Wohn-Assistance
| Die Zürich Wohn-Assistance Notrufzentrale organisiert und übernimmt die Kosten bis EUR 200,- je Versicherungsfall von einem |
| Installateur und Trockenlegungsservice bei Gebrechen im Bereich Sanitär, Gas, Wasser und Heizung |
ja |
| Elektriker bei Schäden an elektrischen Anlagen und Leitungen |
ja |
| Dachdecker bei Schäden an der Dachung |
ja |
| Glaser bei Schäden an Tür- und Fensterverglasung |
ja |
| Tischler bei Schäden an Eingangstüren und an Fenstern der Wohnräumlichkeiten |
ja |
die Kosten bis EUR 110,- je Kalenderjahr |
| für einen Schlüssel- und Aufsperrdienst bei Aussperren aus den Wohnräumlichkeiten, bei Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln zu den Wohnräumlichkeiten |
ja |
die Kosten bis EUR 40,- pro Person und pro Nacht |
| maximal für 5 Nächte je Versicherungsfall für Hotelübernachtung, wenn das versicherte Objekt durch einen Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden bzw. nach einem Einbruchdiebstahl vorübergehend nicht mehr oder vorübergehend nicht benutzt werden kann |
ja |
Weiters übernimmt die Zürich Wohn-Assistance die Kosten einer Rückreise, höchstens die Kosten für einen Flug in der Economy-Klasse aus europäischen Ländern, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, Island, Grönland, Spitzbergen, Madeira, Malta, Zypern und den Azoren für eine Person nach einem Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden bzw. Einbruchdiebstahl im versicherten Objekt, wenn die Anwesenheit unbedingt erforderlich ist.

Voraussetzung für die Bezahlung von Hilfeleistungen ist,
dass in jedem Fall die Notrufzentrale sofort telefonisch
kontaktiert und mit der Abwicklung der Hilfeleistung
betraut wird.
Die Zürich Wohn-Assistance Notrufzentrale organisiert (und übernimmt keine Kosten) für
- Umzugsfirmen und Spediteure wenn nach einem Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden bzw. Einbruchdiebstahl der Wohnungsinhalt weggebracht werden muss
- Wachdienste für die vorübergehende Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes nach einem Schaden

Zusätzlich vermittelt Zurich Connect Beratung zum Schutz vor Einbruchschäden
und psychologische Betreuung nach Einbrüchen.
Versichert sind:
- die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer; in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten
- die Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin, des mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen;
- anderen Personen, die das Einverständnis des Versicherungsnehmers haben, in Anspruch genommen werden
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