Versicherungen Spartipps Kundenservice Kunden werben Kunden Über uns  
 
Auto
Motorrad
Fahrrad
Haushalt
    Berechnen
    Privathaftpflicht
    Wohn-Assistance
    Sack & Pack
    Rund ums Wohnen
Eigenheim
Kfz-Rechtsschutz
Unfall
Kamera
Laptop
  Leben
Einbrecher
Versicherungen > Haushalt > Rund ums Wohnen > Einbruch - was tun?

Einbruch!

Was muss ich tun?

Fragen Sie einmal Ihre Bekannten: Bei wie vielen wurde schon eingebrochen? Es sind mehr, als Sie glauben. Manche erwischt es ganz hinterhältig während eines Spaziergangs nach der Geburtstagsfeier. Und schwupp, schon sind die schönen Geschenke alle wieder weg. Damit der materielle Schaden nicht zu groß wird, haben wir eine Anleitung für das Verhalten nach einem Einbruch.

Auf frischer Tat ertappt?

Treffen Sie in Ihrer Wohnung auf einen Einbrecher oder eine Einbrecherin, haben Sie das Recht auf Notwehr. Der Eindringling darf also mit körperlichem Einsatz vertrieben werden. Übertreiben Sie es aber nicht – die Polizei rät davon ab, zu einer Waffe zu greifen.

Wohnung leer, Täter weg

Rufen Sie bei der Nummer 059 133 an, dann werden Sie automatisch zur nächstgelegenen Polizeidienststelle weitergeleitet. Bei unmittelbarer Gefahr können Sie aber auch die Notrufnummer 133 wählen. Warten Sie dann mit dem Aufräumen bis zum Eintreffen der Polizei. Für die Spurensicherung sollte der Tatort so belassen werden, wie Sie ihn vorgefunden haben. Ist das nicht möglich, sollten Sie zumindest Fotos vom Zustand der Wohnung, den Beschädigungen und Einbruchsspuren machen.

Versicherung verständigen

Die Haushaltsversicherung ersetzt unter anderem Schäden, die durch Einbruchdiebstahl entstehen. Übrigens: Bei Zurich Connect zahlen Sie 5% weniger für Ihre Versicherung, wenn Sie einem Einbruch mit einer Sicherheitstür oder einer Alarmanlage vorbeugen:

Haushalt Versicherungsrechner

Nach dem Einbruch können Sie ganz einfach telefonisch den Schaden melden, und das rund um die Uhr: 050 1255 1255. Die Versicherung teilt Ihnen dann mit, ob die Wohnung unverändert zu lassen ist, oder ob eine Dokumentation der beschädigten Güter ausreichend ist. Die Anzeigebestätigung der Polizei wird auf jeden Fall benötigt.

Vermeidung weiterer Schäden

Veranlassen Sie eine sofortige Sperrung, falls Sparbücher, Wertpapiere, Bankomatkarte, Kreditkarte oder Handy gestohlen wurden.

Dokumentation

Erstellen Sie sobald als möglich eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände. Diese ist sowohl für Polizei als auch Versicherer wichtig. Ideal wäre es natürlich, wenn Sie schon ein Verzeichnis Ihrer Wertgegenstände hätten. Suchen Sie am besten auch noch vorhandene Rechnungen heraus.

Traumatisiert durch die Verletzung Ihrer Privatsphäre?

Damit sind Sie nicht allein. Bei der Kriminalitätsopferhilfe „Weißer Ring“ finden Sie psychologische Betreuung, um Ihr Trauma zu überwinden.

Weitere Tipps zum Sparen von Strom


Das könnte Sie auch interessieren



Weiterempfehlen
share on facebook