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Versicherungen > Haushalt > Rund ums Wohnen > Schaden - Was tun?

Schadensfall - was tun?

Schadensmeldung

Tipps, die Sie vor unnötigem Ärger schützen:

  • Schadensausmaß gering halten:
    Wir ersuchen Sie, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Z.B. müssen Sie gestohlene Sparbücher oder Schecks sperren lassen; ein defektes Schloss muss umgehend ausgewechselt werden.
  • Schaden unverzüglich melden:
    Am einfachsten und schnellsten geht es telefonisch unter 050 1255 1255.
  • Verständigung der Polizei:
    Die Polizei ist zu verständigen bei Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub. Neben der formalen Anzeige muss der Polizei eine "Stehlgutliste" (vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände) vorgelegt werden.
  • Verzeichnis von wichtigen Gegenständen:
    Zur Aufklärung der Schadenursache kann Zürich die dafür notwendigen Auskünfte verlangen. Es muss ein Verzeichnis aller gestohlenen Sachen vorgelegt werden, nach Möglichkeit einschließlich der Rechnungen (z.B. Prospektauszüge oder Angaben des Verkäufers). Um damit nicht erst "im Fall der Fälle" beginnen zu müssen, empfiehlt sich, ein Verzeichnis anzulegen, in dem die Gegenstände des Hausrates beschrieben sind. Fotos und Anschaffungsbelege sollten diese Sammlung ergänzen. Für Gegenstände, deren Wert schwer feststellbar ist, empfehlen sich Expertisen.
  • Begutachtung des Schadens:
    Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten die beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufgehoben werden. Nur auf ausdrückliche Anweisung durch Zürich ist die Schadenstelle unverändert zu lassen.

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