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Wasserschaden

Schnell handeln und gröberen Schaden vermeiden

Oft ist es ein simpler Wasserrohrbruch, manchmal ein Baumangel, der sich nur schleichend bemerkbar macht und leider immer öfter eine Naturkatastrophe, die in Ihrer Wohnung hohe Wellen schlagen. In dieser Situation ist von Ihnen schnelle Reaktion gefordert:

  • Leck orten
    Wenn nicht die Waschmaschine Ihre Wohnung überflutet hat, sondern sich dunkle Flecken mysteriöserweise auf den Wänden verbreiten, sollten Sie die Suche nach dem Leck einem Experten überlassen.
  • Hauptwasserhahn schließen bzw. nächstgelegenes Absperrventil zudrehen
  • Strom abschalten, wenn elektrische Geräte betroffen sind
  • Problemstoffe außer Reichweite bringen
    z.B. Farben, Lacke, Dünger,...
  • Ausbreitung verhindern
    Legen Sie, wenn es von der Decke tropft, eine wasserdichte Folie auf den Fußboden und stellen Sie Kübel auf. Damit die Überschwemmung angrenzende Räume verschont, ist es am besten, Türöffnungen mit Handtüchern zu schließen.
  • Wasser aufsaugen oder aufwischen
  • Fenster öffnen und lüften
  • Wertvolle Teppiche liegen lassen
    Falls Möbel auf dem Teppich stehen, sollten Sie diese herunterheben. Für die weitere Behandlung des Teppichs sollten Sie sich nach einer Fachfirma erkundigen.
  • Sonstige nasse Stoffe, Möbel etc. entfernen

Rettungsanker: Wohn-Assistance

Erste Hilfe leistet die Zurich Connect Wohn-Assistance, die Sie im Rahmen der Haushaltsversicherung abschließen können. Im Falle eines Wasserschadens rufen Sie die Notrufzentrale. Sie organisiert und übernimmt die Kosten bis EUR 200,- von einem Installateur oder Trockenlegungsservice.

Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Angenommen der Schlauch Ihrer Waschmaschine platzt und überschwemmt Ihre und die darunter liegende Wohnung. Verursacht die Überschwemmung in Ihrer Wohnung Schäden an Ihren Haushaltsgegenständen, übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten. Für die darunter liegende Wohnung und eventuelle Schäden am Gebäude ist die in der Haushaltsversicherung inkludierte Haftpflichtversicherung zuständig. Die Gebäudeversicherung ist z.B. für Schäden am Haus durch kaputte Rohrleitungen zuständig.

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