Berechnung eines Angebotes im Prämienrechner erhalten, sowie mit Ihnen getroffene, schriftliche Vereinbarungen.


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