Unerwünschte Post
Und ein paar Wochen danach die Mahnung...
Oft genug landen Kalender, Glückwunschkarten oder Schlüsselanhänger zusammen mit einem Zahlschein im Postkasten – und das, obwohl man nichts bestellt hat. Manche bekommen sogar Unterwäsche oder Weinflaschen einfach so zugestellt. Was ist in so einem Fall zu tun?
Schweigen ist Gold
Lassen Sie sich von der Mahnung ein paar Wochen später nicht beeindrucken. Wenn Sie die Ware nicht bestellt haben, müssen Sie weder bezahlen noch sich bei dem Absender melden. Sie können mit dem Produkt machen was Sie wollen, sei es behalten, wegwerfen oder verschenken. Und sonst ist abwarten und Tee trinken die Devise, denn wer einmal bezahlt, sitzt anschließend in der Falle. Dann werden Sie solche Post immer wieder in Ihrem Postkasten vorfinden. In Zukunft nehmen Sie solche Pakete am besten gar nicht an.
Trotzdem ein mulmiges Gefühl?
Wenn Sie sich von den Mahnungen bedroht fühlen, sollten Sie Hilfe suchen. Beim Verein für Konsumenteninformation sind Sie in so einem Fall richtig.
Eine offensichtliche Fehllieferung?
Wenn Sie ein Paket irrtümlich erhalten haben (z.B. wenn Ihre Adresse angegeben, das Packerl aber an eine
andere Person adressiert ist) müssen Sie die Ware eine Zeit lang zur Abholung bereit halten. Allerdings
sind Sie nicht verpflichtet, den Versender über seinen Fehler zu informieren.