Sach- und Personenschäden im Urlaub
Hotelzimmer fast abgefackelt, mit dem Mietwagen die Straßenlaterne geküsst oder dem Kellner versehentlich das Bein gestellt: Im Urlaub warten so einige Fallen. Kleinigkeiten werden aus Kulanz oft einfach vergeben, doch in ernsteren Fällen kann es teuer werden:
Verletzte Person
Wenn Sie Personen verletzen, z.B. beim Sport, müssen Sie aus Ihrem Privatvermögen Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz zahlen. Die private Haftpflichtversicherung, die in der Haushaltsversicherung inkludiert ist, bewahrt Sie in so einem Fall vor dem finanziellen Ruin. Weltweit. Auch wenn die Forderungen unberechtigt sind, hilft die Versicherung, indem sie für den Rechtsbeistand und Prozesskosten aufkommt.
Schaden im Hotelzimmer
Mal angenommen, Sie verschütten ein Glas Rotwein und ruinieren damit den edlen Teppichboden Ihres Hotelzimmers. In so
einem Fall reicht die private Haftpflichtversicherung nicht aus, da Schäden an geliehenen oder
gemieteten Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Mit der
erweiterten Privathaftpflicht können Sie trotzdem vorsorgen, denn sie deckt unter anderem auch Schäden an gemieteten Räumlichkeiten und des darin befindlichen Inventars (solange das Mietverhältnis maximal ein Monat dauert).
Schaden am Mietauto
Vereinbaren Sie unbedingt eine
Vollkaskoversicherung, damit Sie Schäden am Mietwagen nicht selbst bezahlen müssen. Erkundigen Sie sich auch nach einem eventuellen Selbstbehalt im Schadensfall. Pflicht ist natürlich die Kontrolle auf bereits vorhandene Schäden VOR der Übernahme.
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