Geldbörse gestohlen - was nun?
Ein Diebstahl der Geldbörse ist immer ärgerlich: nicht so sehr wegen des verlorenen Geldes – das ist meist gar nicht so viel – sondern hauptsächlich wegen gestohlener Kreditkarten, Bankomatkarten, E-Card und Ausweisen. Wenn Sie in diesem Fall nicht schnell reagieren, kann gleich viel mehr weg sein als „nur“ Ihre 100 Euro, die Sie in der Brieftasche hatten.
So reagieren Sie nach einem Diebstahl
1. Bankomatkarte(n) sperren lassen
Achtung: Noch ist es so, dass der Kontoinhaber für alle Kosten bis zur Kartensperre haftet. Sie sollten also so schnell wie möglich handeln, insbesondere auch deshalb, weil die Sperre bis zu zwei Stunden dauern kann. Ihre Maestro-Karte können Sie entweder direkt bei Ihrer Bank oder unter der Maestro-Notrufnummer 0800 204 8800 sperren lassen. Sie müssen dafür lediglich die Bankleitzahl und Ihre Kontonummer angeben. Den Diebstahl sollten Sie bei der Polizei anzeigen, denn die Bank benötigt eine Diebstahlsmeldung.
2. Kreditkarte(n) sperren lassen
Bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte können Sie rund um die Uhr die Kartensperrhotline des Instituts anrufen und die Karte sperren lassen. Danach wird automatisch eine neue Kreditkarte bestellt und innerhalb kurzer Zeit versandt. Darüber hinaus besteht z.B. bei der Visa-Karte im Falle eines Diebstahls im Ausland die Möglichkeit einer „Emergency-Card“: So schnell wie möglich wird dem Karteninhaber eine neue Kreditkarte oder Bargeld zur Verfügung gestellt, und zwar in einer Höhe von maximal USD 1.000,-. Gute Neuigkeiten: Bis zur Kartensperre haften Sie bis max. EUR 72,67,-.
Notrufnummern der Kreditkartenfirmen:
- Mastercard: +43 (0) 1 717 01 - 4500
- Visa: +43 (0) 1 711 11 - 770
- Diners: +43 (0) 1 501 35 - 14
- American Express: 0800 900 940
3. e-card sperren lassen
Wenn Ihre e-card gestohlen wurde, sollten Sie Ihrer Krankenkasse Bescheid geben oder den Verlust direkt bei der e-card Serviceline melden: 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif). Die Karte wird daraufhin gesperrt. Keine Sorge, wenn Sie zum Arzt müssen, die neue e-card aber noch nicht eingelangt ist: Der Doktor kann Sie trotzdem behandeln, Sie müssen nur Ihre Versicherungsnummer und Ihren Krankenversicherungsträger nennen. Sobald Sie die neue e-card erhalten haben, müssen Sie nochmals zum Arzt, damit alles ordnungsgemäß nachgetragen werden kann.
4. Führerschein neu beantragen
Für die Beantragung eines neuen Führerscheins benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige, ein Passfoto (nach den aktuellen Passbildkriterien) sowie einen Meldezettel. Die Kosten für das Duplikat belaufen sich auf EUR 45,60,-. Nach einem Diebstahl wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt, dieser ist nur bis zur Zustellung des richtigen Scheins gültig, maximal bis zu vier Wochen. Sie dürfen damit auch nur in Österreich und in Verbindung mit einem Lichtbildausweis unterwegs sein.
5. Zulassungsschein neu beantragen
Auch bei der Beantragung eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung müssen Sie eine Diebstahlsanzeige vorweisen. Zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis können Sie bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnbezirks kostenlos einen neuen Zulassungsschein bekommen.
6. Reisepass neu beantragen
Um eine Neuausstellung Ihres Reisepasses nach einem Diebstahl bei der Passbehörde beantragen zu können, benötigen Sie zusätzlich zu den üblicherweise notwendigen Dokumenten die Bestätigung einer Diebstahlsanzeige. Die Kosten betragen EUR 69,90,-
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