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Versicherungen > Haushalt > Rund ums Wohnen > Handydiebstahl

Handydiebstahl

Was tun, was ist versichert?

Vielen ist es schon selbst passiert, in einem Lokal, in der U-Bahn oder gar bei einem Wohnungseinbruch. Was Sie tun müssen, wenn Ihr Handy gestohlen wurde, welche Kosten auf Sie zukommen und was die Haushaltsversicherung übernimmt, erfahren Sie hier.

Handy gestohlen - Sie zahlen

  • Das Sperren der SIM-Karte ist - je nach Netzbetreiber - nur teilweise kostenlos; eine Diebstahlsanzeige muss vorgelegt werden.
  • Die Grundgebühr ist auf jeden Fall bis zum Vertragsende zu bezahlen.
  • Eine neue SIM-Karte kann mit bis zu 20 Euro zu Buche schlagen.
  • Ein neues Handy ist meist nicht kostenlos zu bekommen.
  • Sie zahlen die Gesprächskosten, die entstehen, bis der Handyklau entdeckt wird.
  • Der Verlust privat oder beruflich wichtiger Telefonnummern und des aktuellen Terminkalenders.

Was tun, wenn der Diebstahl bemerkt wirkt?

  • Sofort nachdem der Diebstahl entdeckt wurde, muss bei der Polizei Anzeige erstattet werden (eine formale Anzeige ist auch wichtig für die Versicherung).
  • Wichtig ist die 15-stellige IMEI-Nummer: Nur anhand dieser Seriennummer (am Akku und der Originalverpackung angebracht oder mit *#06# abrufbar), die nicht so wie die SIM-Karte gelöscht oder entfernt werden kann, lässt sich ein Handy zweifelsfrei identifizieren. Die IMEI-Nummer wird zentral gespeichert und kann europaweit überprüft werden, was vor allem für die Kontrolle verdächtiger Personen beim Grenzübertritt wichtig ist.
  • Beim Netzbetreiber muss die SIM-Karte sofort gesperrt werden, um teuren Missbrauch zu verhindern.
  • Im Falle von Beraubung oder Einbruchdiebstahl muss der Schaden unverzüglich schriftlich der Versicherung gemeldet werden (je eher Sie den Schaden melden, desto schneller kommen Sie zu Ihrem Geld) - Schadenmeldung online

Was übernimmt die Haushaltsversicherung?

Bei Zurich Connect (ehemals Zuritel) ist Ihr eigenes Handy als "Sache" in Ihrer Wohnung grundsätzlich im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung versichert.

  • Bricht jemand in Ihre Wohnung ein (Einbruchdiebstahl) und entwendet aus der Wohnung neben anderen Dingen auch Ihr Handy, so ist dieser Diebstahl zur Gänze gedeckt.
  • Wird Ihnen das Handy außerhalb der Wohnung gestohlen, z.B. im Café aus Ihrer Manteltasche oder vom Tisch, so ist dieser einfache Diebstahl durch die Haushaltsversicherung nicht gedeckt.
  • Anders verhält es sich bei Beraubung: Wird Ihnen das Handy unter Anwendung von Gewalt geraubt (z.B. jemand entreißt Ihnen handgreiflich die Tasche), so ersetzt Ihnen Zurich Connect zusätzlich zum geraubten Handy auch die missbräuchlich verursachten Gesprächgebühren bis zu einer Höhe von maximal 500,-.

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Handydiebstahl vorbeugen

  • Im Gedränge können Handys einfach aus Jacken oder Taschen gezogen werden. Deshalb das Mobiltelefon möglichst körpernah und nicht in Außentaschen tragen.
  • Im Pkw offen liegende Telefone verleiten Diebe dazu, auch gleich das Auto zu demolieren und andere Sachen mitzunehmen.
  • Selbst wenn es unbequem ist, sollte man das Handy mit der bei jedem Start einzugebenden PIN-Nummer schützen, damit niemand das Gerät unbefugt in Betrieb nehmen kann.

Weiterführende Links zum Thema Diebstahl

Rückfragehinweis: Kuratorium für Verkehrssicherheit

Mag. Kerstin Gardill
E-Mail: kerstin.gardill@kfv.at
Web: www.kfv.at


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