Online-Shopping
Ausprobieren und Zurückschicken ist erlaubt!
Wer bisher eine Ware im Internet bestellt und zu Hause ausgepackt und ausprobiert hatte, sah sich nach dem
Zurückschicken oft mit Kosten konfrontiert. Anbieter verrechneten ein Entgelt für die angebliche
Benutzung und die dadurch entstehende Wertminderung. Der Oberste Gerichtshof stellte jetzt ein
für alle Mal klar:
Auspacken und kostenfreies Testen von Produkten, die im Internet bestellt wurden, ist erlaubt.
So klappt's mit dem Rücksenden
- Erkundigen Sie sich schon vor der Bestellung nach etwaigen Rücksendekosten.
- Verlangen Sie bei der Post einen Aufgabeschein, wenn Sie Pakete zurückschicken.
- Halten Sie sich an Rücktrittsfristen:
- Bei Internetgeschäften können Sie innerhalb von sieben
Werktagen ab dem Erhalt der bestellten Ware zurücktreten. Ein
Absenden innerhalb der Frist reicht aus.
- Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf maximal drei Monate, wenn der
Anbieter seinen Informationspflichten nicht nachkommt.
- Achtung: Bei entsiegelten CDs, DVDs, Videos, Software, Zeitungen,
Zeitschriften, Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, Maßanfertigungen oder
Tickets und bei privaten Anbietern gibt es
kein generelles Rücktrittsrecht und damit trifft auch
die Regelung mit dem kostenlosen Ausprobieren nicht zu.
- Lassen Sie sich vom Online-Händler zu keiner Gutschrift überreden, Sie haben das
Recht auf Rückerstattung des Geldes.
- Ihnen wurden Kosten verrechnet? Dies ist nur zulässig, wenn es sich dabei um die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung handelt bzw. das Produkt länger benutzt
wurde.
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