Schadensfall
Hier wäre zu klären, ob grobe oder leichte Fahrlässigkeit der Grund für den Schaden war, was im Zweifelsfall vor Gericht geschieht. Sollte einfache Fahrlässigkeit der auslösende Faktor gewesen sein, übernimmt die Haushaltsversicherung den Schaden.
Haben Sie den Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit gewählt, sind Schäden durch
z.B. eine nicht gelöschte Adventkranzkerze bis zu EUR 10.000 versichert.
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass eine kurze Abwesenheit keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Wenn Sie also die Waschmaschine laufen lassen und kurz die Wohnung verlassen, um etwas zu besorgen, bleibt Ihr Versicherungsschutz aufrecht.
Angenommen der Schlauch Ihrer Waschmaschine platzt und überschwemmt Ihre und die darunter liegende Wohnung. Verursacht die Überschwemmung in Ihrer Wohnung Schäden an Ihren Haushaltsgegenständen, übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten. Für die darunter liegende Wohnung und eventuelle Schäden am Gebäude ist die in der Haushaltsversicherung inkludierte Haftpflichtversicherung zuständig.
Weitere Fragen und Antworten zur Haushaltsversicherung