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Umzugshilfe & Privathaftpflicht
Hilfsbereitschaft kann teuer werden
„Hilfst du mir beim Umzug?“ „Moment – ich prüfe noch schnell meine Versicherung.“ So sollte von jetzt an Ihre Antwort lauten, wenn Sie um Hilfe gebeten werden. Die Privathaftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Sie aus den „Gefahren des täglichen Lebens“ verursachen, haftet in diesem Fall üblicherweise nicht.
Umzugshilfe: nicht gedeckt
Die Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung stellen klar, dass für Schäden an beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen, keine Leistung erbracht wird. Fällt Ihnen also der Fernseher Ihres Freundes hinunter, wird der Schaden von Ihrer Versicherung nicht ersetzt.
Wie sorge ich trotzdem vor?
Im Rahmen der Zurich Connect Haushaltsversicherung können Sie eine erweiterte Privathaftpflichtversicherung abschließen, bei der bis zu einer Versicherungssumme von EUR 1.500.000 auch Tätigkeitsschäden versichert sind. Darüber hinaus sind Schadenersatzansprüche von Angehörigen versichert (jedoch nicht die Ansprüche der minderjährigen Kinder, von mitversicherten Personen oder Ehegatten untereinander!). Weiters müssen Sie sich keine Sorgen mehr um Kosten durch Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten und des darin befindlichen Inventars machen.
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